Juni 2005 in Delmenhorst - Landesschwimmverband ...
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Anträge der Struktur- und Satzungskommission an den Verbandstag des <strong>Landesschwimmverband</strong>es Niedersachsen e.V. am 11. <strong>Juni</strong> <strong>2005</strong> <strong>in</strong> <strong>Delmenhorst</strong> Seite 14 / 24<br />
[ 33 – Jugendtag ]<br />
§ 19 d – Anträge<br />
(6) Das Präsidium ist <strong>in</strong> allen Gremien der Schwimmjugend<br />
Niedersachsen antragsberechtigt.<br />
(2) Das Präsidium und der Hauptausschuss s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> allen<br />
Gremien der Schwimmjugend Niedersachsen antragsberechtigt.<br />
[ 33 – Jugendtag ]<br />
§ 19 e - B<strong>in</strong>dung an Verbandsbeschlüsse<br />
(7) Die Beschlüsse der Schwimmjugend dürfen den Beschlüssen<br />
des Verbandstages und des Präsidiums nicht<br />
widersprechen.<br />
(1) Die Beschlüsse der Schwimmjugend dürfen den Beschlüssen<br />
des Verbandstages, des Hauptausschusses<br />
und des Präsidiums nicht widersprechen.<br />
(8) Das Präsidium ist berechtigt, gegen die Beschlüsse der<br />
Schwimmjugend se<strong>in</strong> Veto e<strong>in</strong>zulegen, sofern e<strong>in</strong><br />
wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die Beschlüsse gelten<br />
dann als nichtig.<br />
(2) Das Präsidium ist berechtigt, gegen die Beschlüsse der<br />
Schwimmjugend se<strong>in</strong> Veto e<strong>in</strong>zulegen, sofern e<strong>in</strong><br />
wichtiger Grund dies rechtfertigt; das Veto hat<br />
aufschiebende Wirkung. Die Angelegenheit ist dann<br />
unverzüglich dem Hauptausschuss zur Entscheidung<br />
vorzulegen. Gegen den Beschluss des Hauptausschusses<br />
kann von beiden Seiten der Verbandstag<br />
angerufen werden, dieser entscheidet endgültig.<br />
- 117 -<br />
Antrag 3.00 AKTUELLE SATZUNG ÄNDERUNGSANTRAG DER SSK Begründung / Anmerkungen<br />
– Antrag zur E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es „Verwaltungsrates“ –<br />
Dieser Antrag hat nur Gültigkeit, falls zuvor die Auflösung des Hauptausschusses sowie die Neuordnung des Präsidiums beschlossen wurde (Antrag 2.00) !<br />
Grundsatzentscheidung:<br />
Da die SSK – auch und gerade aufgrund der Verbandsgeschichte<br />
des niedersächsischen Schwimmsports – e<strong>in</strong><br />
Beratungs- und Kontrollgremium außerhalb des operativen<br />
Tagesgeschäftes im Zusammenhang mit für den Verband<br />
wichtigen Entscheidungen für notwendig hält, schlagen wir<br />
dem Verbandstag die E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es „Verwaltungsrates“<br />
vor. An diesen sollen aufgrund se<strong>in</strong>es ehrenamtlichen<br />
Status nicht die gesetzlichen Anforderungen wie an den<br />
Aufsichtsrat e<strong>in</strong>er AG gestellt werden, jedoch soll er e<strong>in</strong>e<br />
vom Tagesgeschäft unabhängige Beratung und Kontrolle<br />
des Präsidiums <strong>in</strong> wichtigen Angelegenheiten ermöglichen.<br />
§ 16 – Organe des LSN<br />
§ 14 – Organe des LSN<br />
Die Organe des LSN s<strong>in</strong>d:<br />
Die Organe des LSN s<strong>in</strong>d:<br />
1. der Verbandstag,<br />
2. der Verwaltungsrat,<br />
3. das Präsidium,<br />
4. die Fachausschüsse,<br />
5. der Jugendtag.<br />
1. der Verbandstag,<br />
2. das Präsidium,<br />
3. die Fachausschüsse,<br />
4. der Jugendtag.