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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 8 / 24<br />

schaftspflichtig. Dies läuft darauf h<strong>in</strong>aus, dass bisher im<br />

LSN Entscheidungen von Amts<strong>in</strong>habern getroffen<br />

werden können, die durch den Verbandstag des LSN<br />

nicht persönlich legitimiert s<strong>in</strong>d. Auch <strong>in</strong> diesem Bereich<br />

hält die SSK Änderungen für notwendig.<br />

In Ergebnis der beiden vorgenannten Punkte ist daher<br />

nach unserer Überzeugung der Hauptausschuss <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>er bisherigen Konstellation aufzulösen und durch<br />

e<strong>in</strong> um die Fachwarte erweitertes Präsidium zu ersetzen.<br />

§ 16 b – Zusammensetzung, Stimmberechtigung und E<strong>in</strong>berufung<br />

(1) Dem Hauptausschuss gehören an:<br />

Nach wie vor haben sowohl die Vere<strong>in</strong>e als auch die<br />

Bezirke die Möglichkeit, gravierenden Fehlentwicklungen<br />

auf Landesebene durch die E<strong>in</strong>berufung e<strong>in</strong>es außerordentlichen<br />

Verbandstages entgegen zu wirken. E<strong>in</strong><br />

weiteres Kontroll<strong>in</strong>strument zur Sicherung des Verbandes<br />

schlagen wir mit unserem Antrag 3.00 („Verwaltungsrat“)<br />

vor.<br />

- der Präsident und die Vizepräsidenten,<br />

- der Jugendwart oder se<strong>in</strong> Vertreter,<br />

- die Vorsitzenden der Fachausschüsse oder deren Vertreter<br />

und<br />

- die Vorsitzenden der Schwimmbezirke oder deren Vertreter.<br />

E<strong>in</strong>zelne Personen dürfen an den Sitzungen des Hauptausschusses<br />

nicht <strong>in</strong> Doppel- bzw. Mehrfachfunktion für<br />

die vorgenannten Ämter teilnehmen.<br />

Den Vorsitz im Hauptausschuss führt der Präsident, bei<br />

se<strong>in</strong>er Verh<strong>in</strong>derung die Vizepräsidenten <strong>in</strong> der <strong>in</strong> § 17 b<br />

Absatz 1 genannten Reihenfolge; alle Mitglieder des<br />

Hauptausschusses haben gleiches Stimmrecht.<br />

- 136 -<br />

(2) Der Hauptausschuss ist m<strong>in</strong>destens halbjährlich mit e<strong>in</strong>er<br />

Frist von vier Wochen e<strong>in</strong>zuberufen.<br />

§ 16 c – Information des Hauptausschusses<br />

Der Hauptausschuss ist über die Beschlüsse des Präsidiums<br />

und der Fachausschüsse laufend und unverzüglich zu unterrichten;<br />

Gleiches gilt für wichtige Ereignisse, die die Entwicklung<br />

des Verbandes maßgeblich bee<strong>in</strong>flussen können.<br />

Spätestens zwei Wochen vor den Tagungen des Hauptausschusses<br />

haben das Präsidium und die Vorsitzenden der<br />

Fachausschüsse die Mitglieder des Hauptausschusses über<br />

die zu treffenden Beschlüsse schriftlich zu <strong>in</strong>formieren; ferner<br />

s<strong>in</strong>d die laufenden und noch e<strong>in</strong>zugehenden (f<strong>in</strong>anziellen) Verpflichtungen<br />

schriftlich darzulegen. Verantwortlich für die<br />

Weiterleitung dieser Informationen ist der Präsident.<br />

§ 16 d – Suspendierung<br />

(1) Der Hauptausschuss ist bei Vorliegen e<strong>in</strong>es Grundes im<br />

S<strong>in</strong>ne des § 10 Buchstabe c berechtigt, e<strong>in</strong><br />

Präsidiumsmitglied oder e<strong>in</strong>en Fachausschussvor-

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