Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
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§ 249 Rückstellungen<br />
überlassen werden. Aufgrund der Erfahrungswerte des Unternehmens kann<br />
der Pkw bei vergleichbarer durchschnittlicher Fahrleistung voraussichtlich<br />
4 Jahre wirtschaftlich genutzt werden. Die Lieferung des Pkw soll im April<br />
02 erfolgen. Der Kaufpreis ist mit 100 vereinbart worden.<br />
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des JA zum 31.12.01 sind die Marktpreise<br />
für derartige Pkw aufgrund massiver Nachfragerückgänge gesunken; der<br />
Pkw kçnnte nunmehr für einen Kaufpreis von 90 erworben werden. Nach<br />
den bei <strong>Bilanz</strong>aufstellung verfügbaren Informationen wird diese „Rabattschlacht“<br />
bei den Autohändlern voraussichtlich noch bis Jahresende 02<br />
andauern; für das Frühjahr 03 werden aber wieder steigende Absatzzahlen<br />
der Pkw-Hersteller und sinkende Rabatte der Autohändler erwartet.<br />
Gegenstand der Drohverlustrückstellung ist die Verlustantizipation. Nur<br />
für den Fall, dass für den im April 02 zu liefernden Pkw, der dem AV<br />
zuzuordnen ist, vom Unternehmen eine Wertberichtigung wegen voraussichtlich<br />
dauerhafter Wertminderung vorzunehmen wäre, wäre diese im<br />
Wege einer Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen. Zwar ist der<br />
Marktpreis im Zeitpunkt der Lieferung des Pkw noch für ca. 1 Jahr unterhalb<br />
der AK. Da für den Pkw eine Nutzungsdauer von 4 Jahren angenommen<br />
wird, ist dieses nicht als voraussichtlich dauerhaft anzusehen. Eine<br />
Drohverlustrückstellung ist in der <strong>Bilanz</strong> zum 31.12.01 nicht zu bilden.<br />
144 Die Drohverlustrückstellung dient der Erfassung drohender Verluste aus dem<br />
Beschaffungsgeschäft, nicht aber entgehender Gewinne aufgrund kurzfristig<br />
günstiger Beschaffungspreise. 100 Eine Drohverlustrückstellung für VG des AV<br />
auf Basis einer nicht dauerhaften Wertminderung ist unzulässig. 101<br />
145 Bei Beschaffungsgeschäften über VG des UV sind aufgrund des strengen<br />
Niederstwertprinzips Drohverlustrückstellungen geboten. 102<br />
Beispiel<br />
Ein Unternehmen hat am <strong>Bilanz</strong>stichtag Modeartikel als Handelsware<br />
gekauft, die aber noch nicht geliefert worden sind. Bei <strong>Bilanz</strong>aufstellung ist<br />
erkennbar, dass aufgrund der Schnelllebigkeit bei Modeartikeln der Beschaffungspreis<br />
für diese Artikel signifikant gesunken ist. Gleiches gilt für<br />
die zu erwartenden Absatzpreise der Handelswaren, die aufgrund eines<br />
neuen „trendigeren“ Konkurrenzprodukts ebenfalls stark rückläufig sind.<br />
Es ist im JA 01 eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden. Die Hçhe<br />
bestimmt sich mit dem voraussichtlichen Abschreibungsbedarf, der im Zeitpunkt<br />
des Bezugs der Waren zu berücksichtigen ist.<br />
100 Vgl. WP-Handbuch, Bd I, 13. Aufl., Abschn. E, Rz 101.<br />
101 GlA.: HOYOS/RING, in Beck Bil-Komm. 6. Aufl., § 249 <strong>HGB</strong>, Rz 72.<br />
102 Vgl. MAYER-WEGELIN,inKÜTING/WEBER, HdR, <strong>HGB</strong> § 249, Rn 67.<br />
Bertram<br />
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