Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 8 / 24<br />
schaftspflichtig. Dies läuft darauf h<strong>in</strong>aus, dass bisher im<br />
LSN Entscheidungen von Amts<strong>in</strong>habern getroffen<br />
werden können, die durch den Verbandstag des LSN<br />
nicht persönlich legitimiert s<strong>in</strong>d. Auch <strong>in</strong> diesem Bereich<br />
hält die SSK Änderungen für notwendig.<br />
In Ergebnis der beiden vorgenannten Punkte ist daher<br />
nach unserer Überzeugung der Hauptausschuss <strong>in</strong><br />
se<strong>in</strong>er bisherigen Konstellation aufzulösen und durch<br />
e<strong>in</strong> um die Fachwarte erweitertes Präsidium zu ersetzen.<br />
§ 16 b – Zusammensetzung, Stimmberechtigung und E<strong>in</strong>berufung<br />
(1) Dem Hauptausschuss gehören an:<br />
Nach wie vor haben sowohl die Vere<strong>in</strong>e als auch die<br />
Bezirke die Möglichkeit, gravierenden Fehlentwicklungen<br />
auf Landesebene durch die E<strong>in</strong>berufung e<strong>in</strong>es außerordentlichen<br />
Verbandstages entgegen zu wirken. E<strong>in</strong><br />
weiteres Kontroll<strong>in</strong>strument zur Sicherung des Verbandes<br />
schlagen wir mit unserem Antrag 3.00 („Verwaltungsrat“)<br />
vor.<br />
- der Präsident und die Vizepräsidenten,<br />
- der Jugendwart oder se<strong>in</strong> Vertreter,<br />
- die Vorsitzenden der Fachausschüsse oder deren Vertreter<br />
und<br />
- die Vorsitzenden der Schwimmbezirke oder deren Vertreter.<br />
E<strong>in</strong>zelne Personen dürfen an den Sitzungen des Hauptausschusses<br />
nicht <strong>in</strong> Doppel- bzw. Mehrfachfunktion für<br />
die vorgenannten Ämter teilnehmen.<br />
Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Präsident, bei<br />
se<strong>in</strong>er Verh<strong>in</strong>derung die Vizepräsidenten <strong>in</strong> der <strong>in</strong> § 17 b<br />
Absatz 1 genannten Reihenfolge; alle Mitglieder des<br />
Hauptausschusses haben gleiches Stimmrecht.<br />
- 136 -<br />
(2) Der Hauptausschuss ist m<strong>in</strong>destens halbjährlich mit e<strong>in</strong>er<br />
Frist von vier Wochen e<strong>in</strong>zuberufen.<br />
§ 16 c – Information des Hauptausschusses<br />
Der Hauptausschuss ist über die Beschlüsse des Präsidiums<br />
und der Fachausschüsse laufend und unverzüglich zu unterrichten;<br />
Gleiches gilt für wichtige Ereignisse, die die Entwicklung<br />
des Verbandes maßgeblich bee<strong>in</strong>flussen können.<br />
Spätestens zwei Wochen vor den Tagungen des Hauptausschusses<br />
haben das Präsidium und die Vorsitzenden der<br />
Fachausschüsse die Mitglieder des Hauptausschusses über<br />
die zu treffenden Beschlüsse schriftlich zu <strong>in</strong>formieren; ferner<br />
s<strong>in</strong>d die laufenden und noch e<strong>in</strong>zugehenden (f<strong>in</strong>anziellen) Verpflichtungen<br />
schriftlich darzulegen. Verantwortlich für die<br />
Weiterleitung dieser Informationen ist der Präsident.<br />
§ 16 d – Suspendierung<br />
(1) Der Hauptausschuss ist bei Vorliegen e<strong>in</strong>es Grundes im<br />
S<strong>in</strong>ne des § 10 Buchstabe c berechtigt, e<strong>in</strong><br />
Präsidiumsmitglied oder e<strong>in</strong>en Fachausschussvor-