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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 12 / 24<br />

schreiben oder durch die elektronischen Medien zur<br />

Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.<br />

Präsidium nach Anhörung des Hauptausschusses<br />

Richtl<strong>in</strong>ien erlassen.<br />

< Aufgrund der Umnumerierung <strong>in</strong> Absatz 3<br />

entfällt der bisherige Absatz 4. ><br />

(4) Die Satzung, die Ordnungen sowie die Richtl<strong>in</strong>ien des<br />

LSN werden allen Mitgliedern <strong>in</strong> der jeweils gültigen<br />

Fassung per Rundschreiben oder durch die elektronischen<br />

Medien zur Kenntnisnahme zur Verfügung gestellt.<br />

§ 18 – Stimmberechtigung<br />

§ 15 b – Stimmberechtigung<br />

(2) Die Mitglieder des Präsidiums sowie je e<strong>in</strong> von den jeweiligen<br />

Bezirken und Kreisen bestimmter Delegierter s<strong>in</strong>d<br />

auf den Verbandstagen des LSN mit jeweils e<strong>in</strong>er Stimme<br />

stimmberechtigt.<br />

(2) Die Mitglieder des Präsidiums, die Vorsitzenden der<br />

Fachausschüsse sowie je e<strong>in</strong> von den jeweiligen<br />

Bezirken und Kreisen bestimmter Delegierter s<strong>in</strong>d auf den<br />

Verbandstagen des LSN stimmberechtigt.<br />

§ 19 – E<strong>in</strong>berufung und Fristen<br />

§ 15 c – E<strong>in</strong>berufung und Fristen<br />

(1) < Gemäß Antrag 1.06 > ...<br />

... unter Angabe der Tagesordnung durch Rundschreiben<br />

an das Präsidium, die Fachausschüsse, die Untergliederungen<br />

und die Mitgliedsvere<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zuberufen;<br />

ferner soll ebenfalls ... < gem. Antrag 1.06 > ... Wochen<br />

vorher e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>ankündigung im Amtlichen Organ des<br />

DSV veröffentlicht werden.<br />

(1) Der ordentliche Verbandstag f<strong>in</strong>det alle zwei Jahre jeweils<br />

<strong>in</strong> der Zeit bis zum 30. <strong>Juni</strong> statt; den genauen Zeitpunkt<br />

setzt das Präsidium fest. Er ist mit e<strong>in</strong>er Frist von<br />

m<strong>in</strong>destens sechs Wochen unter Angabe der<br />

Tagesordnung durch Rundschreiben an den Hauptausschuss,<br />

die Gliederungen und die Mitgliedsvere<strong>in</strong>e<br />

e<strong>in</strong>zuberufen; ferner soll ebenfalls sechs Wochen vorher<br />

e<strong>in</strong>e Term<strong>in</strong>ankündigung im Amtlichen Organ des DSV<br />

- 140 -<br />

veröffentlicht werden.<br />

(2) E<strong>in</strong> außerordentlicher Verbandstag kann durch das Präsidium<br />

aus wichtigem Grunde ... < weiter wie bisher > ...<br />

(2) E<strong>in</strong> außerordentlicher Verbandstag kann durch das<br />

Präsidium oder den Hauptausschuss aus wichtigem<br />

Grunde jederzeit unter Angabe von Gründen und<br />

Tagesordnung <strong>in</strong> geeigneter Weise e<strong>in</strong>berufen werden.<br />

Er muß e<strong>in</strong>berufen werden, wenn m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> Viertel<br />

der Vere<strong>in</strong>e oder m<strong>in</strong>destens zwei Bezirksgliederungen<br />

es unter Angabe von Gründen verlangen.<br />

§ 31 – Zusammensetzung und Stimmberechtigung<br />

§ 18 c – Zusammensetzung und Stimmberechtigung<br />

(1) Die Fachausschüsse des LSN setzen sich zusammen<br />

aus:<br />

(1) Die Fachausschüsse des LSN setzen sich zusammen<br />

aus:<br />

- dem vom Verbandstag als Mitglied des Präsidiums zu<br />

wählenden Vorsitzenden,<br />

- den Sachbearbeitern,<br />

- dem vom Verbandstag zu wählenden Vorsitzenden,<br />

- den Sachbearbeitern, die nach Maßgabe der Geschäftsordnung<br />

durch den Hauptausschuss auf Vorschlag des

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