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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 9 / 24<br />

sitzenden von se<strong>in</strong>er Funktion bis zum nächsten<br />

Verbandstag zu suspendieren. Das Amt gilt für die Dauer<br />

der Suspendierung als unbesetzt.<br />

(2) Das Präsidium soll unbesetzte Ämter nach Anhörung des<br />

Hauptausschusses bis zum nächsten Verbandstag<br />

unverzüglich mit geeigneten Personen kommissarisch<br />

besetzen.<br />

§ 16 e – Unbesetzte Präsidiumsämter<br />

(1) Wurde für das Amt des Präsidenten oder e<strong>in</strong>es Vizepräsidenten<br />

nach drei Monaten ke<strong>in</strong>e kommissarische<br />

Besetzung gefunden, so ist e<strong>in</strong> außerordentlicher<br />

Verbandstag e<strong>in</strong>zuberufen.<br />

(2) Wurde für das Amt des Jugendwartes nach drei Monaten<br />

ke<strong>in</strong>e kommissarische Besetzung gefunden, so ist e<strong>in</strong><br />

außerordentlicher Jugendtag e<strong>in</strong>zuberufen.<br />

IX. Präsidium<br />

§ 17 – Präsidium<br />

§ 25 – Aufgaben des Präsidiums<br />

§ 17 a – Aufgaben des Präsidiums<br />

- 137 -<br />

(1) Aufgabe des Präsidiums ist es, den LSN nach Maßgabe<br />

der Satzung und der sonstigen Bestimmungen und<br />

Ordnungen zu führen und zu repräsentieren. Es ist dabei<br />

an die Beschlüsse des Verbandstages gebunden und trifft<br />

alle für die Verbandsarbeit notwendigen Entscheidungen,<br />

sofern diese nicht auf die Fachausschüsse oder andere<br />

Gremien übertragen wurden.<br />

(1) Aufgabe des Präsidiums ist es, den LSN nach Maßgabe<br />

der Satzung und der sonstigen Bestimmungen und<br />

Ordnungen zu führen und zu repräsentieren. Es ist dabei<br />

an die Beschlüsse des Verbandstages und des Hauptausschusses<br />

gebunden und trifft alle für die Verbandsarbeit<br />

notwendigen Entscheidungen.<br />

(2) Die Mitglieder des Präsidiums s<strong>in</strong>d bei der Wahrnehmung<br />

ihres Amtes <strong>in</strong> besonderer Weise ausschließlich dem<br />

Verbands<strong>in</strong>teresse des LSN als Landesverband verpflichtet.<br />

Interessenkollision mit sonstigen Tätigkeitsbereichen<br />

der Präsidiumsmitglieder ist zu vermeiden.<br />

(2) Das Präsidium soll se<strong>in</strong>e Aufgaben vornehmlich auf der<br />

Ebene des Gesamtverbandes wahrnehmen, ist jedoch im<br />

Rahmen se<strong>in</strong>er Gesamtverantwortung bei Bedarf auch<br />

berechtigt, Entscheidungen über die Belange e<strong>in</strong>zelner<br />

Fachausschüsse zu treffen.<br />

§ 26 – Zusammensetzung des Präsidiums<br />

§ 17 b – Zusammensetzung<br />

(1) Das Präsidium besteht aus:<br />

(1) Das Präsidium besteht aus:<br />

1. dem Präsidenten,<br />

2. dem Vizepräsidenten F<strong>in</strong>anzen,<br />

1. dem Präsidenten,<br />

2. dem Vizepräsidenten F<strong>in</strong>anzen,

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