Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 22 / 24<br />
(4) Die Kassenprüfer haben e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>sichtsrecht <strong>in</strong> alle Verbandsunterlagen<br />
sowie das Recht, von allen im LSN<br />
tätigen Personen Auskunft zu verlangen. Berichtspflichtig<br />
s<strong>in</strong>d sie gegenüber dem Verbandstag und dem Verwaltungsrat.<br />
(5) Die Kassenprüfung soll m<strong>in</strong>destens zweimal jährlich<br />
erfolgen und zwar auf Grundlage der F<strong>in</strong>anzzahlen zum<br />
30. <strong>Juni</strong> und zum 31. Dezember; sie hat zw<strong>in</strong>gend zu<br />
erfolgen auf Grundlage des Jahresabschlusses zum 31.<br />
Dezember und soll <strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten nach<br />
Abschlussdatum stattf<strong>in</strong>den. Der Vorstand und der<br />
Verwaltungsrat s<strong>in</strong>d zeitnah über die Prüfungsergebnisse<br />
zu unterrichten.<br />
(6) Auch außerhalb der <strong>in</strong> Absatz 5 genannten Term<strong>in</strong>e<br />
können die Kassenprüfer tätig werden, sofern sie selbst<br />
oder der Verwaltungsrat dies für notwendig erachten.<br />
(7) Gegenstand der Arbeit der Kassenprüfer s<strong>in</strong>d durch<br />
ihre Aufgabenstellung <strong>in</strong>sbesondere auch vertrauliche und<br />
sensible Verbands<strong>in</strong>formationen. Die Kassenprüfer s<strong>in</strong>d<br />
daher – sofern nicht e<strong>in</strong> wichtiger Grund zur Wahrung der<br />
Verbands<strong>in</strong>teressen Gegenteiliges erfordert – <strong>in</strong><br />
besonderem Maße zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />
Dies gilt auch über die Amtszeit h<strong>in</strong>aus. Gegenüber dem<br />
Vorstand und dem Verwaltungsrat s<strong>in</strong>d sie von ihrer Verschwiegenheitspflicht<br />
entbunden.<br />
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