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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Sport bis zum 22. April 2003) und Herr Wolfgang Kroker (Vizepräsident Sport ab dem 10. Mai<br />

2003).<br />

II. Darstellung der Prüfungsergebnisse<br />

Aufgrund der Verbandstage von Goslar (2002) und Emden (2003) stand für das Prüferteam die<br />

Frage im Vordergrund, ob das Rechnungswesen des LSN grundsätzlich <strong>in</strong> der Lage ist, den zustän-<br />

digen Gremien – d.h. <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dem Verbandstag, dem Hauptausschuss und dem Präsidium –<br />

e<strong>in</strong>en zeitnahen und zuverlässigen Überblick über die F<strong>in</strong>anz- und Liquiditätssituation des Verbandes<br />

zu geben. Insofern lag der Schwerpunkt wie bei der Zwischenprüfung am 21. Februar 2004<br />

<strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie im Bereich der Buchungssystematik und des Aufbaus des Rechnungswesens; zudem<br />

wurde die Umsetzung e<strong>in</strong>zelner, mit dem Präsidium anlässlich der Zwischenprüfung erörterter<br />

Maßnahmen <strong>in</strong> Augensche<strong>in</strong> genommen.<br />

Als Prüfungsgrundlage stand e<strong>in</strong>e vom Steuerbüro Seiler & Partner GbR kommentierte, vorläufige<br />

Gew<strong>in</strong>nermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG zur Verfügung; ebenso e<strong>in</strong>e Aufstellung des Präsidiums<br />

über zum 31. Dezember 2003 bestehenden Forderungen, Verb<strong>in</strong>dlichkeiten und Eventualverb<strong>in</strong>dlichkeiten.<br />

Nach Mitteilung des Steuerbüros sowie des Präsidiums s<strong>in</strong>d zwischen dem vorläufigen<br />

und dem endgültigen Abschluss nur ger<strong>in</strong>gfügige Abweichungen zu erwarten, die – falls relevant –<br />

auf noch ausstehende Gespräche mit den F<strong>in</strong>anzbehörden zurückzuführen wären. Ergänzend<br />

standen Unterlagen (u.a. BWA und Kontoblätter) zum Abschlusstag 31. Dezember 2003 aus dem<br />

<strong>in</strong>ternen Rechnungswesen nach dem System DATEV mit Datum vom 7. Mai 2004 zur Verfügung,<br />

zu denen bei Prüfungsbeg<strong>in</strong>n noch ke<strong>in</strong>e Festschreibung erfolgt war. Weitere Dokumente der<br />

technischen Buchungsbearbeitung standen <strong>in</strong> der Geschäftsstelle unmittelbar zur Verfügung (z.B.<br />

Bankauszüge, Belege, Kontenplan etc.).<br />

Der vorausgesetzte Inhalt des Rechnungswesens ergibt sich aus der anliegenden Abschlusserklärung<br />

des Verbandsvorstandes gem. § 26 BGB. Diese erfüllt zu Punkt 3. nicht die von den<br />

Prüfern im Rahmen der Zwischenprüfung geäußerte Erwartung, dass sie m<strong>in</strong>destens den gleichen<br />

Informationsstand erhalten wie andere Gremien des Verbandes und dass neben den zugänglich<br />

gemachten Unterlagen ke<strong>in</strong>e (ggf. auch mündlichen) Nebenabreden bestehen, die für den Verband<br />

mittelbar oder unmittelbar zu f<strong>in</strong>anziellen Verpflichtungen führen können. Die von den Prüfern angesichts<br />

des zu prüfenden F<strong>in</strong>anzvolumens gewünschte Übersendung von Vorab<strong>in</strong>formationen bis<br />

e<strong>in</strong> bzw. zwei Wochen vor der Prüfung wurde durch das Präsidium mit Beschluss vom 23. April<br />

2004 abgelehnt; die Prüfer wurden über diesen Beschluss am 8. Mai 2004 im Rahmen der Prüfung<br />

<strong>in</strong>formiert. Die Herausgabe von Unterlagen für e<strong>in</strong>e dezentrale Nachprüfung (z.B. Sponsoren-<br />

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