Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 9 / 24<br />
sitzenden von se<strong>in</strong>er Funktion bis zum nächsten<br />
Verbandstag zu suspendieren. Das Amt gilt für die Dauer<br />
der Suspendierung als unbesetzt.<br />
(2) Das Präsidium soll unbesetzte Ämter nach Anhörung des<br />
Hauptausschusses bis zum nächsten Verbandstag<br />
unverzüglich mit geeigneten Personen kommissarisch<br />
besetzen.<br />
§ 16 e – Unbesetzte Präsidiumsämter<br />
(1) Wurde für das Amt des Präsidenten oder e<strong>in</strong>es Vizepräsidenten<br />
nach drei Monaten ke<strong>in</strong>e kommissarische<br />
Besetzung gefunden, so ist e<strong>in</strong> außerordentlicher<br />
Verbandstag e<strong>in</strong>zuberufen.<br />
(2) Wurde für das Amt des Jugendwartes nach drei Monaten<br />
ke<strong>in</strong>e kommissarische Besetzung gefunden, so ist e<strong>in</strong><br />
außerordentlicher Jugendtag e<strong>in</strong>zuberufen.<br />
IX. Präsidium<br />
§ 17 – Präsidium<br />
§ 25 – Aufgaben des Präsidiums<br />
§ 17 a – Aufgaben des Präsidiums<br />
- 137 -<br />
(1) Aufgabe des Präsidiums ist es, den LSN nach Maßgabe<br />
der Satzung und der sonstigen Bestimmungen und<br />
Ordnungen zu führen und zu repräsentieren. Es ist dabei<br />
an die Beschlüsse des Verbandstages gebunden und trifft<br />
alle für die Verbandsarbeit notwendigen Entscheidungen,<br />
sofern diese nicht auf die Fachausschüsse oder andere<br />
Gremien übertragen wurden.<br />
(1) Aufgabe des Präsidiums ist es, den LSN nach Maßgabe<br />
der Satzung und der sonstigen Bestimmungen und<br />
Ordnungen zu führen und zu repräsentieren. Es ist dabei<br />
an die Beschlüsse des Verbandstages und des Hauptausschusses<br />
gebunden und trifft alle für die Verbandsarbeit<br />
notwendigen Entscheidungen.<br />
(2) Die Mitglieder des Präsidiums s<strong>in</strong>d bei der Wahrnehmung<br />
ihres Amtes <strong>in</strong> besonderer Weise ausschließlich dem<br />
Verbands<strong>in</strong>teresse des LSN als Landesverband verpflichtet.<br />
Interessenkollision mit sonstigen Tätigkeitsbereichen<br />
der Präsidiumsmitglieder ist zu vermeiden.<br />
(2) Das Präsidium soll se<strong>in</strong>e Aufgaben vornehmlich auf der<br />
Ebene des Gesamtverbandes wahrnehmen, ist jedoch im<br />
Rahmen se<strong>in</strong>er Gesamtverantwortung bei Bedarf auch<br />
berechtigt, Entscheidungen über die Belange e<strong>in</strong>zelner<br />
Fachausschüsse zu treffen.<br />
§ 26 – Zusammensetzung des Präsidiums<br />
§ 17 b – Zusammensetzung<br />
(1) Das Präsidium besteht aus:<br />
(1) Das Präsidium besteht aus:<br />
1. dem Präsidenten,<br />
2. dem Vizepräsidenten F<strong>in</strong>anzen,<br />
1. dem Präsidenten,<br />
2. dem Vizepräsidenten F<strong>in</strong>anzen,