Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
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§ 249 Rückstellungen<br />
8.3 Sonstige Rückstellungen<br />
8.3.1 Instandhaltungsrückstellungen<br />
340 Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EG<strong>HGB</strong> erçffnet dem <strong>Bilanz</strong>ierenden ein Beibehaltungswahlrecht<br />
für die nach altem Recht noch zulässigen Rückstellungen für unterlassene<br />
Instandhaltung, die innerhalb der Monate 4 bis 12 nach dem <strong>Bilanz</strong>stichtag<br />
durchgeführt werden. Wenn solche Rückstellungen in dem JA des<br />
letzten vor dem 1.1.2010 beginnenden Geschäftsjahr, d. h. bei Geschäftsjahr =<br />
Kalenderjahr im JA zum 31.12.2009, enthalten waren, dürfen diese entweder<br />
• erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen umgegliedert oder<br />
• beibehalten werden.<br />
341 Das Wahlrecht kann nur einmal, nämlich im JA 2010, ausgeübt werden. 269 Es ist<br />
also nicht zulässig, derartige Rückstellungen zunächst im Jahr 2010 beizubehalten<br />
und dann in 2011 die erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen<br />
vorzunehmen.<br />
342 Die Ausübung dieses Wahlrechts kann sachverhaltsbezogen, d. h. für jede<br />
einzelne Rückstellung ausgeübt werden, da Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EG<strong>HGB</strong> für<br />
Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 3 <strong>HGB</strong> aF ausdrücklich die teilweise<br />
Beibehaltung erlaubt. 270 Gleiches gilt auch für Aufwandsrückstellungen nach<br />
§ 249 Abs. 2 <strong>HGB</strong> aF (Rz 344).<br />
343 Eine erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen ist jedoch nur für<br />
solche Rückstellungen zulässig, die im vorletzten Gj vor erstmaliger Anwendung<br />
des BilMoG gebildet wurden. Die im letzten Gj vor erstmaliger Anwendung<br />
des BilMoG gebildeten Rückstellungen sind bei Nichtausübung des<br />
Beibehaltungswahlrechts erfolgswirksam aufzulçsen (Art. 67 Abs. 3 Satz 2<br />
EG<strong>HGB</strong>).<br />
Beispiel<br />
Ein Unternehmen bildet im JA zum 31.12.2008 eine Rückstellung für eine<br />
Maschinenwartung, die im Zeitraum Mai/Juni des Folgejahrs durchgeführt<br />
werden soll. Die Rückstellung stellt eine Wahlrechtsrückstellung nach § 249<br />
Abs. 1 Satz 3 <strong>HGB</strong> aF dar. Aufgrund einer Terminkollision bei dem zu<br />
beauftragenden Wartungsunternehmen wird die Maßnahme in 2009 nicht<br />
durchgeführt. Im JA zum 31.12.2009 wird die Rückstellung fortgeführt, da<br />
die Wartung im Mai/Juni 2010 erfolgen soll.<br />
Zum 1.1.2010 wird die Rückstellung erfolgsneutral in die Gewinnrücklage<br />
umgebucht. Nach Durchführung der Wartungsarbeiten ist die Rechnung –<br />
da hierfür keine Rückstellung mehr besteht – aufwandswirksam einzubuchen,<br />
sodass sich der Aufwand sowohl im JA 2008 wie auch im JA 2010<br />
ergebnismindernd auswirkt. Die Buchungssätze sehen wie folgt aus (aktive<br />
latente Steuern werden vernachlässigt):<br />
269 Vgl. IDW ERS HFA 28, Rz 11.<br />
270 Vgl. IDW ERS HFA 28, Rz 13.<br />
Bertram<br />
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