Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 12 / 24<br />
schreiben oder durch die elektronischen Medien zur<br />
Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.<br />
Präsidium nach Anhörung des Hauptausschusses<br />
Richtl<strong>in</strong>ien erlassen.<br />
< Aufgrund der Umnumerierung <strong>in</strong> Absatz 3<br />
entfällt der bisherige Absatz 4. ><br />
(4) Die Satzung, die Ordnungen sowie die Richtl<strong>in</strong>ien des<br />
LSN werden allen Mitgliedern <strong>in</strong> der jeweils gültigen<br />
Fassung per Rundschreiben oder durch die elektronischen<br />
Medien zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.<br />
§ 18 – Stimmberechtigung<br />
§ 15 b – Stimmberechtigung<br />
(2) Die Mitglieder des Präsidiums sowie je e<strong>in</strong> von den jeweiligen<br />
Bezirken und Kreisen bestimmter Delegierter s<strong>in</strong>d<br />
auf den Verbandstagen des LSN mit jeweils e<strong>in</strong>er Stimme<br />
stimmberechtigt.<br />
(2) Die Mitglieder des Präsidiums, die Vorsitzenden der<br />
Fachausschüsse sowie je e<strong>in</strong> von den jeweiligen<br />
Bezirken und Kreisen bestimmter Delegierter s<strong>in</strong>d auf den<br />
Verbandstagen des LSN stimmberechtigt.<br />
§ 19 – E<strong>in</strong>berufung und Fristen<br />
§ 15 c – E<strong>in</strong>berufung und Fristen<br />
(1) < Gemäß Antrag 1.06 > ...<br />
... unter Angabe der Tagesordnung durch Rundschreiben<br />
an das Präsidium, die Fachausschüsse, die Untergliederungen<br />
und die Mitgliedsvere<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zuberufen;<br />
ferner soll ebenfalls ... < gem. Antrag 1.06 > ... Wochen<br />
vorher e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>ankündigung im Amtlichen Organ des<br />
DSV veröffentlicht werden.<br />
(1) Der ordentliche Verbandstag f<strong>in</strong>det alle zwei Jahre jeweils<br />
<strong>in</strong> der Zeit bis zum 30. <strong>Juni</strong> statt; den genauen Zeitpunkt<br />
setzt das Präsidium fest. Er ist mit e<strong>in</strong>er Frist von<br />
m<strong>in</strong>destens sechs Wochen unter Angabe der<br />
Tagesordnung durch Rundschreiben an den Hauptausschuss,<br />
die Gliederungen und die Mitgliedsvere<strong>in</strong>e<br />
e<strong>in</strong>zuberufen; ferner soll ebenfalls sechs Wochen vorher<br />
e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>ankündigung im Amtlichen Organ des DSV<br />
- 115 -<br />
veröffentlicht werden.<br />
(2) E<strong>in</strong> außerordentlicher Verbandstag kann durch das Präsidium<br />
aus wichtigem Grunde ... < weiter wie bisher > ...<br />
(2) E<strong>in</strong> außerordentlicher Verbandstag kann durch das<br />
Präsidium oder den Hauptausschuss aus wichtigem<br />
Grunde jederzeit unter Angabe von Gründen und<br />
Tagesordnung <strong>in</strong> geeigneter Weise e<strong>in</strong>berufen werden.<br />
Er muß e<strong>in</strong>berufen werden, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Viertel<br />
der Vere<strong>in</strong>e oder m<strong>in</strong>destens zwei Bezirksgliederungen<br />
es unter Angabe von Gründen verlangen.<br />
§ 31 – Zusammensetzung und Stimmberechtigung<br />
§ 18 c – Zusammensetzung und Stimmberechtigung<br />
(1) Die Fachausschüsse des LSN setzen sich zusammen<br />
aus:<br />
(1) Die Fachausschüsse des LSN setzen sich zusammen<br />
aus:<br />
- dem vom Verbandstag als Mitglied des Präsidiums zu<br />
wählenden Vorsitzenden,<br />
- den Sachbearbeitern,<br />
- dem vom Verbandstag zu wählenden Vorsitzenden,<br />
- den Sachbearbeitern, die nach Maßgabe der Geschäftsordnung<br />
durch den Hauptausschuss auf Vorschlag des