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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 21 / 24<br />

Antrag 4.00 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />

lösung des Hauptausschusses beschlossen worden se<strong>in</strong>, die<br />

E<strong>in</strong>richtung des Verwaltungsrates jedoch nicht, s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dungen<br />

des Verwaltungsrates ersatzlos zu streichen.<br />

Sofern die Auflösung des Hauptausschusses nicht beschlossen<br />

wurde, ist im Antrag das Wort „Verwaltungsrat“<br />

durch „Hauptausschuss“ zu ersetzen. Sollte zwar die Auf-<br />

Die Antragsformulierung geht davon aus, dass zuvor den<br />

Anträgen 2.00 (Auflösung des Hauptausschusses) und 3.00<br />

(E<strong>in</strong>richtung des Verwaltungsrates) zugestimmt wurde.<br />

Der Verbandstag ist für se<strong>in</strong>e Entscheidungen (sowohl <strong>in</strong><br />

sachlichen als auch <strong>in</strong> personellen Fragen) auf e<strong>in</strong>e zuverlässige<br />

Datenbasis angewiesen. Sämtliche F<strong>in</strong>anzdaten<br />

und -details im Rahmen des Verbandstages zu erörtern,<br />

verbieten <strong>in</strong> der Regel sowohl der Umfang als auch <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>igen Bereichen die Aspekte der Geschäftspolitik und<br />

der Vertraulichkeit. Um dennoch e<strong>in</strong>e Aussage über den<br />

Zustand der F<strong>in</strong>anzangelegenheiten als Entscheidungsgrundlage<br />

zu erhalten, sollte der Verband auch zukünftig<br />

nicht auf den E<strong>in</strong>satz ehrenamtlicher Kassenprüfer mit Erfahrungen<br />

im Sportbereich verzichten.<br />

XIV. Prüfung des Jahresabschlusses<br />

IX. Prüfung des Jahresabschlusses<br />

§ 37 – Jahresabschluss und Kassenprüfung<br />

§ 22 – Jahresabschluss<br />

Aufgrund der Prüfungserfahrungen aus den letzten Jahren<br />

seit Verbandsgründung wurden e<strong>in</strong>ige Aspekte neu aufgenommen,<br />

die e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Sichtweise und Erwartungshaltung<br />

zum Thema Kassenprüfung fördern sollen.<br />

(1) Der Jahresabschluss muss neben e<strong>in</strong>er Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />

auch die Aufstellung des Vermögens und der<br />

Verb<strong>in</strong>dlichkeiten des LSN e<strong>in</strong>schließlich sämtlicher Eventualverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />

(z.B. aus Bürgschaften, Beteiligungen,<br />

Patronatserklärungen und sonstigen Verträgen)<br />

sowie e<strong>in</strong> Verzeichnis des Anlagevermögens be<strong>in</strong>halten.<br />

Ferner soll e<strong>in</strong> Lagebericht erstellt werden, der Auskunft<br />

über den aktuellen Status und die voraussichtliche<br />

zukünftige Entwicklung des Verbandes gibt. Verantwortlich<br />

für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist das<br />

Präsidium.<br />

(1) Der Jahresabschluss und die Haushaltsführung des LSN<br />

werden durch vier vom Verbandstag für die Dauer von<br />

zwei Jahren zu wählende Kassenprüfer geprüft, die bis<br />

zur Neuwahl im Amt bleiben. Direkte Wiederwahl ist nicht<br />

zulässig; die Kassenprüfer dürfen während ihrer Amtszeit<br />

nicht gleichzeitig Mitglied des Präsidiums, des Hauptausschusses,<br />

e<strong>in</strong>es Fachausschusses oder e<strong>in</strong>es Bezirksvorstandes<br />

se<strong>in</strong>. Die Bezirks- und Kreistage können für<br />

ihren Bereich bezüglich der Anzahl der Kassenprüfer<br />

abweichende Regelungen beschließen.<br />

- 149 -<br />

(2) Der Jahresabschluss und die Haushaltsführung des LSN<br />

werden durch vier vom Verbandstag für die Dauer von<br />

zwei Jahren zu wählende Kassenprüfer geprüft, die bis zur<br />

Neuwahl im Amt bleiben. Direkte Wiederwahl ist nicht<br />

zulässig; die Kassenprüfer dürfen während ihrer Amtszeit<br />

nicht gleichzeitig Mitglied des Präsidiums, des Verwaltungsrates,<br />

des Schiedsgerichtes oder e<strong>in</strong>es Fachausschusses<br />

se<strong>in</strong>. Ebenso wenig dürfen sie Angestellter des<br />

Verbandes se<strong>in</strong>.<br />

(2) Der Jahresabschluss muss neben e<strong>in</strong>er Gew<strong>in</strong>n- und<br />

Verlustrechnung auch die Aufstellung des Vermögens<br />

und der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten des LSN e<strong>in</strong>schließlich sämtlicher<br />

Eventualverb<strong>in</strong>dlichkeiten (z.B. aus Bürgschaften,<br />

Beteiligungen, Patronatserklärungen und sonstigen<br />

Verträgen) sowie e<strong>in</strong> Verzeichnis des Inventars be<strong>in</strong>halten.<br />

Verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

ist das Präsidium.<br />

(3) Die Kassenprüfer sollen m<strong>in</strong>destens über Grundkenntnisse<br />

im kaufmännischen Bereich verfügen. In ihren<br />

Berichten sollen sie darlegen, welche Teile des<br />

Rechnungswesens und <strong>in</strong> welcher Weise diese geprüft<br />

wurden, damit der Verbandstag e<strong>in</strong> zuverlässiges Bild<br />

über von ihm ggf. zu beschließende Entlastungen erhält.

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