Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
§ 249 Rückstellungen<br />
Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden. Steht dagegen die Hçhe der Vergütung<br />
aufgrund Satzungsregelung fest (Regelfall), ist eine Verbindlichkeit auszuweisen.<br />
205 Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters: Für gem. § 89b <strong>HGB</strong> künftige<br />
Ausgleichsansprüche ist eine Rückstellung zu bilden, wenn die Zahlung der<br />
Abgeltung der ehemals erbrachten Tätigkeit dient, d. h. keine wirtschaftlichen<br />
Vorteile der Zeit nach Vertragsende abgegolten werden. 155 Wird während der<br />
Vertragslaufzeit des Handelsvertretervertrags dem Handelsvertreter eine auf<br />
den Ausgleichsanspruch anrechenbare Pensionszusage gegeben, ist diese in<br />
voller Hçhe rückstellungspflichtig. 156<br />
206 Aussetzungszinsen: Rückstellungspflicht für ungewisse Verbindlichkeiten. Da<br />
der Ausgang eines Rechtsbehelfs regelmäßig unsicher ist, ist die für die Passivierung<br />
gebotene Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme hinreichend konkretisiert.<br />
157<br />
207 Ausstehende Rechnungen: Für bis zum <strong>Bilanz</strong>stichtag empfangene Lieferungen<br />
und Leistungen, für die bis zur <strong>Bilanz</strong>aufstellung noch keine Rechnungen<br />
vorliegen, ist eine Rückstellung zu bilden; ansonsten besteht die Pflicht zur<br />
Passivierung einer Verbindlichkeit.<br />
Beispiel<br />
Bei einem Unternehmen ist 14 Tage nach dem <strong>Bilanz</strong>stichtag Buchungsschluss<br />
für die Kreditorenbuchhaltung, um den engen Zeitplan für die<br />
Aufstellung von JA einhalten zu kçnnen. Die zwischen Buchungsschluss<br />
Kreditorenbuchhaltung und der endgültigen <strong>Bilanz</strong>aufstellung eingehenden,<br />
das abgelaufene Geschäftsjahr betreffenden Rechnungen werden als<br />
Rückstellung für ausstehende Rechnungen unter den sonstigen Rückstellungen<br />
erfasst.<br />
Die Rechnungen sind als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />
auszuweisen. Aus Wesentlichkeitsgründen wird der Ausweis unter sonstige<br />
Rückstellungen aber im Regelfall nicht zu beanstanden sein.<br />
208 Avalprovisionen: Für auf zukünftige Zeiträume der Kreditgewährung entfallende<br />
Avalprovisionen kann weder eine Verbindlichkeits- noch eine Drohverlustrückstellung<br />
gebildet werden. 158<br />
209 Baulast: Die gegen Entgelt übernommene çffentlich-rechtliche Verpflichtung<br />
eines Parkhausunternehmens, eine bestimmte Anzahl von Pkw-Stellplätzen zur<br />
Vermietung zum üblichen Mietzins bereitzuhalten, ist in zeitlicher Hinsicht<br />
nicht hinreichend konkretisiert, sodass keine Rückstellung auszuweisen ist. 159<br />
210 Bausparkassenabschlussgebühr: Vgl. „Abschlussgebühren für Bausparverträge“.<br />
155 Vgl. BFH, Urteil v. 24.1.2001, DB 2001, S. 1227.<br />
156 Vgl. FinMin NRW, Schreiben v. 28.2.1967. BStBl 1967 II S. 91.<br />
157 Vgl. BFH, Urteil v. 8.11.2000, I R 10/98, BStBl 2001 II S. 349.<br />
158 Vgl. BFH, Urteil v. 12.12.1991, IB R 28/91, BStBl 1992 II S. 600.<br />
159 Vgl. BFH, Urteil v. 3.5.1983, VIII R 100/81, BStBl 1983 II S. 572.<br />
Bertram<br />
75