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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 19 / 24<br />

... unter Angabe der Tagesordnung durch Rundschreiben<br />

an den Verwaltungsrat, das Präsidium, die Fachausschüsse,<br />

die Untergliederungen und die Mitgliedsvere<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>zuberufen; ferner soll ebenfalls ... < gem. Antrag 1.06 ><br />

... Wochen vorher e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>ankündigung im Amtlichen<br />

Organ des DSV veröffentlicht werden.<br />

<strong>in</strong> der Zeit bis zum 30. <strong>Juni</strong> statt; den genauen Zeitpunkt<br />

setzt das Präsidium fest. Er ist mit e<strong>in</strong>er Frist von<br />

m<strong>in</strong>destens sechs Wochen unter Angabe der<br />

Tagesordnung durch Rundschreiben an den Hauptausschuss,<br />

die Gliederungen und die Mitgliedsvere<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>zuberufen; ferner soll ebenfalls sechs Wochen vorher<br />

e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>ankündigung im Amtlichen Organ des DSV<br />

veröffentlicht werden.<br />

(2) E<strong>in</strong> außerordentlicher Verbandstag kann durch das Präsidium<br />

oder den Verwaltungsrat aus wichtigem Grunde ...<br />

< weiter wie bisher > ...<br />

(2) E<strong>in</strong> außerordentlicher Verbandstag kann durch das<br />

Präsidium oder den Hauptausschuss aus wichtigem<br />

Grunde jederzeit unter Angabe von Gründen und<br />

Tagesordnung <strong>in</strong> geeigneter Weise e<strong>in</strong>berufen werden.<br />

Er muß e<strong>in</strong>berufen werden, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Viertel<br />

der Vere<strong>in</strong>e oder m<strong>in</strong>destens zwei Bezirksgliederungen<br />

es unter Angabe von Gründen verlangen.<br />

§ 20 – Anträge, Dr<strong>in</strong>glichkeitsanträge<br />

§ 15 d – Anträge, Dr<strong>in</strong>glichkeitsanträge<br />

(1) < Gemäß Antrag 1.06 > ...<br />

(1) Anträge an den Verbandstag s<strong>in</strong>d bis vier Wochen vorher<br />

(E<strong>in</strong>gangsdatum) mit schriftlicher Begründung an die <strong>in</strong><br />

der E<strong>in</strong>berufung genannte Verbandsanschrift zu senden.<br />

Fristgerecht e<strong>in</strong>gegangene Anträge s<strong>in</strong>d durch das<br />

Präsidium bis zwei Wochen vor dem Verbandstag an alle<br />

Mitgliedsvere<strong>in</strong>e, Fachausschüsse und Untergliederungen<br />

des LSN weiterzuleiten.<br />

- 122 -<br />

Fristgerecht e<strong>in</strong>gegangene Anträge s<strong>in</strong>d durch das<br />

Präsidium bis zwei Wochen vor dem Verbandstag an den<br />

Verwaltungsrat, alle Mitgliedsvere<strong>in</strong>e, Fachausschüsse<br />

und Untergliederungen des LSN weiterzuleiten.<br />

(2) Zusatzanträge zur Ergänzung bzw. Modifikation bestehender<br />

Anträge müssen dem Präsidium, dem Verwaltungsrat<br />

und den Delegierten spätestens zu Beg<strong>in</strong>n des Verbandstages<br />

vorliegen.<br />

(2) Zusatzanträge zur Ergänzung bzw. Modifikation bestehender<br />

Anträge müssen dem Präsidium, den<br />

Vorsitzenden der Fachausschüsse und den Delegierten<br />

spätestens zu Beg<strong>in</strong>n des Verbandstages vorliegen.<br />

[...]<br />

[...]<br />

(4) Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d alle Mitgliedsvere<strong>in</strong>e, Fachausschüsse<br />

und Untergliederungen des LSN sowie der Verwaltungsrat,<br />

das Präsidium und der Jugendtag. ... <<br />

Gemäß Antrag 1.07 > ...<br />

(4) Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d alle Mitgliedsvere<strong>in</strong>e, Fachausschüsse<br />

und Untergliederungen des LSN sowie das<br />

Präsidium und der Jugendtag.<br />

§ 32 – Konkurrierende Beschlussfassung<br />

§ 18 d – Konkurrierende Beschlussfassung<br />

Das Präsidium kann den Beschlüssen der Fachausschüsse<br />

widersprechen, wenn sie nicht im E<strong>in</strong>klang mit der Satzung, den<br />

Ordnungen, den Beschlüssen des Verbandstages oder des<br />

Das Präsidium kann den Beschlüssen der Fachausschüsse<br />

widersprechen, wenn sie nicht im E<strong>in</strong>klang mit der Satzung,<br />

den Ordnungen, den Beschlüssen des Verbandstages, des

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