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Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV

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400 Euro-Job (Gesetzänderung zum 1.4.2003)<br />

Möglichkeiten für nicht erwerbstätige Bürger:<br />

Frau/Mann arbeitet in einem 400 Euro-Job (brutto=netto) Der Arbeitgeber zahlt 25%<br />

= 100 Euro an die Bundesknappschaft. Das gliedert sich auf wie folgt:<br />

12% des Arbeitsentgelts zur gesetzlichen Rentenversicherung, 11% des Arbeitsentgelts<br />

an die Krankenkasse, 2% Lohnsteuer<br />

Ab 1.7.<strong>2006</strong>: Steigerung des Arbeitgeberanteils auf 30%!<br />

• Frau/Mann hat die Möglichkeit, den Pauschalbetrag zur Rentenbeitrag mit 7,5%<br />

Eigenbeitrag auf den vollen Pflichtbeitrag zu ergänzen und erwirbt damit Ansprüche<br />

auf das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung.<br />

• Das beinhaltet auch die Teilnahme an einer Reha-Maßnahme und die Möglichkeit<br />

einer vorzeitigen Erwerbsminderungsrente!<br />

Außerdem entstehen keine Lücken im Rentenversicherungsverlauf, das dient zur Kompensation<br />

von Studienzeiten, Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, Hartz IV. Die rentenrechtliche<br />

Zeit wird voll anerkannt zur Erreichung der Versicherungszeit von 35<br />

Jahren. Rentenlücken sind so heute bequem zu füllen. Das Arbeitsverhältnis mit<br />

Eigenbeitrag ist riesterrentenfähig. Der Verzicht auf die bestehende Versicherungsfreiheit<br />

muss gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklärt werden und kann innerhalb<br />

dieses bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht widerrufen werden!<br />

Beispiel: Arbeitsentgelt ab 155 Euro monatlich:<br />

Die Arbeitnehmerin hat lediglich die Differenz zwischen dem Pauschalbetrag des<br />

Arbeitgebers (12%) zum vollen Beitrag (19,5%) aufzubringen, das sind 7,5%.<br />

Bei einem Verdienst von 400 Euro im Monat beläuft sich der zusätzliche Beitrag auf<br />

30 Euro (7,5% von 400 Eruo).<br />

Ein freiwilliger Monatsmindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenver-sicherung beträgt<br />

<strong>2006</strong> 78 Euro.<br />

Arbeitsentgelt unter 155 Euro monatlich:<br />

Hier entsteht immer ein Mindestbeitrag (30,23 Euro)!<br />

Der Mindestbeitrag errechnet sich aus 19,5% von 155 Euro und ist immer zu bezahlen,<br />

egal wieviel die Frau tatsächlich verdient.<br />

Quelle: Geringfügige Be schäftigung und Beschäftigte in der Gleitzone<br />

(Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung)<br />

Mein Lieblings-Minijob: Beispiel: Monatsverdienst von 50 Euro:<br />

Der Arbeitgeber zahlt 6 Euro (12% von 50 Euro), der Arbeitnehmer jedoch den Differenzbetrag<br />

zum Mindestbeitrag: 30,23 Euro: 24,23 Euro.<br />

Sie/Er verdient fast nichts, kauft preisgünstig die volle Rentenleistung ein. Die zu<br />

erbringende Arbeit hält sich ebenfalls in Grenzen. Die Krankenversicherung erfolgt in<br />

der Regel über den Ehepartner.<br />

Alleinstehende, die ohne Leistungsbezug sind, sollten einen Midi-Job, mindestens 401<br />

Euro anstreben, dann ist auch die volle Krankenversicherung drin.<br />

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