Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 7 / 24<br />
Antrag 2.00 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />
– Antrag zur Auflösung des bisherigen Hauptausschusses und zur Neuordnung der Präsidiumsstrukturen –<br />
Grundsatzentscheidung:<br />
Aufgrund ihrer Beobachtungen der letzten Jahre ist die<br />
SSK zu dem Schluss gekommen, dass die <strong>in</strong> früheren<br />
Jahren im niedersächsischen Schwimmsport (nach dem<br />
Vorbild des DSV) e<strong>in</strong>geführte und für den LSN übernommene<br />
Verbandsstruktur unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>es<br />
„Hauptausschusses“ <strong>in</strong>sgesamt nicht unproblematisch ist.<br />
§ 16 – Organe des LSN<br />
§ 14 – Organe des LSN<br />
Die Organe des LSN s<strong>in</strong>d:<br />
Die Organe des LSN s<strong>in</strong>d:<br />
1. der Verbandstag,<br />
2. das Präsidium,<br />
3. die Fachausschüsse,<br />
4. der Jugendtag.<br />
1. der Verbandstag,<br />
2. der Hauptausschuss,<br />
3. das Präsidium,<br />
4. die Fachausschüsse,<br />
5. der Jugendtag.<br />
Aufgabe des Hauptausschusses sollen gemäß Satzung<br />
grundsätzliche Entscheidungen des Verbandslebens sowie<br />
die Kontrolle des Präsidiums se<strong>in</strong> (dies u.a. auch angesichts<br />
der Gründungsgeschichte des LSN). Der Hauptausschuss<br />
setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des<br />
Präsidiums, den Vorsitzenden der Fachausschüsse sowie<br />
den Vorsitzenden der Bezirksschwimmverbände. Von den<br />
16 im Hauptausschuss stimmberechtigten Personen s<strong>in</strong>d<br />
somit bereits 12 entweder dem Präsidium zuzurechnen (5)<br />
oder im Tagesgeschäft von den Entscheidungen des<br />
Präsidiums abhängig (7 Vorsitzende der Fachausschüsse).<br />
Schon re<strong>in</strong> systematisch kann bei dieser Konstellation –<br />
auch ohne Berücksichtung der <strong>in</strong>dividuellen personellen<br />
Besetzung – nicht von e<strong>in</strong>er unabhängigen Kontrollstruktur<br />
gesprochen werden.<br />
§ 16 – Hauptausschuss<br />
§ 16 a – Aufgaben des Hauptausschusses<br />
< Die bisherigen Paragraphen 16 (a bis e)<br />
entfallen ersatzlos. ><br />
Der Hauptausschuss ist das zweithöchste Organ des LSN und<br />
bef<strong>in</strong>det über grundsätzliche Fragen der Verbandsarbeit,<br />
sofern diese Aufgabe nicht durch den Verbandstag<br />
wahrgenommen werden kann. Er soll die Interessen der<br />
Vere<strong>in</strong>e und Vere<strong>in</strong>smitglieder im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er positiven<br />
Entwicklung des Gesamtverbandes vertreten.<br />
- 110 -<br />
Der Hauptausschuss bef<strong>in</strong>det <strong>in</strong>sbesondere über:<br />
Im S<strong>in</strong>ne der strategischen Entscheidung der Verbandsbelange<br />
ist es daher nach Me<strong>in</strong>ung der SSK angemessener,<br />
die Vorsitzenden der Fachausschüsse direkter<br />
<strong>in</strong> die Führung des Verbandes e<strong>in</strong>zubeziehen und sie<br />
ebenfalls zu Mitgliedern des Präsidiums zu machen (wie<br />
dies <strong>in</strong> Niedersachen bis 1999 der Fall war und <strong>in</strong> anderen<br />
Landesschwimmverbänden auch heute noch ist). Sie s<strong>in</strong>d<br />
bereits jetzt durch ihre Wahl auf dem Verbandstag <strong>in</strong><br />
gleicher Weise demokratisch legitimiert wie die Mitglieder<br />
des Präsidiums.<br />
- f<strong>in</strong>anzielle Fragen, die über die bestehende F<strong>in</strong>anzplanung<br />
h<strong>in</strong>ausgehen,<br />
- die Suspendierung vom Verbandstag gewählter<br />
Funktionsträger,<br />
- die Ordnungen des Verbandes mit Ausnahme der<br />
Jugendordnung,<br />
- sonstige bedeutsame Themen, die ihm angetragen<br />
werden.<br />
Die Vorsitzenden der Bezirke haben bisher alle<strong>in</strong> aufgrund<br />
der Funktion nach ihrer Wahl <strong>in</strong> den Bezirksschwimmverbänden<br />
e<strong>in</strong>en Sitz im Hauptausschuss des LSN und<br />
können somit Entscheidungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Organ des LSN<br />
treffen. Im Gegensatz zu den übrigen Organmitgliedern<br />
s<strong>in</strong>d sie jedoch dem Verbandstag des LSN nicht rechen-<br />
Der Hauptausschuss kann ke<strong>in</strong>e Satzungsänderungen beschließen.