Kurzreferate 2006 - Arbeitsgemeinschaft Dentale Technologie eV
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Hier gibt es auch Einzelverträge, z.B. bei der WGV (Württembergische Gemeindeversicherung:<br />
Tarif LD: garantierte Kapitalrendite Mann: 2,5%, Frau 2,4% (Stand.<br />
1.10.2005). HUK Coburg: Tarif: RAB, garantierte Kapitalrendite: Mann und Frau: 2,3%<br />
(Stand: 1.10.2005) Bei einer Gruppenversicherung ab 10 Arbeitnehmer gibt es einen<br />
Mindestrabatt z.B. bei HUK Coburg, Rendite für den Mann: 2,5%, für die Frau 2,4%<br />
3) Pensionskassen<br />
Die Pensionskassen sind Lebensversicherungsgesellschaften, die der Aufsicht der<br />
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegen und sich ebenso<br />
wie die Unterstützungskassen ausschließlich mit der betrieblichen Altersversorgung<br />
befassen. Die Pensionskassen werden von einem Unternehmen, von einem Konzern<br />
oder auch einer Gruppe mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen getragen. Die<br />
Beiträge zur Versicherung sind bei Einzahlung lohnsteuerpflichtig. Der Arbeitgeber<br />
kann die Beiträge als Betriebsausgaben abziehen. Bei Pensionskassen können sich<br />
kleine Betriebe mit nur wenigen Mitarbeitern beteiligen, z.B. bei der Sparkassen<br />
Pensionskasse, IG Metall. Der Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber ist sehr gering.<br />
4) Pensionsfonds<br />
(wie Pensionskassen, aber mit Freiheit bei der Vermögensanlage)<br />
5) Immobilienförderung<br />
Ich kann einen Kredit von 10–50.000 Euro aufnehmen. Liegt das Ansparziel z.B. bei<br />
25 000 Euro, dann kann der Kredit nur 25 000 Euro betragen.<br />
Das ist ein Vorkredit und hat eine Mindestlaufzeit. Ich muss diesen Betrag bis zum 65.<br />
Lebensjahr monatlich wieder einzahlen. Vorteil: Dafür sind keine Zinsen zu zahlen.<br />
Viel Bürokratie, wird selten genutzt.<br />
Freiwillige private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung:<br />
1. Wer wird gefördert:<br />
Anspruch auf Förderung haben grundsätzlich alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung einzahlen. Zusätzlich:<br />
• Versicherte während einer anzurechnenden Kindererziehungszeit (3 Jahre);<br />
• Pflegepersonen;<br />
• Wehr- und Zivildienstleistende;<br />
• Geringfüg Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben;<br />
• Bezieher von Lohnersatzleistungen, wie Arbeitslosen- oder Krankengeld, einschließlich<br />
der Arbeitslosenhilfeberechtigten, auch wenn deren Leistungen aufgrund der Anrechnung<br />
von Einkommen und Vermögen ruht sowie<br />
• Versicherungspflichtige Selbständige<br />
1.1. Wer wird nicht gefördert?<br />
• Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen<br />
• Pflichtversicherte in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung<br />
(z.B. Ärzte, Rechtsanwälte)<br />
• in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherte<br />
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