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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 3 / 24<br />

Präsidiumsmitglieder gegenüber den Hauptamtlichen zu<br />

vermeiden, sollen diese Personalentscheidungen gem. §<br />

21 Abs. 2 der Zustimmung des von der SSK <strong>in</strong> Antrag 3.00<br />

vorgeschlagenen Verwaltungsrates unterliegen.<br />

Antrag 1.05 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />

§ 18 – Stimmberechtigung<br />

§ 15 b – Stimmberechtigung<br />

Neuregelung bzw. Präzisierung der bisherigen Regelung:<br />

Auch zukünftig soll aus Gründen der Funktionstrennung<br />

weiterh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e Person nur e<strong>in</strong>e Organisation vertreten<br />

können. (z.B. kann e<strong>in</strong> Kreis durchaus etwas anderes<br />

wollen als se<strong>in</strong> Vorsitzender, der gleichzeitg als Delegierter<br />

se<strong>in</strong>es eigenen Vere<strong>in</strong>es auftritt). Damit bei „Personalknappheit"<br />

<strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>en jedoch ke<strong>in</strong>e Stimmrechte entfallen,<br />

kann e<strong>in</strong> Delegierter zukünftig auch alle Stimmen<br />

se<strong>in</strong>es Vere<strong>in</strong>es wahrnehmen, selbst wenn dies mehr als<br />

fünf s<strong>in</strong>d. E<strong>in</strong>e ordnungsgemäße Delegierung hat der<br />

Vere<strong>in</strong> selbst sicher zu stellen. Mit dieser Regelung wird<br />

e<strong>in</strong>e Frage geklärt, die sich <strong>in</strong> den vergangenen Jahren<br />

leider fast regelmäßig erneut anlässlich der Verbandstage<br />

gestellt hat.<br />

(1) Auf dem Verbandstag werden die Vere<strong>in</strong>e durch die nach<br />

§ 26 BGB vertretungsberechtigten Vere<strong>in</strong>svorstände oder<br />

durch Delegierte vertreten. Die Stimmenzahl ergibt sich<br />

aus der Anzahl ihrer gemeldeten Mitglieder gemäß § 11<br />

Absatz 1, für die Beiträge gezahlt worden s<strong>in</strong>d. Auf je<br />

angefangene 100 Mitglieder entfällt e<strong>in</strong>e Stimme. E<strong>in</strong><br />

Delegierter darf dabei se<strong>in</strong> Stimmrecht nur für e<strong>in</strong>en<br />

Tätigkeitsbereich (Vere<strong>in</strong>, Untergliederung oder Amt im<br />

LSN) ausüben.<br />

(1) Auf dem Verbandstag werden die Vere<strong>in</strong>e durch die nach<br />

§ 26 BGB vertretungsberechtigten Vere<strong>in</strong>svorstände oder<br />

durch Delegierte vertreten. Die Stimmenzahl ergibt sich<br />

aus der Anzahl ihrer gemeldeten Mitglieder gemäß § 9<br />

Absatz 1, für die Beiträge gezahlt worden s<strong>in</strong>d. Auf je<br />

angefangene 100 Mitglieder entfällt e<strong>in</strong>e Stimme,<br />

Stimmenübertragung ist nur bis zu fünf Stimmen je<br />

Delegierten zulässig. E<strong>in</strong> Delegierter darf dabei nur e<strong>in</strong>en<br />

Vere<strong>in</strong> bzw. e<strong>in</strong>e Untergliederung vertreten.<br />

(2) Die Mitglieder des Präsidiums, die Vorsitzenden der<br />

Fachausschüsse sowie je e<strong>in</strong> von den jeweiligen Bezirken<br />

und Kreisen bestimmter Delegierter s<strong>in</strong>d auf den Verbandstagen<br />

des LSN mit jeweils e<strong>in</strong>er Stimme stimmberechtigt.<br />

(2) Die Mitglieder des Präsidiums, die Vorsitzenden der<br />

Fachausschüsse sowie je e<strong>in</strong> von den jeweiligen<br />

Bezirken und Kreisen bestimmter Delegierter s<strong>in</strong>d auf den<br />

Verbandstagen des LSN stimmberechtigt.<br />

- 106 -<br />

Antrag 1.06 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />

§ 19 – E<strong>in</strong>berufung und Fristen<br />

§ 15 c – E<strong>in</strong>berufung und Fristen<br />

Dem Umstand, dass der Verbandstag das höchste Organ<br />

des Verbandes ist, soll möglichst – und <strong>in</strong>sbesondere –<br />

auch bei den Haushaltsplanungen Rechnung getragen<br />

werden. Die bisherige Regelung (Verbandstag <strong>in</strong> der<br />

ersten Jahreshälfte) brachte es regelmäßig mit sich, dass<br />

noch ke<strong>in</strong>e zuverlässigen Plandaten für das Folgejahr<br />

vorliegen konnten und e<strong>in</strong>e Beschlussfassung durch den<br />

Verbandstag daher nur bed<strong>in</strong>gt s<strong>in</strong>nvoll war.<br />

(1) Der ordentliche Verbandstag f<strong>in</strong>det alle zwei Jahre statt;<br />

den genauen Zeitpunkt setzt das Präsidium fest. Der<br />

Term<strong>in</strong> soll möglichst so gelegen se<strong>in</strong>, dass der<br />

Verbandstag über die Haushaltsplanung des kommenden<br />

Geschäftsjahres bef<strong>in</strong>den kann. Er ist mit e<strong>in</strong>er Frist von<br />

m<strong>in</strong>destens acht Wochen ... < wie bisher > ...; ferner soll<br />

ebenfalls acht Wochen vorher e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>ankündigung im<br />

Amtlichen Organ des DSV veröffentlicht werden.<br />

(1) Der ordentliche Verbandstag f<strong>in</strong>det alle zwei Jahre jeweils<br />

<strong>in</strong> der Zeit bis zum 30. <strong>Juni</strong> statt; den genauen Zeitpunkt<br />

setzt das Präsidium fest. Er ist mit e<strong>in</strong>er Frist von<br />

m<strong>in</strong>destens sechs Wochen unter Angabe der<br />

Tagesordnung durch Rundschreiben an den Hauptausschuss,<br />

die Gliederungen und die Mitgliedsvere<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>zuberufen; ferner soll ebenfalls sechs Wochen vorher<br />

e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>ankündigung im Amtlichen Organ des DSV<br />

veröffentlicht werden.<br />

Zur Entzerrung der Antrags- und Versandterm<strong>in</strong>e vor dem<br />

Verbandstag sollen die Ladungs- und Antragsfristen neu<br />

festgesetzt werden.<br />

(4) Das Protokoll des Verbandstages ist den Vere<strong>in</strong>en <strong>in</strong>nerhalb<br />

von acht Wochen per Post oder über die elektronischen<br />

Medien zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu stel-<br />

(4) Das Protokoll des Verbandstages ist den Vere<strong>in</strong>en<br />

<strong>in</strong>nerhalb von sechs Wochen per Post oder über die elektronischen<br />

Medien zur Kenntnisnahme zur Verfügung zu

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