Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 6 / 24<br />
Gesundheitssport<br />
6.) Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit<br />
7.) Fachausschuss Aus- und Fortbildung<br />
6.) Fachausschuss Öffentlichkeitsarbeit<br />
7.) Fachausschuss Ausbildung<br />
(2) Aufgabe der Fachausschüsse ist es, <strong>in</strong> ihrem Bereich die<br />
praktische Verbandsarbeit zu organisieren und die Organe<br />
des LSN – <strong>in</strong>sbesondere das Präsidium – bei der Wahrnehmung<br />
ihrer Aufgaben zu unterstützen.<br />
(2) Aufgabe der Fachausschüsse ist es, <strong>in</strong> ihrem Bereich die<br />
praktische Verbandsarbeit zu gestalten und die Organe<br />
des LSN – <strong>in</strong>sbesondere das Präsidium – bei der<br />
Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.<br />
Antrag 1.10 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />
XIII. Schiedsgericht<br />
VIII. Schiedsgericht<br />
Ergänzung bzw. Verdeutlichung der bereits bestehenden<br />
Regelungen zum Schiedsgericht; e<strong>in</strong>gebracht u.a. aufgrund<br />
e<strong>in</strong>es Gedankenaustausches mit dem Schiedsgericht<br />
des LSN.<br />
§ 36 – Schiedsgericht<br />
§ 21 – Schiedsgericht<br />
Das Schiedsgericht besteht aus e<strong>in</strong>em Vorsitzenden und zwei<br />
Beisitzern sowie vier Ersatzbeisitzern. Sie werden vom<br />
Verbandstag für zwei Jahre gewählt und verbleiben bis zur<br />
Neuwahl im Amt. Die Zuständigkeit, die Verfahrensweise und<br />
die Qualifikation des Schiedsgerichts regelt sich nach der<br />
Rechtsordnung des DSV <strong>in</strong> ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />
Das Schiedsgericht besteht aus e<strong>in</strong>em Vorsitzenden und zwei<br />
Beisitzern sowie vier Ersatzbeisitzern. Sie werden vom<br />
Verbandstag für zwei Jahre gewählt und verbleiben bis zur<br />
Gemäß RO des DSV vom 05.04.2003, § 7 Abs. 1, soll<br />
m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Mitglied des Schiedsgerichtes die Befähigung<br />
zum Richteramt (= Volljurist, bestandenes zweites<br />
Staatsexamen) haben.<br />
Neuwahl im Amt. Die Zuständigkeit und die Verfahrensweise<br />
des Schiedsgerichts regelt sich nach der Rechtsordnung des<br />
DSV <strong>in</strong> ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />
- 134 -<br />
Antrag 1.11 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />
XVIII. – Wirksamkeit<br />
XIII. – Wirksamkeit<br />
Anpassung an allgeme<strong>in</strong>e Normen des Verbandsrechts,<br />
um nach gelegentlichen Irritationen der vergangenen Jahre<br />
Rechtssicherheit zu schaffen. (Siehe hierzu u.a. auch<br />
Stöber, Handbuch zum Vere<strong>in</strong>srecht, 8. Aufl., Rdnr. 622 ff.)<br />
Satzungsänderungen des LSN treten mit E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das<br />
Vere<strong>in</strong>sregister <strong>in</strong> Kraft. Der Vorstand ist verpflichtet, satzungsändernde<br />
Beschlüsse des Verbandstages unverzüglich zur E<strong>in</strong>tragung<br />
anzumelden.<br />
Satzungsänderungen sollen im Innenverhältnis des LSN unmittelbar<br />
mit der Beschlussfassung <strong>in</strong> Kraft treten.