Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 5 / 24<br />
Antrag 1.08 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />
§ 29 – Fachausschüsse / Fachsparten<br />
§ 18 a – Fachausschüsse / Fachsparten<br />
Ergänzung / Präzisierung der bisherigen Satzungsgestaltung,<br />
die mitunter zu Rückfragen und Abgrenzungsproblemen<br />
geführt hat.<br />
(1) Der LSN untergliedert se<strong>in</strong>en Sportbetrieb <strong>in</strong> die Fachsparten<br />
Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen<br />
und Wasserspr<strong>in</strong>gen sowie die Fachsparte Breiten-, Freizeit-<br />
und Gesundheitssport. Vorsitzende der Fachsparte<br />
s<strong>in</strong>d jeweils die Vorsitzenden des zugehörigen Fachausschusses;<br />
sie führen die Fachsparte selbständig im<br />
Rahmen der ihnen durch die Geschäftsordnung e<strong>in</strong>geräumten<br />
Kompetenzen.<br />
(1) Der LSN untergliedert se<strong>in</strong>en Sportbetrieb <strong>in</strong> die Fachsparten<br />
Schwimmen, Wasserspr<strong>in</strong>gen, Synchronschwimmen<br />
und Wasserball; durch Beschluss des Hauptausschusses<br />
können weitere Fachsparten gebildet<br />
werden. Vorsitzende der Fachsparte s<strong>in</strong>d jeweils die<br />
Vorsitzenden des zugehörigen Fachausschusses; sie<br />
führen die Fachsparte selbständig im Rahmen der ihnen<br />
durch die Geschäftsordnung e<strong>in</strong>geräumten Kompetenzen.<br />
(2) Der Begriff der „Fachsparte“ umfasst den gesamten<br />
sportlichen Tätigkeitsbereich gemäß der jeweiligen<br />
Spartenbezeichnung e<strong>in</strong>schließlich evtl. e<strong>in</strong>gerichteter<br />
Gremien (z.B. Tra<strong>in</strong>errat, Aktivenrat), die nicht <strong>in</strong> dieser<br />
Satzung Erwähnung f<strong>in</strong>den. Überschneidungen von<br />
Aufgabenbereichen sowie die Betreuung von Fachsparten<br />
des DSV, die im LSN ke<strong>in</strong>e direkte Entsprechung haben,<br />
sollen durch das Präsidium e<strong>in</strong>vernehmlich geregelt<br />
werden.<br />
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(3) Der Begriff „Fachausschuss“ beschränkt sich auf den <strong>in</strong><br />
dieser Satzung genannten Personenkreis.<br />
(4) Die Fachausschüsse Ausbildung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
nehmen ihre Tätigkeit übergreifend für alle Fachsparten<br />
wahr.<br />
(2) Die Fachausschüsse Ausbildung, Breitensport und<br />
Öffentlichkeitsarbeit nehmen ihre Tätigkeit übergreifend<br />
für alle Fachsparten wahr.<br />
Antrag 1.09 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />
§ 30 – Fachausschüsse und Aufgaben<br />
§ 18 b – Fachausschüsse und Aufgaben<br />
Anpassung der Reihenfolge entsprechend der Spartengröße<br />
sowie Umbenennung des Fachausschusses<br />
Breitensport auf dessen Wunsch und <strong>in</strong> Anlehnung an den<br />
DSV.<br />
(1) Der LSN hat folgende Fachausschüsse:<br />
(1) Der LSN hat folgende Fachausschüsse:<br />
1.) Fachausschuss Schwimmen<br />
2.) Fachausschuss Wasserball<br />
3.) Fachausschuss Synchronschwimmen<br />
4.) Fachausschuss Wasserspr<strong>in</strong>gen<br />
5.) Fachausschuss Breiten-, Freizeit-, und<br />
1.) Fachausschuss Schwimmen<br />
2.) Fachausschuss Wasserspr<strong>in</strong>gen<br />
3.) Fachausschuss Synchronschwimmen<br />
4.) Fachausschuss Wasserball<br />
5.) Fachausschuss Breitensport