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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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vergleichbaren Werten führte. Auch die Verprobung der Gesamtsummen auf der Grundlage der<br />

EÜR war aufgrund unterschiedlicher Systematiken von EÜR und Haushaltsplanung nicht möglich.<br />

Auch wenn der re<strong>in</strong> formelle Abgleich der Ist-Zahlen mit dem Haushaltsplan im Rahmen der<br />

Kassenprüfung nicht möglich war, haben wir den E<strong>in</strong>druck gewonnen, dass dem Vizepräsidenten<br />

F<strong>in</strong>anzen im Laufe des Rechnungsjahres jederzeit e<strong>in</strong>e Kontrolle des Haushaltswesens möglich war.<br />

Für den Abgleich wichtiger Haushaltspositionen und E<strong>in</strong>zelmaßnahmen mit der Haushaltsplanung<br />

wurde die HÜL geführt, die jedoch über ke<strong>in</strong>e direkte Anb<strong>in</strong>dung an die Buchhaltung nach DATEV<br />

verfügt. Andererseits ist durch die mit dem Jahre 2004 e<strong>in</strong>geführte Kostenrechnung auf Basis des<br />

DATEV-Systems zwar e<strong>in</strong>e sehr zeitnahe und detaillierte Haushaltskontrolle problemlos möglich<br />

(e<strong>in</strong>schließlich Ergebnisermittlung für e<strong>in</strong>zelne Maßnahmen); diese entspricht jedoch <strong>in</strong> der Zuordnung<br />

der Konten nicht genau dem offiziell beschlossenen Haushaltsplan. Dies ist zwar vernünftig,<br />

da mit der E<strong>in</strong>führung der Kostenrechnung deutliche Verbesserungen vorgenommen wurden, die<br />

bei der Beschlussfassung über den Haushalt im Jahr 2003 noch nicht umgesetzt waren. Die direkte<br />

Vergleichbarkeit mit dem Haushaltsplan ist jedoch – wie oben beschrieben – nicht gegeben.<br />

Diesen formellen Mangel halten wir angesichts unseres Gesamte<strong>in</strong>druckes des Rechnungswesens<br />

aber nicht für gravierend, da der Haushaltsplan für das Jahr <strong>2005</strong> bereits nach den neuen Kostenstellen<br />

ausgerichtet ist und <strong>in</strong> der Kostenrechnung für <strong>2005</strong> seitens des Präsidiums die H<strong>in</strong>terlegung<br />

von Planwerten zur permanenten Verfügbarkeit vorgesehen ist. Für den Verbandstag am 11. <strong>Juni</strong><br />

<strong>2005</strong> ist durch das Präsidium allerd<strong>in</strong>gs noch e<strong>in</strong>e Gegenüberstellung von Plan- und Ist-Zahlen<br />

2004 zu erstellen; die Erstellung dieser Unterlage zur Unterrichtung der Vere<strong>in</strong>e wurde den Kassenprüfern<br />

zugesagt.<br />

Vollständigkeit und Richtigkeit des Belegwesens<br />

Zur Vollständigkeit und Richtigkeit des Belegwesens konnten wir im Rahmen unserer heutigen<br />

stichprobenartigen Prüfung ke<strong>in</strong>e Mängel feststellen. Sofern die Prüfer anlässlich früherer Prüfungen<br />

auf aus ihrer Sicht erforderlichen Änderungsbedarf zu E<strong>in</strong>zelthemen h<strong>in</strong>gewiesen hatten, wurde<br />

dies nach unseren Beobachtungen durch den Vizepräsidenten F<strong>in</strong>anzen entsprechend umgesetzt<br />

bzw. es wurden für notwendig befundene Abweichungen erläutert.<br />

Ausschöpfung von E<strong>in</strong>nahmemöglichkeiten / Angemessenheit von Ausgaben<br />

Nach unseren Beobachtungen wurden die Mittel des LSN zweckentsprechend verwendet. Die<br />

E<strong>in</strong>nahmemöglichkeiten wurden u.E. im Rahmen der bekannten Planungen ausgeschöpft, wobei die<br />

Prüfer sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bereichen e<strong>in</strong> strafferes „Forderungsmanagement“ vorstellen können.<br />

So waren im Jahre 2004 beispielsweise 19 Vere<strong>in</strong>e bei der Zahlung des Verbandsbeitrages teilweise<br />

massiv überfällig, ohne dass seitens des Präsidiums die gem. § 9 Abs. 3 der Satzung des LSN zu<br />

zahlende Verzugsstrafe von 10 % auf den Rückstandsbetrag vere<strong>in</strong>nahmt wurde. Dies ist gegenüber<br />

den säumigen Zahlern zwar „nett“, u.E. aber gegenüber denjenigen Vere<strong>in</strong>en ungerecht, die ihrer<br />

Verbandspflicht der Beitragszahlung rechtzeitig nachkommen.<br />

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