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Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...

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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 14 / 24<br />

[ 33 – Jugendtag ]<br />

§ 19 d – Anträge<br />

(6) Das Präsidium ist <strong>in</strong> allen Gremien der Schwimmjugend<br />

Niedersachsen antragsberechtigt.<br />

(2) Das Präsidium und der Hauptausschuss s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen<br />

Gremien der Schwimmjugend Niedersachsen antragsberechtigt.<br />

[ 33 – Jugendtag ]<br />

§ 19 e - B<strong>in</strong>dung an Verbandsbeschlüsse<br />

(7) Die Beschlüsse der Schwimmjugend dürfen den Beschlüssen<br />

des Verbandstages und des Präsidiums nicht<br />

widersprechen.<br />

(1) Die Beschlüsse der Schwimmjugend dürfen den Beschlüssen<br />

des Verbandstages, des Hauptausschusses<br />

und des Präsidiums nicht widersprechen.<br />

(8) Das Präsidium ist berechtigt, gegen die Beschlüsse der<br />

Schwimmjugend se<strong>in</strong> Veto e<strong>in</strong>zulegen, sofern e<strong>in</strong><br />

wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die Beschlüsse gelten<br />

dann als nichtig.<br />

(2) Das Präsidium ist berechtigt, gegen die Beschlüsse der<br />

Schwimmjugend se<strong>in</strong> Veto e<strong>in</strong>zulegen, sofern e<strong>in</strong><br />

wichtiger Grund dies rechtfertigt; das Veto hat<br />

aufschiebende Wirkung. Die Angelegenheit ist dann<br />

unverzüglich dem Hauptausschuss zur Entscheidung<br />

vorzulegen. Gegen den Beschluss des Hauptausschusses<br />

kann von beiden Seiten der Verbandstag<br />

angerufen werden, dieser entscheidet endgültig.<br />

- 117 -<br />

Antrag 3.00 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />

– Antrag zur E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es „Verwaltungsrates“ –<br />

Dieser Antrag hat nur Gültigkeit, falls zuvor die Auflösung des Hauptausschusses sowie die Neuordnung des Präsidiums beschlossen wurde (Antrag 2.00) !<br />

Grundsatzentscheidung:<br />

Da die SSK – auch und gerade aufgrund der Verbandsgeschichte<br />

des niedersächsischen Schwimmsports – e<strong>in</strong><br />

Beratungs- und Kontrollgremium außerhalb des operativen<br />

Tagesgeschäftes im Zusammenhang mit für den Verband<br />

wichtigen Entscheidungen für notwendig hält, schlagen wir<br />

dem Verbandstag die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es „Verwaltungsrates“<br />

vor. An diesen sollen aufgrund se<strong>in</strong>es ehrenamtlichen<br />

Status nicht die gesetzlichen Anforderungen wie an den<br />

Aufsichtsrat e<strong>in</strong>er AG gestellt werden, jedoch soll er e<strong>in</strong>e<br />

vom Tagesgeschäft unabhängige Beratung und Kontrolle<br />

des Präsidiums <strong>in</strong> wichtigen Angelegenheiten ermöglichen.<br />

§ 16 – Organe des LSN<br />

§ 14 – Organe des LSN<br />

Die Organe des LSN s<strong>in</strong>d:<br />

Die Organe des LSN s<strong>in</strong>d:<br />

1. der Verbandstag,<br />

2. der Verwaltungsrat,<br />

3. das Präsidium,<br />

4. die Fachausschüsse,<br />

5. der Jugendtag.<br />

1. der Verbandstag,<br />

2. das Präsidium,<br />

3. die Fachausschüsse,<br />

4. der Jugendtag.

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