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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 6 / 24<br />

Gesundheitssport<br />

6.) Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit<br />

7.) Fachausschuss Aus- und Fortbildung<br />

6.) Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit<br />

7.) Fachausschuss Ausbildung<br />

(2) Aufgabe der Fachausschüsse ist es, <strong>in</strong> ihrem Bereich die<br />

praktische Verbandsarbeit zu organisieren und die Organe<br />

des LSN – <strong>in</strong>sbesondere das Präsidium – bei der Wahrnehmung<br />

ihrer Aufgaben zu unterstützen.<br />

(2) Aufgabe der Fachausschüsse ist es, <strong>in</strong> ihrem Bereich die<br />

praktische Verbandsarbeit zu gestalten und die Organe<br />

des LSN – <strong>in</strong>sbesondere das Präsidium – bei der<br />

Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.<br />

Antrag 1.10 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />

XIII. Schiedsgericht<br />

VIII. Schiedsgericht<br />

Ergänzung bzw. Verdeutlichung der bereits bestehenden<br />

Regelungen zum Schiedsgericht; e<strong>in</strong>gebracht u.a. aufgrund<br />

e<strong>in</strong>es Gedankenaustausches mit dem Schiedsgericht<br />

des LSN.<br />

§ 36 – Schiedsgericht<br />

§ 21 – Schiedsgericht<br />

Das Schiedsgericht besteht aus e<strong>in</strong>em Vorsitzenden und zwei<br />

Beisitzern sowie vier Ersatzbeisitzern. Sie werden vom<br />

Verbandstag für zwei Jahre gewählt und verbleiben bis zur<br />

Neuwahl im Amt. Die Zuständigkeit, die Verfahrensweise und<br />

die Qualifikation des Schiedsgerichts regelt sich nach der<br />

Rechtsordnung des DSV <strong>in</strong> ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />

Das Schiedsgericht besteht aus e<strong>in</strong>em Vorsitzenden und zwei<br />

Beisitzern sowie vier Ersatzbeisitzern. Sie werden vom<br />

Verbandstag für zwei Jahre gewählt und verbleiben bis zur<br />

Gemäß RO des DSV vom 05.04.2003, § 7 Abs. 1, soll<br />

m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Mitglied des Schiedsgerichtes die Befähigung<br />

zum Richteramt (= Volljurist, bestandenes zweites<br />

Staatsexamen) haben.<br />

Neuwahl im Amt. Die Zuständigkeit und die Verfahrensweise<br />

des Schiedsgerichts regelt sich nach der Rechtsordnung des<br />

DSV <strong>in</strong> ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />

- 134 -<br />

Antrag 1.11 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />

XVIII. – Wirksamkeit<br />

XIII. – Wirksamkeit<br />

Anpassung an allgeme<strong>in</strong>e Normen des Verbandsrechts,<br />

um nach gelegentlichen Irritationen der vergangenen Jahre<br />

Rechtssicherheit zu schaffen. (Siehe hierzu u.a. auch<br />

Stöber, Handbuch zum Vere<strong>in</strong>srecht, 8. Aufl., Rdnr. 622 ff.)<br />

Satzungsänderungen des LSN treten mit E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das<br />

Vere<strong>in</strong>sregister <strong>in</strong> Kraft. Der Vorstand ist verpflichtet, satzungsändernde<br />

Beschlüsse des Verbandstages unverzüglich zur E<strong>in</strong>tragung<br />

anzumelden.<br />

Satzungsänderungen sollen im Innenverhältnis des LSN unmittelbar<br />

mit der Beschlussfassung <strong>in</strong> Kraft treten.

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