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Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

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§ 249 Rückstellungen<br />

überlassen werden. Aufgrund der Erfahrungswerte des Unternehmens kann<br />

der Pkw bei vergleichbarer durchschnittlicher Fahrleistung voraussichtlich<br />

4 Jahre wirtschaftlich genutzt werden. Die Lieferung des Pkw soll im April<br />

02 erfolgen. Der Kaufpreis ist mit 100 vereinbart worden.<br />

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des JA zum 31.12.01 sind die Marktpreise<br />

für derartige Pkw aufgrund massiver Nachfragerückgänge gesunken; der<br />

Pkw kçnnte nunmehr für einen Kaufpreis von 90 erworben werden. Nach<br />

den bei <strong>Bilanz</strong>aufstellung verfügbaren Informationen wird diese „Rabattschlacht“<br />

bei den Autohändlern voraussichtlich noch bis Jahresende 02<br />

andauern; für das Frühjahr 03 werden aber wieder steigende Absatzzahlen<br />

der Pkw-Hersteller und sinkende Rabatte der Autohändler erwartet.<br />

Gegenstand der Drohverlustrückstellung ist die Verlustantizipation. Nur<br />

für den Fall, dass für den im April 02 zu liefernden Pkw, der dem AV<br />

zuzuordnen ist, vom Unternehmen eine Wertberichtigung wegen voraussichtlich<br />

dauerhafter Wertminderung vorzunehmen wäre, wäre diese im<br />

Wege einer Drohverlustrückstellung zu berücksichtigen. Zwar ist der<br />

Marktpreis im Zeitpunkt der Lieferung des Pkw noch für ca. 1 Jahr unterhalb<br />

der AK. Da für den Pkw eine Nutzungsdauer von 4 Jahren angenommen<br />

wird, ist dieses nicht als voraussichtlich dauerhaft anzusehen. Eine<br />

Drohverlustrückstellung ist in der <strong>Bilanz</strong> zum 31.12.01 nicht zu bilden.<br />

144 Die Drohverlustrückstellung dient der Erfassung drohender Verluste aus dem<br />

Beschaffungsgeschäft, nicht aber entgehender Gewinne aufgrund kurzfristig<br />

günstiger Beschaffungspreise. 100 Eine Drohverlustrückstellung für VG des AV<br />

auf Basis einer nicht dauerhaften Wertminderung ist unzulässig. 101<br />

145 Bei Beschaffungsgeschäften über VG des UV sind aufgrund des strengen<br />

Niederstwertprinzips Drohverlustrückstellungen geboten. 102<br />

Beispiel<br />

Ein Unternehmen hat am <strong>Bilanz</strong>stichtag Modeartikel als Handelsware<br />

gekauft, die aber noch nicht geliefert worden sind. Bei <strong>Bilanz</strong>aufstellung ist<br />

erkennbar, dass aufgrund der Schnelllebigkeit bei Modeartikeln der Beschaffungspreis<br />

für diese Artikel signifikant gesunken ist. Gleiches gilt für<br />

die zu erwartenden Absatzpreise der Handelswaren, die aufgrund eines<br />

neuen „trendigeren“ Konkurrenzprodukts ebenfalls stark rückläufig sind.<br />

Es ist im JA 01 eine Rückstellung für drohende Verluste zu bilden. Die Hçhe<br />

bestimmt sich mit dem voraussichtlichen Abschreibungsbedarf, der im Zeitpunkt<br />

des Bezugs der Waren zu berücksichtigen ist.<br />

100 Vgl. WP-Handbuch, Bd I, 13. Aufl., Abschn. E, Rz 101.<br />

101 GlA.: HOYOS/RING, in Beck Bil-Komm. 6. Aufl., § 249 <strong>HGB</strong>, Rz 72.<br />

102 Vgl. MAYER-WEGELIN,inKÜTING/WEBER, HdR, <strong>HGB</strong> § 249, Rn 67.<br />

Bertram<br />

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