Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV
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Dazu zählen unter anderem Zeiten der Kindererziehung, Zeiten der Arbeitslosigkeit, im<br />
bestimmtem Umfang: Krankheitszeiten.<br />
Besondere Vertrauensschutzregelung für schwerbehinderte Menschen:<br />
Falls der oder die Versicherte vor dem 16.11.1950 geboren ist und am 16.11.2000 anerkannt<br />
schwerbehindert mit einem Grad von 50 ist, diesen Grad der Behinderung mit<br />
dem Erreichen des 60. Geburtstag immer noch (oder wieder) hat:<br />
Altersrente für Schwerbehinderte mit 60 Jahren ohne finanzielle Abschläge (bei den<br />
gesetzlichen Rentenanstalten), sofern die 420 Monate dokumentiert sind.<br />
5. Witwenrente / Witwerrente<br />
Mindestdauer der Ehe: 12 Monate. Bei Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung<br />
des oder der Verstorbenen besteht Anspruch auf Rente für jeden Ehepartner.<br />
Witwe oder Witwer kann diese Rentenart für drei Monate ohne Anrechnung des eigenen<br />
Einkommens beantragen. Witwer vergessen es oft. Diese Rente wird ab Todestag<br />
im ersten Monat und dann noch zwei Monate voll ausbezahlt.<br />
In 90% der Fälle erhält nach dieser Zeit nur noch die Witwe eine Rente, weil der Witwer<br />
in der Regel über ein zu hohes eigenes Einkommen<br />
5.a. kleine Witwenrente (die Frau ist noch nicht 45 Jahre alt) beträgt 25% und wird<br />
nur noch 2 Jahre bezahlt, entfällt ersatzlos, wenn nicht<br />
• ein eigenes oder ein Kind des Verstorbenen erzogen wird,<br />
• die Frau eine eigene Erwerbsminderungsrente bezieht.<br />
Schon bestehende Renten werden weitergezahlt!<br />
War der Ehegatte am 1.1.2002 älter als 40 Jahre alt, wird auch dann die kleine<br />
Witwenrente voll bis zum 45.Lebensjahr weiterbezahlt. (Übergangsregelung).<br />
5.b. große Witwenrente (die Frau ist über 45 Jahre alt) beträgt künftig 55%, jedoch<br />
Bestandsschutz für Frauen die heute schon die Witwenrente mit 60% beziehen<br />
und für Ehepaare, bei denen ein Partner am 1.1.2002 schon 40 Jahre alt war.<br />
Frauen, die ein Kind erzogen haben, bekommen einen Zuschlag.<br />
Auf die Witwenrente wird eigenes Einkommen zu 40% angerechnet, soweit es den<br />
Freibetrag (derzeit 689,83 Euro) übersteigt .<br />
Grundsätzlich gilt: Für jede Rente muss ein schriftlicher Antrag (Formulare) bei der<br />
Ortsbehörde gestellt werden.<br />
6. Erwerbsminderungsrente<br />
6.a. Volle Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn die Deutsche Rentenversicherung<br />
in einem Bescheid mitteilt: Sie können nur noch 0–3 Stunden pro Tag<br />
arbeiten und eventuell noch einen Arbeitsmarktfaktor berücksichtigt.<br />
6.b. Halbe Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn die Deutsche Rentenver.<br />
in einem Bescheid mitteilt: Sie können noch 3-6 Stunden täglich arbeiten)<br />
Meine Lieblingsrente!<br />
Sinnvoll ist vorher eine stationäre Rehabilitionsmaßnahme zu beantragen, da auch die<br />
Rehabiliation von der Rentenversicherung bezahlt wird und sich hier der Träger schon<br />
ein eigenes Bild machen kann.<br />
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