Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV
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Falls Sie Kinder geboren haben: Der leibliche Vater muss unterschreiben, dass<br />
diese Rentenanrechnungszeiten Ihnen gutgeschrieben werden.<br />
Bei schon länger geschiedenen Paaren bietet dies einige Schwierigkeiten.<br />
Es ist aber möglich, geltend zu machen, dass der Aufenthaltsort des Vaters nicht bekannt<br />
ist.<br />
Wer beglaubigt Ihre Papiere?<br />
Das Bürgerbüro an Ihrem Wohnort, Ihre Krankenkasse oder Ihr Bankinstitut. Krankenkasse<br />
und Bankinstitut zieren sich gern.<br />
Zeiten im Ausland können in der Regel nachgewiesen werden, es nimmt nur einfach<br />
mehr Zeit in Anspruch.<br />
Sofern Sie Zeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt haben, wird es richtig kompliziert.<br />
Hier müssen die Arbeitsbücher im Original eingereicht werden.<br />
Au-pair Zeiten fehlen einfach, weil hier niemand rentenversichert war.<br />
Vorsicht: Die Rentenanstalten bieten Ihnen an:<br />
fehlende Beitragszeiten (z.B. Ausbildung und Schule) auch heute noch nachzuzahlen!<br />
Das lohnt sich in den seltensten Fällen!<br />
Der Mindestmonatsbeitrag (zur Zeit 78 Euro) ist hoch, Sie zahlen Tausende an Euro,<br />
das Geld verschwindet im großen Topf. Die monatliche Rente, die Sie dann später<br />
erhalten, erhöht sich nur sehr geringfügig, z. B. um 0,75 Euro. In der Regel müssten<br />
Sie 80 Jahre alt oder älter werden, bevor sich das auszahlt.<br />
Unbedingt den monatlichen Erhöhungsbetrag errechnen lassen!<br />
Sollten Sie Ihren Alterssitz auf Dauer im Ausland nehmen (Häuschen in der Toskana,<br />
im Elsaß), bitte behalten Sie Ihr Bankkonto in Deutschland bei! Lassen Sie dann per<br />
Dauerauftrag die Rente in das Land Ihres Aufenthaltes überweisen. Das kostet ca. 15<br />
Euro monatlich, ist preisgünstig. Teilen Sie der Rentenanstalt Ihren Aufenthalt im<br />
Ausland mit, verringert sich Ihre Rente!<br />
Wenn mehrere Rentenansprüche zusammentreffen, wird nur die höchste Rente geleistet.<br />
Rangfolge: Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte, Altersrente für<br />
Schwerbehinderte, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterteilzeitarbeit,<br />
Altersrente für Frauen.<br />
Altersteilzeit<br />
Jeder Bürger, vor dem 1.1.1952 geboren, hat das gesetzliche Recht, einen Antrag auf<br />
Altersteilzeit zu stellen, sofern er oder sie das 60. Lebensjahr vollendet hat. Der<br />
Arbeitgeber muss damit einverstanden sein. In Zahnarztpraxen und kleinen zahntechnischen<br />
Betrieben ist das ausgeschlossen. In einer größeren Firma in der Dentalindustrie<br />
absolut denkbar. Das Altersteilzeitgesetz läuft am 31.12.2009 aus, voraussichtlich<br />
gibt es kein Nachfolgegesetz.<br />
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