25.02.2013 Aufrufe

Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 249 Rückstellungen<br />

181 Bei Rumpfgeschäftsjahren gilt der Dreimonatszeitraum unabhängig von der<br />

Länge des Rumpfgeschäftsjahrs. 124<br />

Beispiel<br />

Ein Unternehmen hat ein abweichendes Geschäftsjahr, das auf den 30.11.<br />

endet. Das Geschäftsjahr wird im Jahr 01 auf das Kalenderjahr umgestellt,<br />

sodass im Geschäftsjahr 01 zwei JA aufzustellen sind, nämlich auf den<br />

30.11.01 sowie den 31.12.01. Es ergibt sich ein Rumpfgeschäftsjahr vom<br />

1.12. – 31.12.01.<br />

Im JA zum 30.11.01 sind solche Instandhaltungsmaßnahmen als Rückstellung<br />

zu erfassen, die innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss des<br />

Geschäftsjahrs nachgeholt werden, d. h. bis zum 28.2.02. Dass innerhalb des<br />

Dreimonatszeitraums ein (weiterer) <strong>Bilanz</strong>stichtag liegt, ist für die Rückstellungsbildung<br />

unbeachtlich.<br />

4.2 Rückstellungen für Abraumbeseitigung<br />

(Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 2. Alt.)<br />

182 Es handelt sich um Innenverpflichtungen des <strong>Bilanz</strong>ierenden (Rz 10). Soweit<br />

aber gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen bestehen, kann es sich auch<br />

um Verbindlichkeitsrückstellungen handeln.<br />

183 Abraumrückstände entstehen, wenn das über den Bodenschätzen befindliche<br />

Deckgebirge nicht in dem Ausmaß entfernt worden ist, wie es der ungehinderte<br />

Zugang zu den Bodenschätzen oder die Sicherheit erfordert. 125 Die Rückstellung<br />

dient dem Zweck, der Fçrderung von Bodenschätzen im abgelaufenen<br />

Geschäftsjahr (Betriebsleistung) die zugehçrigen Abraumaufwendungen zuzurechnen.<br />

184 Die Rückstellungspflicht entsteht, wenn Aufwendungen für Abraumbeseitigung<br />

• im Geschäftsjahr unterlassen wurden und<br />

• im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden.<br />

185 Soweit die Abraumbeseitigung aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung<br />

von einem Dritten eingefordert werden kann, ist die Nachholung im<br />

folgenden Geschäftsjahr unbeachtlich, da es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung<br />

i. S. v. Abs. 1 Satz 1 handelt. 126<br />

186 Die Ausführungen zu in früheren Jahren unterlassener Instandhaltung (Rz 178)<br />

gelten analog, sodass für alle Abraumbeseitigungsmaßnahmen, die im Geschäftsjahr<br />

oder in Vorjahren unterlassen wurden und die im folgenden Geschäftsjahr<br />

nachgeholt werden, Rückstellungen zu bilden sind.<br />

124 GlA: HOYOS/RING, in Beck Bil-Komm. 6. Aufl., § 249 <strong>HGB</strong>, Rz 107.<br />

125 Vgl. KUPSCH, in BoHR, § 249 <strong>HGB</strong>, Anm 45.<br />

126 Vgl. MAYER-WEGELIN,inKÜTING/WEBER, HdR, <strong>HGB</strong> § 249, Rn 87.<br />

Bertram<br />

69

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!