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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 22 / 24<br />

(4) Die Kassenprüfer haben e<strong>in</strong> E<strong>in</strong>sichtsrecht <strong>in</strong> alle Verbandsunterlagen<br />

sowie das Recht, von allen im LSN<br />

tätigen Personen Auskunft zu verlangen. Berichtspflichtig<br />

s<strong>in</strong>d sie gegenüber dem Verbandstag und dem Verwaltungsrat.<br />

(5) Die Kassenprüfung soll m<strong>in</strong>destens zweimal jährlich<br />

erfolgen und zwar auf Grundlage der F<strong>in</strong>anzzahlen zum<br />

30. <strong>Juni</strong> und zum 31. Dezember; sie hat zw<strong>in</strong>gend zu<br />

erfolgen auf Grundlage des Jahresabschlusses zum 31.<br />

Dezember und soll <strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten nach<br />

Abschlussdatum stattf<strong>in</strong>den. Der Vorstand und der<br />

Verwaltungsrat s<strong>in</strong>d zeitnah über die Prüfungsergebnisse<br />

zu unterrichten.<br />

(6) Auch außerhalb der <strong>in</strong> Absatz 5 genannten Term<strong>in</strong>e<br />

können die Kassenprüfer tätig werden, sofern sie selbst<br />

oder der Verwaltungsrat dies für notwendig erachten.<br />

(7) Gegenstand der Arbeit der Kassenprüfer s<strong>in</strong>d durch<br />

ihre Aufgabenstellung <strong>in</strong>sbesondere auch vertrauliche und<br />

sensible Verbands<strong>in</strong>formationen. Die Kassenprüfer s<strong>in</strong>d<br />

daher – sofern nicht e<strong>in</strong> wichtiger Grund zur Wahrung der<br />

Verbands<strong>in</strong>teressen Gegenteiliges erfordert – <strong>in</strong><br />

besonderem Maße zur Verschwiegenheit verpflichtet.<br />

Dies gilt auch über die Amtszeit h<strong>in</strong>aus. Gegenüber dem<br />

Vorstand und dem Verwaltungsrat s<strong>in</strong>d sie von ihrer Verschwiegenheitspflicht<br />

entbunden.<br />

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