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224 Reviews<br />

Astrid Meier, Johannes Pahlitzsch und Lucian Reinfandt (Hrsg.), Islamische<br />

Stiftungen zwischen juristischer Norm und sozialer Praxis, Berlin 2009: Akademie<br />

Verlag, 279 S. ISBN 978-3-05-004612-9.<br />

Komparatistisches Arbeiten, so reich dessen Erträge auch immer sein mögen,<br />

stellt seine Befürworter in der Regel vor das grundlegende Problem, den Bereich<br />

des Vergleichbaren sinnvoll einzuschränken, um der Beliebigkeit des Vergleiches<br />

– und damit letzlich der hieraus gezogenen Schlussfolgerungen – vorzubeugen.<br />

Der hier zur Disposition stehende fünfte Band der vom Berliner<br />

Mediävisten Michael Borgolte herausgegebenen „Stiftungsgeschichten“ unterscheidet<br />

sich diesbezüglich in erfreulicher Weise von seinem Vorgängerband.<br />

Dies mag insbesondere dem Umstand geschuldet sein, dass hier, anders als im<br />

von Borgolte selbst herausgegebenen vierten Band zu „Stiftungen in Christentum,<br />

Judentum und Islam vor der Moderne“, 1 ein durch einen gemeinsamen<br />

normativen Bezugspunkt konstituierter Rahmen gegeben ist, der einen komparatistischen<br />

Ansatz durchaus sinnvoll erscheinen lässt. Die Begrenzung des<br />

vorliegenden Bandes auf fromme Stiftungen in <strong>islam</strong>isch geprägten Zusammenhängen<br />

leistet deshalb – anders als sein Vorgängerband – tatsächlich einen<br />

sinnvollen Beitrag, um „die Interdependenz sozialer, religiöser, ökonomischer,<br />

rechtlicher und kultureller Faktoren im weitesten Sinne zu erkennen, gleichgültig<br />

ob er sich auf die Synchronie des Stiftungsaktes mit den Vorgängen seines<br />

Umfeldes selbst oder die Diachronie der Stiftungsgeschichte im Wandel der Gesellschaften<br />

konzentriert“. 2<br />

Der von Astrid Meier, Johannes Pahlitzsch und Lucian Reinfandt herausgegebene<br />

Band folgt in gewisser Weise konsistent einer ersten Sammlung von<br />

Aufsätzen zum Gegenstand, die 2003 auf Initiative von Florian Schwarz und<br />

Christoph Werner in Der Islam erschienen sind. 3 Bereits dort wurde die Sinnhaftigkeit<br />

eines komparatistischen Ansatzes zu rechtfertigen gesucht, um ein besseres<br />

Verständnis des komplexen Verhältnisses von rechtlicher Norm und sozialer<br />

Praxis in unterschiedlichen <strong>islam</strong>isch geprägten Gesellschaften zwischen dem 13.<br />

und 19. Jahrhundert zu erlangen: Schließlich habe, so Schwarz und Werner, das<br />

„Stiftungswesen […] die Entwicklung <strong>islam</strong>ischer Gesellschaften fundamental<br />

geprägt und entscheidend zu ihrer Diversifizierung beigetragen“ und sei nicht<br />

zuletzt deshalb „eine der Kernkomponenten bei der Suche nach spezifisch <strong>islam</strong>i-<br />

1 Siehe meine kritische Besprechung dieses Bandes in: sehepunkte 6:12 (2006), URL:<br />

www.sehepunkte.de/2006/12/10734.html.<br />

2 Michael Borgolte, „Einleitung“. In: Idem (Hrsg.). Stiftungen und Stiftungswirklichkeiten:<br />

Vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Berlin, Akademie Verlag 2009, S. 8.<br />

3 Der Islam 80:1 (2003), S. 30–109.

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