Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 4 / 24<br />
len.<br />
stellen.<br />
§ 20 – Anträge, Dr<strong>in</strong>glichkeitsanträge<br />
§ 15 d – Anträge, Dr<strong>in</strong>glichkeitsanträge<br />
(1) Anträge an den Verbandstag s<strong>in</strong>d bis sechs Wochen<br />
vorher ... < wie bisher > ...<br />
(1) Anträge an den Verbandstag s<strong>in</strong>d bis vier Wochen vorher<br />
(E<strong>in</strong>gangsdatum) mit schriftlicher Begründung an die <strong>in</strong><br />
der E<strong>in</strong>berufung genannte Verbandsanschrift zu senden.<br />
Fristgerecht e<strong>in</strong>gegangene Anträge s<strong>in</strong>d durch das<br />
Präsidium bis zwei Wochen vor dem Verbandstag an alle<br />
Mitgliedsvere<strong>in</strong>e, Fachausschüsse und Untergliederungen<br />
des LSN weiterzuleiten.<br />
Antrag 1.07 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />
§ 20 – Anträge, Dr<strong>in</strong>glichkeitsanträge<br />
§ 15 d – Anträge, Dr<strong>in</strong>glichkeitsanträge<br />
Die Berichtspflicht sowie auch das Antragsrecht der<br />
amtierenden Struktur- und Satzungskommission direkt<br />
gegenüber dem Verbandstag ergibt sich u.a. aus dem Auftrag<br />
der Gründungsversammlung des LSN sowie aus der<br />
satzungsändernden Entscheidung des Verbandstages<br />
2001 <strong>in</strong> Bad Bodenteich. Aufgrund ihrer Erfahrungen der<br />
letzten Jahre geht die SSK davon aus, dass es der richtige<br />
Weg ist, Gremien, die den Mitgliedsvere<strong>in</strong>en im Rahmen<br />
e<strong>in</strong>es Verbandstages unabhängige Vorschläge unterbreiten<br />
sollen, auch nur ausschließlich dem Verbandstag<br />
zu unterstellen.<br />
(4) Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d alle Mitgliedsvere<strong>in</strong>e, Fachausschüsse<br />
und Untergliederungen des LSN sowie das Präsidium<br />
und der Jugendtag. Ferner s<strong>in</strong>d die vom Verbandstag<br />
für die Vorbereitung von Entscheidungen e<strong>in</strong>gesetzten<br />
Gremien antragsberechtigt (z.B. e<strong>in</strong>e Struktur- und Satzungskommission).<br />
(4) Antragsberechtigt s<strong>in</strong>d alle Mitgliedsvere<strong>in</strong>e, Fachausschüsse<br />
und Untergliederungen des LSN sowie das<br />
Präsidium und der Jugendtag.<br />
- 107 -<br />
§ 34 - Aufgabe der Kommissionen und Sonderbeauftragten<br />
§ 20 a - Aufgabe der Kommissionen und Sonderbeauftragten<br />
(2) Die Kommissionen und Sonderbeauftragten koord<strong>in</strong>ieren<br />
ihr Aufgabengebiet und führen die notwendigen<br />
Entscheidungen der zuständigen Gremien des LSN<br />
herbei.<br />
(2) Die Kommissionen und Sonderbeauftragten koord<strong>in</strong>ieren<br />
ihr Aufgabengebiet und führen die notwendigen<br />
Entscheidungen der zuständigen Gremien des LSN<br />
herbei. E<strong>in</strong>e Struktur- und Satzungskommission ist nur<br />
dem Verbandstag berichtspflichtig.<br />
§ 35 – Zusammensetzung der Kommissionen<br />
§ 20 b – Zusammensetzung der Kommissionen<br />
(2) Die Kommission wählt aus dem Kreis ihrer Mitglieder<br />
e<strong>in</strong>en Vorsitzenden, der die Arbeit der Kommission koord<strong>in</strong>iert<br />
und sie nach außen vertritt.<br />
(2) Auf Vorschlag der jeweiligen Kommission ernennt das<br />
Präsidium e<strong>in</strong>en Vorsitzenden, der die Arbeit der<br />
Kommission koord<strong>in</strong>iert und sie nach außen vertritt.