Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV
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Sparkassen-Pensionskasse (bundesweit)<br />
Der Arbeitgeber bietet die betriebliche Zusatzversorgung z.B. bei der Sparkassen-Pensionskasse<br />
an: Produkt: Sicherheit<br />
Bei Neuverträgen, die der Betrieb für Sie 2005 abgeschlossen hat, lag der Garantiezins<br />
bei 3, 25% (für die gesamte Laufzeit). Bei Neuverträgen ab 1.1.<strong>2006</strong> liegt der Garantiezins<br />
noch bei 2,75%. Produkt: Kombi: Garantiezins: 2,75% und Aktienanlage<br />
Produkt: Invest: kein Garantiezins!<br />
Bei allen Produktvarianten bekommt der Sparer seine Beiträge garantiert zurückbezahlt.<br />
Wichtige Punkte für ZahntechnikerInnen:<br />
• Der monatliche Sparbetrag kann gesenkt, erhöht oder ganz ausgesetzt (Stilllegung)<br />
werden.<br />
• Eine Stilllegung ist bis zu 3 Jahre möglich.<br />
• Der Vertrag wird in jedem Fall stillgelegt, wenn Sie aus dem Labor ausscheiden und<br />
sich selbstständig machen.<br />
• Der Vertrag wird stillgelegt, weil Sie aus dem Labor ausscheiden.<br />
Sie wechseln den Arbeitgeber! Der nächste Arbeitgeber bietet ein anderes Produkt an.<br />
Sie haben unter Umständen bei Erreichung des 60. Lebensjahres z.B. 5 verschiedene<br />
Versicherungsverträge bei 5 verschiedenen Arbeitgebern.<br />
Falls der nächste Arbeitgeber ebenfalls die Sparkassen-Pensionskasse anbietet, wird<br />
der vorherige Vertrag fortgeführt.<br />
Gebühren:<br />
Es fallen bei jedem Vertrag Abschluss- und Verwaltungsgebühren an. Der Gesetzgeber<br />
hat vorgeschrieben, dass die Abschlussgebühren auf 5 Jahre verteilt werden können,<br />
die Verwaltungsgebühren fallen laufend an.<br />
Bei der Sparkassen-Pensionskasse werden diese Gebühren monatlich einbehalten,<br />
d.h. es sammelt sich zu Beginn mehr Kapital an, der Rückkaufswert bzw. der Betrag<br />
bei Stillegung des Vertrages ist höher als bei anderen Produkten, insbesondere bei kurzer<br />
Laufzeit. Die genaue Höhe der Gebühren ist leider nicht zu erfahren.<br />
Leistungen im Todesfall:<br />
Die Sparkassen-Pensionskasse sieht Leistungen im Todesfall vor: Die Leistungen bekommt<br />
in der Regel der Ehegatte, die Ehegattin. Im Vererbungsfall wird bilanziert: Wie<br />
hoch ist das vorhandene Kapital?<br />
• Die Ehefrau kann eine lebenslange Zahlung bekommen, dann fällt der Betrag etwas<br />
geringer aus.<br />
• Wird eine Garantiezeit gewählt, fällt der monatliche Berag höher aus.<br />
Eine Kombination mit einer Berufsunfähigskeitvariante ist nicht empfehlenswert.<br />
Sichern Sie dieses Risiko besser getrennt ab!<br />
Versorgungsbeispiel für eine betriebliche Altersversorgung über die Sparkassen Pensionskasse<br />
AG<br />
Pensionskassse mit Förderung nach §3Nr. 63 EstG (Steuerfreie Beträge)<br />
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