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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 15 / 24<br />

Bzgl. der u.E. anzustrebenden personellen Besetzung verweisen<br />

wir <strong>in</strong>formatorisch auf die „Gremienbeschreibungen"“<br />

die <strong>in</strong> den ergänzenden Unterlagen zur Satzungsentwicklung<br />

auf der Homepage der SSK im Internet<br />

zur Verfügung stehen.<br />

VIII. Verwaltungsrat<br />

§ 21 – Aufgaben des Verwaltungsrates<br />

< Die Paragraphen zum Verwaltungsrat werden<br />

vollständig neu e<strong>in</strong>gefügt. ><br />

(1) Aufgabe des Verwaltungsrates ist es,<br />

- das Präsidium des LSN auf dessen Anforderung zu<br />

beraten,<br />

- die E<strong>in</strong>haltung der Satzung des LSN und der Beschlüsse<br />

des Verbandstages im Interesse der Verbandsmitglieder<br />

zu überwachen,<br />

- den Jahresabschluss vorläufig zu genehmigen, sofern<br />

dies aufgrund mangelnder Zeitnähe nicht durch den<br />

Verbandstag erfolgen kann,<br />

- den Haushaltsplan bzw. dessen Änderungen zu<br />

genehmigen, sofern dies aufgrund mangelnder zeitlicher<br />

Nähe nicht durch den Verbandstag erfolgen kann,<br />

- über Vorgänge zu entscheiden, für die Absatz 2 se<strong>in</strong>e<br />

Zustimmung zu Beschlüssen des Präsidiums erfordert.<br />

Die „Zustimmung“ soll grundsätzlich <strong>in</strong> Form der vorherigen<br />

„E<strong>in</strong>willigung“ erteilt werden, kann aber notfalls auch<br />

im Wege der nachträglichen „Genehmigung“ erfolgen.<br />

(2) Der Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen alle<br />

Beschlüsse des Präsidiums zu folgenden Geschäften:<br />

zurzeit gem. Haushalt 2003 rd. 80 TEU<br />

- Grundstücksgeschäfte,<br />

- E<strong>in</strong>zelgeschäfte oder Projekte, deren Gesamtvolumen<br />

10 v.H. des jährlichen Volumens des Gesamthaushaltes<br />

übersteigt,<br />

- Kreditaufnahmen oder -vergaben, die e<strong>in</strong>zeln oder <strong>in</strong><br />

Summe 5 v.H. des jährlichen Volumens des Gesamthaushaltes<br />

übersteigen,<br />

- Geldanlagen, die e<strong>in</strong>zeln oder <strong>in</strong> Summe 5 v.H. des<br />

jährlichen Volumens des Gesamthaushaltes übersteigen<br />

und nicht <strong>in</strong> Form von Spar-, Sicht- oder Term<strong>in</strong>e<strong>in</strong>lagen<br />

bei deutschen Kredit<strong>in</strong>stituten getätigt werden,<br />

- Gründung, Beteiligung oder Kauf von anderen<br />

Unternehmen oder Organisationen,<br />

- Personalangelegenheiten, sofern sie Personen<br />

betreffen, die neben ihrer angestellten Tätigkeit für den<br />

Verband auch Mitglied des Präsidiums s<strong>in</strong>d.<br />

- 118 -<br />

zurzeit gem. Haushalt 2003 rd. 40 TEU<br />

zurzeit gem. Haushalt 2003 rd. 40 TEU<br />

(Insgesamt wird der Handlungsspielraum des Präsidiums<br />

für die Fragen der täglichen Geschäftsführung im Vergleich<br />

zu der seit 2000 gelebten Koexistenz von Präsidium und<br />

Hauptausschuss deutlich ausgeweitet. Zudem wird der<br />

Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte enger umrissen<br />

und deutlicher def<strong>in</strong>iert als dies <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />

der Fall war. Insgesamt gibt der neue Satzungsvorschlag<br />

dem Präsidium somit für das sportliche<br />

„Tagesgeschäft“ mehr Gestaltungsmöglichkeiten als<br />

bisher.)<br />

(3) Der Verwaltungsrat kann ke<strong>in</strong>e Entlastungen und<br />

Satzungsänderungen beschließen.<br />

(4) Die Mitglieder des Verwaltungsrates s<strong>in</strong>d bei der<br />

Wahrnehmung ihres Amtes <strong>in</strong> besonderer Weise ausschließlich<br />

dem Verbands<strong>in</strong>teresse des LSN als<br />

Landesverband verpflichtet.

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