Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV
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400 Euro-Job (Gesetzänderung zum 1.4.2003)<br />
Möglichkeiten für nicht erwerbstätige Bürger:<br />
Frau/Mann arbeitet in einem 400 Euro-Job (brutto=netto) Der Arbeitgeber zahlt 25%<br />
= 100 Euro an die Bundesknappschaft. Das gliedert sich auf wie folgt:<br />
12% des Arbeitsentgelts zur gesetzlichen Rentenversicherung, 11% des Arbeitsentgelts<br />
an die Krankenkasse, 2% Lohnsteuer<br />
Ab 1.7.<strong>2006</strong>: Steigerung des Arbeitgeberanteils auf 30%!<br />
• Frau/Mann hat die Möglichkeit, den Pauschalbetrag zur Rentenbeitrag mit 7,5%<br />
Eigenbeitrag auf den vollen Pflichtbeitrag zu ergänzen und erwirbt damit Ansprüche<br />
auf das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung.<br />
• Das beinhaltet auch die Teilnahme an einer Reha-Maßnahme und die Möglichkeit<br />
einer vorzeitigen Erwerbsminderungsrente!<br />
Außerdem entstehen keine Lücken im Rentenversicherungsverlauf, das dient zur Kompensation<br />
von Studienzeiten, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, Hartz IV. Die rentenrechtliche<br />
Zeit wird voll anerkannt zur Erreichung der Versicherungszeit von 35<br />
Jahren. Rentenlücken sind so heute bequem zu füllen. Das Arbeitsverhältnis mit<br />
Eigenbeitrag ist riesterrentenfähig. Der Verzicht auf die bestehende Versicherungsfreiheit<br />
muss gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklärt werden und kann innerhalb<br />
dieses bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht widerrufen werden!<br />
Beispiel: Arbeitsentgelt ab 155 Euro monatlich:<br />
Die Arbeitnehmerin hat lediglich die Differenz zwischen dem Pauschalbetrag des<br />
Arbeitgebers (12%) zum vollen Beitrag (19,5%) aufzubringen, das sind 7,5%.<br />
Bei einem Verdienst von 400 Euro im Monat beläuft sich der zusätzliche Beitrag auf<br />
30 Euro (7,5% von 400 Eruo).<br />
Ein freiwilliger Monatsmindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenver-sicherung beträgt<br />
<strong>2006</strong> 78 Euro.<br />
Arbeitsentgelt unter 155 Euro monatlich:<br />
Hier entsteht immer ein Mindestbeitrag (30,23 Euro)!<br />
Der Mindestbeitrag errechnet sich aus 19,5% von 155 Euro und ist immer zu bezahlen,<br />
egal wieviel die Frau tatsächlich verdient.<br />
Quelle: Geringfügige Be schäftigung und Beschäftigte in der Gleitzone<br />
(Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)<br />
Mein Lieblings-Minijob: Beispiel: Monatsverdienst von 50 Euro:<br />
Der Arbeitgeber zahlt 6 Euro (12% von 50 Euro), der Arbeitnehmer jedoch den Differenzbetrag<br />
zum Mindestbeitrag: 30,23 Euro: 24,23 Euro.<br />
Sie/Er verdient fast nichts, kauft preisgünstig die volle Rentenleistung ein. Die zu<br />
erbringende Arbeit hält sich ebenfalls in Grenzen. Die Krankenversicherung erfolgt in<br />
der Regel über den Ehepartner.<br />
Alleinstehende, die ohne Leistungsbezug sind, sollten einen Midi-Job, mindestens 401<br />
Euro anstreben, dann ist auch die volle Krankenversicherung drin.<br />
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