Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 21 / 24<br />
Antrag 4.00 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />
lösung des Hauptausschusses beschlossen worden se<strong>in</strong>, die<br />
E<strong>in</strong>richtung des Verwaltungsrates jedoch nicht, s<strong>in</strong>d die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dungen<br />
des Verwaltungsrates ersatzlos zu streichen.<br />
Sofern die Auflösung des Hauptausschusses nicht beschlossen<br />
wurde, ist im Antrag das Wort „Verwaltungsrat“<br />
durch „Hauptausschuss“ zu ersetzen. Sollte zwar die Auf-<br />
Die Antragsformulierung geht davon aus, dass zuvor den<br />
Anträgen 2.00 (Auflösung des Hauptausschusses) und 3.00<br />
(E<strong>in</strong>richtung des Verwaltungsrates) zugestimmt wurde.<br />
Der Verbandstag ist für se<strong>in</strong>e Entscheidungen (sowohl <strong>in</strong><br />
sachlichen als auch <strong>in</strong> personellen Fragen) auf e<strong>in</strong>e zuverlässige<br />
Datenbasis angewiesen. Sämtliche F<strong>in</strong>anzdaten<br />
und -details im Rahmen des Verbandstages zu erörtern,<br />
verbieten <strong>in</strong> der Regel sowohl der Umfang als auch <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>igen Bereichen die Aspekte der Geschäftspolitik und<br />
der Vertraulichkeit. Um dennoch e<strong>in</strong>e Aussage über den<br />
Zustand der F<strong>in</strong>anzangelegenheiten als Entscheidungsgrundlage<br />
zu erhalten, sollte der Verband auch zukünftig<br />
nicht auf den E<strong>in</strong>satz ehrenamtlicher Kassenprüfer mit Erfahrungen<br />
im Sportbereich verzichten.<br />
XIV. Prüfung des Jahresabschlusses<br />
IX. Prüfung des Jahresabschlusses<br />
§ 37 – Jahresabschluss und Kassenprüfung<br />
§ 22 – Jahresabschluss<br />
Aufgrund der Prüfungserfahrungen aus den letzten Jahren<br />
seit Verbandsgründung wurden e<strong>in</strong>ige Aspekte neu aufgenommen,<br />
die e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche Sichtweise und Erwartungshaltung<br />
zum Thema Kassenprüfung fördern sollen.<br />
(1) Der Jahresabschluss muss neben e<strong>in</strong>er Gew<strong>in</strong>n- und Verlustrechnung<br />
auch die Aufstellung des Vermögens und der<br />
Verb<strong>in</strong>dlichkeiten des LSN e<strong>in</strong>schließlich sämtlicher Eventualverb<strong>in</strong>dlichkeiten<br />
(z.B. aus Bürgschaften, Beteiligungen,<br />
Patronatserklärungen und sonstigen Verträgen)<br />
sowie e<strong>in</strong> Verzeichnis des Anlagevermögens be<strong>in</strong>halten.<br />
Ferner soll e<strong>in</strong> Lagebericht erstellt werden, der Auskunft<br />
über den aktuellen Status und die voraussichtliche<br />
zukünftige Entwicklung des Verbandes gibt. Verantwortlich<br />
für die Aufstellung des Jahresabschlusses ist das<br />
Präsidium.<br />
(1) Der Jahresabschluss und die Haushaltsführung des LSN<br />
werden durch vier vom Verbandstag für die Dauer von<br />
zwei Jahren zu wählende Kassenprüfer geprüft, die bis<br />
zur Neuwahl im Amt bleiben. Direkte Wiederwahl ist nicht<br />
zulässig; die Kassenprüfer dürfen während ihrer Amtszeit<br />
nicht gleichzeitig Mitglied des Präsidiums, des Hauptausschusses,<br />
e<strong>in</strong>es Fachausschusses oder e<strong>in</strong>es Bezirksvorstandes<br />
se<strong>in</strong>. Die Bezirks- und Kreistage können für<br />
ihren Bereich bezüglich der Anzahl der Kassenprüfer<br />
abweichende Regelungen beschließen.<br />
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(2) Der Jahresabschluss und die Haushaltsführung des LSN<br />
werden durch vier vom Verbandstag für die Dauer von<br />
zwei Jahren zu wählende Kassenprüfer geprüft, die bis zur<br />
Neuwahl im Amt bleiben. Direkte Wiederwahl ist nicht<br />
zulässig; die Kassenprüfer dürfen während ihrer Amtszeit<br />
nicht gleichzeitig Mitglied des Präsidiums, des Verwaltungsrates,<br />
des Schiedsgerichtes oder e<strong>in</strong>es Fachausschusses<br />
se<strong>in</strong>. Ebenso wenig dürfen sie Angestellter des<br />
Verbandes se<strong>in</strong>.<br />
(2) Der Jahresabschluss muss neben e<strong>in</strong>er Gew<strong>in</strong>n- und<br />
Verlustrechnung auch die Aufstellung des Vermögens<br />
und der Verb<strong>in</strong>dlichkeiten des LSN e<strong>in</strong>schließlich sämtlicher<br />
Eventualverb<strong>in</strong>dlichkeiten (z.B. aus Bürgschaften,<br />
Beteiligungen, Patronatserklärungen und sonstigen<br />
Verträgen) sowie e<strong>in</strong> Verzeichnis des Inventars be<strong>in</strong>halten.<br />
Verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
ist das Präsidium.<br />
(3) Die Kassenprüfer sollen m<strong>in</strong>destens über Grundkenntnisse<br />
im kaufmännischen Bereich verfügen. In ihren<br />
Berichten sollen sie darlegen, welche Teile des<br />
Rechnungswesens und <strong>in</strong> welcher Weise diese geprüft<br />
wurden, damit der Verbandstag e<strong>in</strong> zuverlässiges Bild<br />
über von ihm ggf. zu beschließende Entlastungen erhält.