Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 13 / 24<br />
- den jeweiligen Landestra<strong>in</strong>ern bzw. Vorsitzenden der<br />
Tra<strong>in</strong>erräte <strong>in</strong> ihrem Fachausschuss,<br />
- dem von den Aktiven des jeweiligen Landeskaders<br />
gewählten Aktivensprecher <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em zuständigen Fachausschuss,<br />
- je e<strong>in</strong>em Vertreter jedes Bezirksschwimmverbandes,<br />
- e<strong>in</strong>em Vertreter der Schwimmjugend Niedersachsen,<br />
Vorsitzenden des Fachausschusses berufen werden,<br />
- den jeweiligen Landestra<strong>in</strong>ern <strong>in</strong> ihrem Fachausschuss,<br />
- dem von den Aktiven des Landeskaders gewählten<br />
Aktivensprecher <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em zuständigen Fachausschuss,<br />
- den jeweiligen Fachwarten der Bezirke,<br />
- e<strong>in</strong>em Vertreter der Schwimmjugend Niedersachsen,<br />
die alle gleiches Stimmrecht haben.<br />
die alle gleiches Stimmrecht haben.<br />
< Neu e<strong>in</strong>gefügter Absatz 2. ><br />
(2) Über die Anzahl der Sachbearbeiter e<strong>in</strong>es Fachausschusses<br />
entscheidet das Präsidium; die Aufgabenverteilung<br />
legt der Fachausschuss fest. Die Sachbearbeiter<br />
werden durch das Präsidiums auf Vorschlag des<br />
Vorsitzenden des Fachausschusses bestellt.<br />
< Neu e<strong>in</strong>gefügter Absatz 3. ><br />
(3) Die Fachausschüsse geben sich für die Organisation ihres<br />
Tätigkeitsbereiches e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung.<br />
< Bisheriger, gekürzter Absatz 2 als neuer Absatz 4. ><br />
(4) Die Vorsitzenden der Fachausschüsse werden auf dem<br />
Verbandstag für zwei Jahre gewählt, sie verbleiben bis zur<br />
Neuwahl im Amt.<br />
(2) Die Vorsitzenden der Fachausschüsse werden auf dem<br />
Verbandstag für zwei Jahre gewählt, sie verbleiben bis<br />
zur Neuwahl im Amt. In ungeraden Jahren werden die<br />
Vorsitzenden der Fachausschüsse Schwimmen,<br />
Synchronschwimmen und Breitensport gewählt, <strong>in</strong> den<br />
geraden Jahren die Vorsitzenden der Fachausschüsse<br />
Wasserspr<strong>in</strong>gen, Wasserball und Öffentlichkeitsarbeit.<br />
- 116 -<br />
(3) Vorsitzender des Fachausschusses Ausbildung ist der<br />
vom Präsidium anzustellende Lehrreferent, der nicht auf<br />
dem Verbandstag gewählt wird. Dem Fachausschuss<br />
Ausbildung gehören zusätzlich die zuständigen Sachbearbeiter<br />
der Fachsparten sowie der Vizepräsident Sport<br />
an.<br />
(4) Dem Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit gehören ergänzend<br />
die zuständigen Sachbearbeiter der übrigen Fachausschüsse<br />
an<br />
§ 32 – Konkurrierende Beschlussfassung<br />
§ 18 d – Konkurrierende Beschlussfassung<br />
Das Präsidium kann den Beschlüssen der Fachausschüsse<br />
widersprechen, wenn sie nicht im E<strong>in</strong>klang mit der Satzung, den<br />
Ordnungen, den Beschlüssen des Verbandstages oder des<br />
Präsidiums stehen; die Beschlüsse der Fachausschüsse gelten<br />
dann als nichtig.<br />
Das Präsidium kann den Beschlüssen der Fachausschüsse<br />
widersprechen, wenn sie nicht im E<strong>in</strong>klang mit der Satzung,<br />
den Ordnungen, den Beschlüssen des Verbandstages, des<br />
Hauptausschusses oder des Präsidiums stehen; die<br />
Beschlüsse der Fachausschüsse gelten dann als nichtig.<br />
Entscheidungen über f<strong>in</strong>anzielle Belange außerhalb des<br />
genehmigten Haushaltsplanes s<strong>in</strong>d dem Hauptausschuss zur<br />
Genehmigung vorzulegen.