Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 24 / 24<br />
Antrag 6.01 (Ausführungsbeschluss zu Antrag 1.02; nicht satzungsändernd.)<br />
Begründung:<br />
Um spätere Diskussionen und Unklarheiten zu vermeiden,<br />
hält die SSK es für s<strong>in</strong>nvoll, die Ausgangsbasis für evtl.<br />
automatische Erhöhungen des DSV-Anteils zu def<strong>in</strong>ieren.<br />
Unter Bezugnahme auf Antrag 1.02 wird die Aufteilung<br />
von DSV- und LSN-Anteil am aktuellen Verbandsbeitrag<br />
von 3,10 € pro Mitglied <strong>in</strong> den Vere<strong>in</strong>en als Grundlage<br />
für zukünftige Anpassungsmaßnahmen wie folgt festgesetzt:<br />
DSV-Anteil = 0,80 €, eigentlicher LSN-Beitrag: 2,30<br />
€.<br />
Antrag 6.02 (Ausführungsbeschluss zu den Anträgen 2.00 und 3.00; nicht satzungsändernd.)<br />
der formellen Regelung gefolgt werden, dass Satzungsänderungen<br />
erst mit E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Vere<strong>in</strong>sregister Gültigkeit<br />
erlangen. Diese Regelung wurde mit Antrag 1.11 auch<br />
bereits als generelle Vorgehensweise für die Zukunft vorgeschlagen.<br />
Begründung:<br />
Die Satzung des LSN berücksichtigt bisher grundsätzlich die<br />
sofortige Wirksamkeit von Satzungsänderungen mit der Beschlussfassung,<br />
um die Entscheidungen des Verbandstages<br />
möglichst schnell für das allgeme<strong>in</strong>e Tagesgeschäft nutzbar<br />
zu machen. Angesichts der massiven E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die<br />
Gremienstruktur des LSN im Zuge der Anträge 2.00 und<br />
3.00 soll hier jedoch zwecks Wahrung der Rechtssicherheit<br />
Entgegen der bisherigen Regelung <strong>in</strong> Abschnitt XIII. (alt)<br />
der LSN-Satzung sollen die <strong>in</strong> den Anträgen 2.00 und<br />
3.00 beschlossenen Änderungen der Gremienstruktur<br />
nicht sofort mit Beschlussfassung sondern erst mit<br />
E<strong>in</strong>tragung der Änderungen <strong>in</strong> das Vere<strong>in</strong>sregister<br />
Gültigkeit erlangen. Die Wahlen zum Verwaltungsrat<br />
sollen bereits auf dem Verbandstag <strong>2005</strong> erfolgen; die<br />
übrigen Ämter s<strong>in</strong>d aufgrund der Wahlen zur bisherigen<br />
Struktur überzuleiten.<br />
- 127 -<br />
Oldenburg, den 2. April <strong>2005</strong><br />
Struktur- und Satzungskommission des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V.<br />
Götz Werke<br />
- Verden -<br />
Joachim Reichwehr<br />
- Nordstemmen -<br />
Michael Neumann<br />
- Oldenburg -<br />
Andreas Lange<br />
- E<strong>in</strong>beck -<br />
Wolfgang He<strong>in</strong><br />
- R<strong>in</strong>teln -<br />
Arthur Barth<br />
- Braunschweig -