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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 7 / 24<br />

Antrag 2.00 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />

– Antrag zur Auflösung des bisherigen Hauptausschusses und zur Neuordnung der Präsidiumsstrukturen –<br />

Grundsatzentscheidung:<br />

Aufgrund ihrer Beobachtungen der letzten Jahre ist die<br />

SSK zu dem Schluss gekommen, dass die <strong>in</strong> früheren<br />

Jahren im niedersächsischen Schwimmsport (nach dem<br />

Vorbild des DSV) e<strong>in</strong>geführte und für den LSN übernommene<br />

Verbandsstruktur unter E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung e<strong>in</strong>es<br />

„Hauptausschusses“ <strong>in</strong>sgesamt nicht unproblematisch ist.<br />

§ 16 – Organe des LSN<br />

§ 14 – Organe des LSN<br />

Die Organe des LSN s<strong>in</strong>d:<br />

Die Organe des LSN s<strong>in</strong>d:<br />

1. der Verbandstag,<br />

2. das Präsidium,<br />

3. die Fachausschüsse,<br />

4. der Jugendtag.<br />

1. der Verbandstag,<br />

2. der Hauptausschuss,<br />

3. das Präsidium,<br />

4. die Fachausschüsse,<br />

5. der Jugendtag.<br />

Aufgabe des Hauptausschusses sollen gemäß Satzung<br />

grundsätzliche Entscheidungen des Verbandslebens sowie<br />

die Kontrolle des Präsidiums se<strong>in</strong> (dies u.a. auch angesichts<br />

der Gründungsgeschichte des LSN). Der Hauptausschuss<br />

setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des<br />

Präsidiums, den Vorsitzenden der Fachausschüsse sowie<br />

den Vorsitzenden der Bezirksschwimmverbände. Von den<br />

16 im Hauptausschuss stimmberechtigten Personen s<strong>in</strong>d<br />

somit bereits 12 entweder dem Präsidium zuzurechnen (5)<br />

oder im Tagesgeschäft von den Entscheidungen des<br />

Präsidiums abhängig (7 Vorsitzende der Fachausschüsse).<br />

Schon re<strong>in</strong> systematisch kann bei dieser Konstellation –<br />

auch ohne Berücksichtung der <strong>in</strong>dividuellen personellen<br />

Besetzung – nicht von e<strong>in</strong>er unabhängigen Kontrollstruktur<br />

gesprochen werden.<br />

§ 16 – Hauptausschuss<br />

§ 16 a – Aufgaben des Hauptausschusses<br />

< Die bisherigen Paragraphen 16 (a bis e)<br />

entfallen ersatzlos. ><br />

Der Hauptausschuss ist das zweithöchste Organ des LSN und<br />

bef<strong>in</strong>det über grundsätzliche Fragen der Verbandsarbeit,<br />

sofern diese Aufgabe nicht durch den Verbandstag<br />

wahrgenommen werden kann. Er soll die Interessen der<br />

Vere<strong>in</strong>e und Vere<strong>in</strong>smitglieder im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er positiven<br />

Entwicklung des Gesamtverbandes vertreten.<br />

- 110 -<br />

Der Hauptausschuss bef<strong>in</strong>det <strong>in</strong>sbesondere über:<br />

Im S<strong>in</strong>ne der strategischen Entscheidung der Verbandsbelange<br />

ist es daher nach Me<strong>in</strong>ung der SSK angemessener,<br />

die Vorsitzenden der Fachausschüsse direkter<br />

<strong>in</strong> die Führung des Verbandes e<strong>in</strong>zubeziehen und sie<br />

ebenfalls zu Mitgliedern des Präsidiums zu machen (wie<br />

dies <strong>in</strong> Niedersachen bis 1999 der Fall war und <strong>in</strong> anderen<br />

Landesschwimmverbänden auch heute noch ist). Sie s<strong>in</strong>d<br />

bereits jetzt durch ihre Wahl auf dem Verbandstag <strong>in</strong><br />

gleicher Weise demokratisch legitimiert wie die Mitglieder<br />

des Präsidiums.<br />

- f<strong>in</strong>anzielle Fragen, die über die bestehende F<strong>in</strong>anzplanung<br />

h<strong>in</strong>ausgehen,<br />

- die Suspendierung vom Verbandstag gewählter<br />

Funktionsträger,<br />

- die Ordnungen des Verbandes mit Ausnahme der<br />

Jugendordnung,<br />

- sonstige bedeutsame Themen, die ihm angetragen<br />

werden.<br />

Die Vorsitzenden der Bezirke haben bisher alle<strong>in</strong> aufgrund<br />

der Funktion nach ihrer Wahl <strong>in</strong> den Bezirksschwimmverbänden<br />

e<strong>in</strong>en Sitz im Hauptausschuss des LSN und<br />

können somit Entscheidungen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Organ des LSN<br />

treffen. Im Gegensatz zu den übrigen Organmitgliedern<br />

s<strong>in</strong>d sie jedoch dem Verbandstag des LSN nicht rechen-<br />

Der Hauptausschuss kann ke<strong>in</strong>e Satzungsänderungen beschließen.

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