Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 18 / 24<br />
Bei Befürwortung der Grundsatzentscheidung notwendige Anpassungen:<br />
VII. Verbandstag<br />
§ 15 – Verbandstag<br />
§ 17 – Aufgaben des Verbandstages<br />
§ 15 a – Aufgaben des Verbandstages<br />
Der Verbandstag ist das höchste Organ des LSN. Als<br />
Versammlung der Mitgliedsvere<strong>in</strong>e hat er alle Aufgaben<br />
wahrzunehmen, die ihm durch Gesetz und durch diese<br />
Satzung zuteil werden. Insbesondere s<strong>in</strong>d dies:<br />
Der Verbandstag ist das höchste Organ des LSN. Als<br />
Versammlung der Mitgliedsvere<strong>in</strong>e hat er alle Aufgaben<br />
wahrzunehmen, die ihm durch Gesetz und durch diese<br />
Satzung zuteil werden. Insbesondere s<strong>in</strong>d dies:<br />
- die Wahl e<strong>in</strong>es Versammlungsleiters,<br />
- die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten,<br />
- die Wahl der Kassenprüfer,<br />
- die Wahl der Vorsitzenden der Fachausschüsse,<br />
- die Wahl des Schiedsgerichtes,<br />
- die Wahl des Verwaltungsrates,<br />
- die Entgegennahme des umfassenden, schriftlichen<br />
Berichtes des Präsidiums,<br />
- die Entgegennahme des Berichtes des Verwaltungsrates,<br />
- die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer und<br />
Genehmigung des Jahresabschlusses,<br />
- die Entlastung des Präsidiums,<br />
- die Entlastung des Verwaltungsrates,<br />
- die Beschlussfassung über satzungsändernde Anträge,<br />
- die Beschlussfassung über sonstige Anträge,<br />
- die Beschlussfassung über den Verbandsbeitrag,<br />
- die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages (F<strong>in</strong>anzplanung),<br />
- die Beschlussfassung über den Ort des nächsten<br />
Verbandstages,<br />
- die Wahl e<strong>in</strong>es Versammlungsleiters,<br />
- die Wahl des Präsidenten und der Vizepräsidenten,<br />
- die Wahl der Kassenprüfer,<br />
- die Wahl der Vorsitzenden der Fachausschüsse,<br />
- die Wahl des Schiedsgerichtes,<br />
- die Entgegennahme des umfassenden, schriftlichen<br />
Berichtes des Präsidiums,<br />
- die Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer<br />
und Genehmigung des Jahresabschlusses,<br />
- die Entlastung des Präsidiums,<br />
- die Beschlussfassung über satzungsändernde Anträge,<br />
- die Beschlussfassung über sonstige Anträge,<br />
- die Beschlussfassung über den Verbandsbeitrag,<br />
- die Genehmigung des Haushaltsvoranschlages<br />
(F<strong>in</strong>anzplanung),<br />
- die Beschlussfassung über den Ort des nächsten<br />
Verbandstages,<br />
- 121 -<br />
§ 18 – Stimmberechtigung<br />
§ 15 b – Stimmberechtigung<br />
(2) Die Mitglieder des Präsidiums, des Verwaltungsrates<br />
sowie je e<strong>in</strong> von den jeweiligen Bezirken und Kreisen bestimmter<br />
Delegierter s<strong>in</strong>d auf den Verbandstagen des LSN<br />
mit jeweils e<strong>in</strong>er Stimme stimmberechtigt.<br />
(2) Die Mitglieder des Präsidiums, die Vorsitzenden der<br />
Fachausschüsse sowie je e<strong>in</strong> von den jeweiligen<br />
Bezirken und Kreisen bestimmter Delegierter s<strong>in</strong>d auf den<br />
Verbandstagen des LSN stimmberechtigt.<br />
§ 19 – E<strong>in</strong>berufung und Fristen<br />
§ 15 c – E<strong>in</strong>berufung und Fristen<br />
(1) < Gemäß Antrag 1.06 > ...<br />
(1) Der ordentliche Verbandstag f<strong>in</strong>det alle zwei Jahre jeweils