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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 24 / 24<br />

Antrag 6.01 (Ausführungsbeschluss zu Antrag 1.02; nicht satzungsändernd.)<br />

Begründung:<br />

Um spätere Diskussionen und Unklarheiten zu vermeiden,<br />

hält die SSK es für s<strong>in</strong>nvoll, die Ausgangsbasis für evtl.<br />

automatische Erhöhungen des DSV-Anteils zu def<strong>in</strong>ieren.<br />

Unter Bezugnahme auf Antrag 1.02 wird die Aufteilung<br />

von DSV- und LSN-Anteil am aktuellen Verbandsbeitrag<br />

von 3,10 € pro Mitglied <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>en als Grundlage<br />

für zukünftige Anpassungsmaßnahmen wie folgt festgesetzt:<br />

DSV-Anteil = 0,80 €, eigentlicher LSN-Beitrag: 2,30<br />

€.<br />

Antrag 6.02 (Ausführungsbeschluss zu den Anträgen 2.00 und 3.00; nicht satzungsändernd.)<br />

der formellen Regelung gefolgt werden, dass Satzungsänderungen<br />

erst mit E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Vere<strong>in</strong>sregister Gültigkeit<br />

erlangen. Diese Regelung wurde mit Antrag 1.11 auch<br />

bereits als generelle Vorgehensweise für die Zukunft vorgeschlagen.<br />

Begründung:<br />

Die Satzung des LSN berücksichtigt bisher grundsätzlich die<br />

sofortige Wirksamkeit von Satzungsänderungen mit der Beschlussfassung,<br />

um die Entscheidungen des Verbandstages<br />

möglichst schnell für das allgeme<strong>in</strong>e Tagesgeschäft nutzbar<br />

zu machen. Angesichts der massiven E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die<br />

Gremienstruktur des LSN im Zuge der Anträge 2.00 und<br />

3.00 soll hier jedoch zwecks Wahrung der Rechtssicherheit<br />

Entgegen der bisherigen Regelung <strong>in</strong> Abschnitt XIII. (alt)<br />

der LSN-Satzung sollen die <strong>in</strong> den Anträgen 2.00 und<br />

3.00 beschlossenen Änderungen der Gremienstruktur<br />

nicht sofort mit Beschlussfassung sondern erst mit<br />

E<strong>in</strong>tragung der Änderungen <strong>in</strong> das Vere<strong>in</strong>sregister<br />

Gültigkeit erlangen. Die Wahlen zum Verwaltungsrat<br />

sollen bereits auf dem Verbandstag <strong>2005</strong> erfolgen; die<br />

übrigen Ämter s<strong>in</strong>d aufgrund der Wahlen zur bisherigen<br />

Struktur überzuleiten.<br />

- 127 -<br />

Oldenburg, den 2. April <strong>2005</strong><br />

Struktur- und Satzungskommission des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V.<br />

Götz Werke<br />

- Verden -<br />

Joachim Reichwehr<br />

- Nordstemmen -<br />

Michael Neumann<br />

- Oldenburg -<br />

Andreas Lange<br />

- E<strong>in</strong>beck -<br />

Wolfgang He<strong>in</strong><br />

- R<strong>in</strong>teln -<br />

Arthur Barth<br />

- Braunschweig -

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