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Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV

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Sparkassen-Pensionskasse (bundesweit)<br />

Der Arbeitgeber bietet die betriebliche Zusatzversorgung z.B. bei der Sparkassen-Pensionskasse<br />

an: Produkt: Sicherheit<br />

Bei Neuverträgen, die der Betrieb für Sie 2005 abgeschlossen hat, lag der Garantiezins<br />

bei 3, 25% (für die gesamte Laufzeit). Bei Neuverträgen ab 1.1.<strong>2006</strong> liegt der Garantiezins<br />

noch bei 2,75%. Produkt: Kombi: Garantiezins: 2,75% und Aktienanlage<br />

Produkt: Invest: kein Garantiezins!<br />

Bei allen Produktvarianten bekommt der Sparer seine Beiträge garantiert zurückbezahlt.<br />

Wichtige Punkte für ZahntechnikerInnen:<br />

• Der monatliche Sparbetrag kann gesenkt, erhöht oder ganz ausgesetzt (Stilllegung)<br />

werden.<br />

• Eine Stilllegung ist bis zu 3 Jahre möglich.<br />

• Der Vertrag wird in jedem Fall stillgelegt, wenn Sie aus dem Labor ausscheiden und<br />

sich selbstständig machen.<br />

• Der Vertrag wird stillgelegt, weil Sie aus dem Labor ausscheiden.<br />

Sie wechseln den Arbeitgeber! Der nächste Arbeitgeber bietet ein anderes Produkt an.<br />

Sie haben unter Umständen bei Erreichung des 60. Lebensjahres z.B. 5 verschiedene<br />

Versicherungsverträge bei 5 verschiedenen Arbeitgebern.<br />

Falls der nächste Arbeitgeber ebenfalls die Sparkassen-Pensionskasse anbietet, wird<br />

der vorherige Vertrag fortgeführt.<br />

Gebühren:<br />

Es fallen bei jedem Vertrag Abschluss- und Verwaltungsgebühren an. Der Gesetzgeber<br />

hat vorgeschrieben, dass die Abschlussgebühren auf 5 Jahre verteilt werden können,<br />

die Verwaltungsgebühren fallen laufend an.<br />

Bei der Sparkassen-Pensionskasse werden diese Gebühren monatlich einbehalten,<br />

d.h. es sammelt sich zu Beginn mehr Kapital an, der Rückkaufswert bzw. der Betrag<br />

bei Stillegung des Vertrages ist höher als bei anderen Produkten, insbesondere bei kurzer<br />

Laufzeit. Die genaue Höhe der Gebühren ist leider nicht zu erfahren.<br />

Leistungen im Todesfall:<br />

Die Sparkassen-Pensionskasse sieht Leistungen im Todesfall vor: Die Leistungen bekommt<br />

in der Regel der Ehegatte, die Ehegattin. Im Vererbungsfall wird bilanziert: Wie<br />

hoch ist das vorhandene Kapital?<br />

• Die Ehefrau kann eine lebenslange Zahlung bekommen, dann fällt der Betrag etwas<br />

geringer aus.<br />

• Wird eine Garantiezeit gewählt, fällt der monatliche Berag höher aus.<br />

Eine Kombination mit einer Berufsunfähigskeitvariante ist nicht empfehlenswert.<br />

Sichern Sie dieses Risiko besser getrennt ab!<br />

Versorgungsbeispiel für eine betriebliche Altersversorgung über die Sparkassen Pensionskasse<br />

AG<br />

Pensionskassse mit Förderung nach §3Nr. 63 EstG (Steuerfreie Beträge)<br />

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