Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 15 / 24<br />
Bzgl. der u.E. anzustrebenden personellen Besetzung verweisen<br />
wir <strong>in</strong>formatorisch auf die „Gremienbeschreibungen"“<br />
die <strong>in</strong> den ergänzenden Unterlagen zur Satzungsentwicklung<br />
auf der Homepage der SSK im Internet<br />
zur Verfügung stehen.<br />
VIII. Verwaltungsrat<br />
§ 21 – Aufgaben des Verwaltungsrates<br />
< Die Paragraphen zum Verwaltungsrat werden<br />
vollständig neu e<strong>in</strong>gefügt. ><br />
(1) Aufgabe des Verwaltungsrates ist es,<br />
- das Präsidium des LSN auf dessen Anforderung zu<br />
beraten,<br />
- die E<strong>in</strong>haltung der Satzung des LSN und der Beschlüsse<br />
des Verbandstages im Interesse der Verbandsmitglieder<br />
zu überwachen,<br />
- den Jahresabschluss vorläufig zu genehmigen, sofern<br />
dies aufgrund mangelnder Zeitnähe nicht durch den<br />
Verbandstag erfolgen kann,<br />
- den Haushaltsplan bzw. dessen Änderungen zu<br />
genehmigen, sofern dies aufgrund mangelnder zeitlicher<br />
Nähe nicht durch den Verbandstag erfolgen kann,<br />
- über Vorgänge zu entscheiden, für die Absatz 2 se<strong>in</strong>e<br />
Zustimmung zu Beschlüssen des Präsidiums erfordert.<br />
Die „Zustimmung“ soll grundsätzlich <strong>in</strong> Form der vorherigen<br />
„E<strong>in</strong>willigung“ erteilt werden, kann aber notfalls auch<br />
im Wege der nachträglichen „Genehmigung“ erfolgen.<br />
(2) Der Zustimmung des Verwaltungsrates bedürfen alle<br />
Beschlüsse des Präsidiums zu folgenden Geschäften:<br />
zurzeit gem. Haushalt 2003 rd. 80 TEU<br />
- Grundstücksgeschäfte,<br />
- E<strong>in</strong>zelgeschäfte oder Projekte, deren Gesamtvolumen<br />
10 v.H. des jährlichen Volumens des Gesamthaushaltes<br />
übersteigt,<br />
- Kreditaufnahmen oder -vergaben, die e<strong>in</strong>zeln oder <strong>in</strong><br />
Summe 5 v.H. des jährlichen Volumens des Gesamthaushaltes<br />
übersteigen,<br />
- Geldanlagen, die e<strong>in</strong>zeln oder <strong>in</strong> Summe 5 v.H. des<br />
jährlichen Volumens des Gesamthaushaltes übersteigen<br />
und nicht <strong>in</strong> Form von Spar-, Sicht- oder Term<strong>in</strong>e<strong>in</strong>lagen<br />
bei deutschen Kredit<strong>in</strong>stituten getätigt werden,<br />
- Gründung, Beteiligung oder Kauf von anderen<br />
Unternehmen oder Organisationen,<br />
- Personalangelegenheiten, sofern sie Personen<br />
betreffen, die neben ihrer angestellten Tätigkeit für den<br />
Verband auch Mitglied des Präsidiums s<strong>in</strong>d.<br />
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zurzeit gem. Haushalt 2003 rd. 40 TEU<br />
zurzeit gem. Haushalt 2003 rd. 40 TEU<br />
(Insgesamt wird der Handlungsspielraum des Präsidiums<br />
für die Fragen der täglichen Geschäftsführung im Vergleich<br />
zu der seit 2000 gelebten Koexistenz von Präsidium und<br />
Hauptausschuss deutlich ausgeweitet. Zudem wird der<br />
Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte enger umrissen<br />
und deutlicher def<strong>in</strong>iert als dies <strong>in</strong> der Vergangenheit<br />
der Fall war. Insgesamt gibt der neue Satzungsvorschlag<br />
dem Präsidium somit für das sportliche<br />
„Tagesgeschäft“ mehr Gestaltungsmöglichkeiten als<br />
bisher.)<br />
(3) Der Verwaltungsrat kann ke<strong>in</strong>e Entlastungen und<br />
Satzungsänderungen beschließen.<br />
(4) Die Mitglieder des Verwaltungsrates s<strong>in</strong>d bei der<br />
Wahrnehmung ihres Amtes <strong>in</strong> besonderer Weise ausschließlich<br />
dem Verbands<strong>in</strong>teresse des LSN als<br />
Landesverband verpflichtet.