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Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV

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Falls Sie Kinder geboren haben: Der leibliche Vater muss unterschreiben, dass<br />

diese Rentenanrechnungszeiten Ihnen gutgeschrieben werden.<br />

Bei schon länger geschiedenen Paaren bietet dies einige Schwierigkeiten.<br />

Es ist aber möglich, geltend zu machen, dass der Aufenthaltsort des Vaters nicht bekannt<br />

ist.<br />

Wer beglaubigt Ihre Papiere?<br />

Das Bürgerbüro an Ihrem Wohnort, Ihre Krankenkasse oder Ihr Bankinstitut. Krankenkasse<br />

und Bankinstitut zieren sich gern.<br />

Zeiten im Ausland können in der Regel nachgewiesen werden, es nimmt nur einfach<br />

mehr Zeit in Anspruch.<br />

Sofern Sie Zeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt haben, wird es richtig kompliziert.<br />

Hier müssen die Arbeitsbücher im Original eingereicht werden.<br />

Au-pair Zeiten fehlen einfach, weil hier niemand rentenversichert war.<br />

Vorsicht: Die Rentenanstalten bieten Ihnen an:<br />

fehlende Beitragszeiten (z.B. Ausbildung und Schule) auch heute noch nachzuzahlen!<br />

Das lohnt sich in den seltensten Fällen!<br />

Der Mindestmonatsbeitrag (zur Zeit 78 Euro) ist hoch, Sie zahlen Tausende an Euro,<br />

das Geld verschwindet im großen Topf. Die monatliche Rente, die Sie dann später<br />

erhalten, erhöht sich nur sehr geringfügig, z. B. um 0,75 Euro. In der Regel müssten<br />

Sie 80 Jahre alt oder älter werden, bevor sich das auszahlt.<br />

Unbedingt den monatlichen Erhöhungsbetrag errechnen lassen!<br />

Sollten Sie Ihren Alterssitz auf Dauer im Ausland nehmen (Häuschen in der Toskana,<br />

im Elsaß), bitte behalten Sie Ihr Bankkonto in Deutschland bei! Lassen Sie dann per<br />

Dauerauftrag die Rente in das Land Ihres Aufenthaltes überweisen. Das kostet ca. 15<br />

Euro monatlich, ist preisgünstig. Teilen Sie der Rentenanstalt Ihren Aufenthalt im<br />

Ausland mit, verringert sich Ihre Rente!<br />

Wenn mehrere Rentenansprüche zusammentreffen, wird nur die höchste Rente geleistet.<br />

Rangfolge: Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für<br />

Schwerbehinderte, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterteilzeitarbeit,<br />

Altersrente für Frauen.<br />

Altersteilzeit<br />

Jeder Bürger, vor dem 1.1.1952 geboren, hat das gesetzliche Recht, einen Antrag auf<br />

Altersteilzeit zu stellen, sofern er oder sie das 60. Lebensjahr vollendet hat. Der<br />

Arbeitgeber muss damit einverstanden sein. In Zahnarztpraxen und kleinen zahntechnischen<br />

Betrieben ist das ausgeschlossen. In einer größeren Firma in der Dentalindustrie<br />

absolut denkbar. Das Altersteilzeitgesetz läuft am 31.12.2009 aus, voraussichtlich<br />

gibt es kein Nachfolgegesetz.<br />

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