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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 13 / 24<br />

- den jeweiligen Landestra<strong>in</strong>ern bzw. Vorsitzenden der<br />

Tra<strong>in</strong>erräte <strong>in</strong> ihrem Fachausschuss,<br />

- dem von den Aktiven des jeweiligen Landeskaders<br />

gewählten Aktivensprecher <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em zuständigen Fachausschuss,<br />

- je e<strong>in</strong>em Vertreter jedes Bezirksschwimmverbandes,<br />

- e<strong>in</strong>em Vertreter der Schwimmjugend Niedersachsen,<br />

Vorsitzenden des Fachausschusses berufen werden,<br />

- den jeweiligen Landestra<strong>in</strong>ern <strong>in</strong> ihrem Fachausschuss,<br />

- dem von den Aktiven des Landeskaders gewählten<br />

Aktivensprecher <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em zuständigen Fachausschuss,<br />

- den jeweiligen Fachwarten der Bezirke,<br />

- e<strong>in</strong>em Vertreter der Schwimmjugend Niedersachsen,<br />

die alle gleiches Stimmrecht haben.<br />

die alle gleiches Stimmrecht haben.<br />

< Neu e<strong>in</strong>gefügter Absatz 2. ><br />

(2) Über die Anzahl der Sachbearbeiter e<strong>in</strong>es Fachausschusses<br />

entscheidet das Präsidium; die Aufgabenverteilung<br />

legt der Fachausschuss fest. Die Sachbearbeiter<br />

werden durch das Präsidiums auf Vorschlag des<br />

Vorsitzenden des Fachausschusses bestellt.<br />

< Neu e<strong>in</strong>gefügter Absatz 3. ><br />

(3) Die Fachausschüsse geben sich für die Organisation ihres<br />

Tätigkeitsbereiches e<strong>in</strong>e Geschäftsordnung.<br />

< Bisheriger, gekürzter Absatz 2 als neuer Absatz 4. ><br />

(4) Die Vorsitzenden der Fachausschüsse werden auf dem<br />

Verbandstag für zwei Jahre gewählt, sie verbleiben bis zur<br />

Neuwahl im Amt.<br />

(2) Die Vorsitzenden der Fachausschüsse werden auf dem<br />

Verbandstag für zwei Jahre gewählt, sie verbleiben bis<br />

zur Neuwahl im Amt. In ungeraden Jahren werden die<br />

Vorsitzenden der Fachausschüsse Schwimmen,<br />

Synchronschwimmen und Breitensport gewählt, <strong>in</strong> den<br />

geraden Jahren die Vorsitzenden der Fachausschüsse<br />

Wasserspr<strong>in</strong>gen, Wasserball und Öffentlichkeitsarbeit.<br />

- 116 -<br />

(3) Vorsitzender des Fachausschusses Ausbildung ist der<br />

vom Präsidium anzustellende Lehrreferent, der nicht auf<br />

dem Verbandstag gewählt wird. Dem Fachausschuss<br />

Ausbildung gehören zusätzlich die zuständigen Sachbearbeiter<br />

der Fachsparten sowie der Vizepräsident Sport<br />

an.<br />

(4) Dem Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit gehören ergänzend<br />

die zuständigen Sachbearbeiter der übrigen Fachausschüsse<br />

an<br />

§ 32 – Konkurrierende Beschlussfassung<br />

§ 18 d – Konkurrierende Beschlussfassung<br />

Das Präsidium kann den Beschlüssen der Fachausschüsse<br />

widersprechen, wenn sie nicht im E<strong>in</strong>klang mit der Satzung, den<br />

Ordnungen, den Beschlüssen des Verbandstages oder des<br />

Präsidiums stehen; die Beschlüsse der Fachausschüsse gelten<br />

dann als nichtig.<br />

Das Präsidium kann den Beschlüssen der Fachausschüsse<br />

widersprechen, wenn sie nicht im E<strong>in</strong>klang mit der Satzung,<br />

den Ordnungen, den Beschlüssen des Verbandstages, des<br />

Hauptausschusses oder des Präsidiums stehen; die<br />

Beschlüsse der Fachausschüsse gelten dann als nichtig.<br />

Entscheidungen über f<strong>in</strong>anzielle Belange außerhalb des<br />

genehmigten Haushaltsplanes s<strong>in</strong>d dem Hauptausschuss zur<br />

Genehmigung vorzulegen.

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