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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 10 / 24<br />

3. dem Vizepräsidenten Sport,<br />

4. dem Vizepräsidenten Verwaltung,<br />

5. dem Vorsitzenden des Fachausschusses Schwimmen,<br />

6. dem Vorsitzenden des Fachausschusses Wasserball,<br />

7. dem Vorsitzenden des Fachausschusses Synchronschwimmen<br />

8. dem Vorsitzenden des Fachausschusses Wasserspr<strong>in</strong>gen<br />

9. dem Vorsitzenden des Fachausschusses Breiten-,<br />

Freizeit-, und Gesundheitssport,<br />

10. dem Vorsitzenden des Fachausschusses Aus- und<br />

Fortbildung,<br />

11. dem Vorsitzenden des Fachausschusses Öffentlichkeitsarbeit,<br />

12. dem Jugendwart.<br />

13. dem Aktivensprecher.<br />

3. dem Vizepräsidenten Sport,<br />

4. dem Vizepräsidenten Verwaltung,<br />

5. dem Jugendwart.<br />

Neu <strong>in</strong> die Struktur des LSN aufgenommen wurde e<strong>in</strong><br />

„Aktivensprecher“. Zweck dieser E<strong>in</strong>richtung ist es, die<br />

Leistungsträger der Verbandes stärker <strong>in</strong> die Entscheidungsprozesse<br />

e<strong>in</strong>zub<strong>in</strong>den, neue und <strong>in</strong>novative<br />

Gedankenansätze zu gew<strong>in</strong>nen und perspektivisch auch<br />

die Gew<strong>in</strong>nung der sportlichen Leistungsträger für (ehrenamtliche)<br />

Verbandsämter zu fördern.<br />

(2) Der Präsident, die Vizepräsidenten und die Vorsitzenden<br />

der Fachausschüsse werden auf dem Verbandstag für<br />

zwei Jahre gewählt und verbleiben bis zur Neuwahl im<br />

Amt. Der Jugendwart wird nach den Bestimmungen der<br />

Jugendordnung durch den Jugendtag gewählt; der<br />

Aktivensprecher wird jährlich zu Beg<strong>in</strong>n des Schuljahres<br />

durch die Aktiven der DSV- oder LSN-Kader gewählt, die<br />

Startrecht für e<strong>in</strong>en Vere<strong>in</strong> des LSN haben.<br />

(2) Der Präsident und die Vizepräsidenten werden auf dem<br />

Verbandstag für zwei Jahre gewählt und verbleiben bis<br />

zur Neuwahl im Amt. Der Jugendwart wird nach den<br />

Bestimmungen der Jugendordnung durch den Jugendtag<br />

gewählt.<br />

- 113 -<br />

(3) Die Präsidiumsämter 5. bis 11. können bei Bedarf mit<br />

Personen besetzt werden, die als Angestellte des LSN<br />

tätig s<strong>in</strong>d.<br />

(3) In ungeraden Jahren werden der Präsident und der Vizepräsident<br />

Sport, <strong>in</strong> geraden Jahren die Vizepräsidenten<br />

F<strong>in</strong>anzen und Verwaltung gewählt.<br />

Anmerkung: Ke<strong>in</strong>e Senkung der Altergrenze für den<br />

Jugendwart, weil dieser <strong>in</strong> der Praxis größere F<strong>in</strong>anzverantwortung<br />

trägt. (§ 15 Abs. 1 [neue Nummerierung] sieht<br />

Volljährigkeit als Voraussetzung für die Übernahme von<br />

Verbandsämtern voraus.)<br />

(4) Abweichend von § 15 Absatz 1 gilt für den Aktivensprecher<br />

e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>destalter von 16 Jahren.<br />

(5) Verdienstvolle Präsidiumsmitglieder können vom Verbandstag<br />

als Ehrenmitglieder <strong>in</strong> das Präsidium auf<br />

Lebenszeit berufen werden. Sie gehören dem Präsidium<br />

ohne Stimmrecht an; sie haben jedoch Stimmrecht auf<br />

dem Verbandstag.<br />

(4) Verdienstvolle Präsidiumsmitglieder können vom<br />

Verbandstag als Ehrenmitglieder <strong>in</strong> das Präsidium auf<br />

Lebenszeit berufen werden. Sie gehören dem Präsidium<br />

ohne Stimmrecht an; sie haben jedoch Stimmrecht auf<br />

dem Verbandstag.<br />

§ 27 – Ergänzende Regelungen für das Präsidium<br />

(1) Scheidet e<strong>in</strong> Präsidiumsmitglied während der Amtszeit<br />

aus, soll sich das Präsidium durch Wahl e<strong>in</strong>es neuen<br />

Amts<strong>in</strong>habers unverzüglich bis zum nächsten Verbandstag<br />

selbst ergänzen. Wurde für das Amt des Präsidenten<br />

oder e<strong>in</strong>es Vizepräsidenten nach vier Monaten ke<strong>in</strong>e<br />

kommissarische Besetzung gefunden, so ist e<strong>in</strong> außeror-

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