Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
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§ 249 Rückstellungen<br />
170 Soweit bei der Bildung von Drohverlustrückstellungen eine Abzinsung vorzunehmen<br />
ist, wird lediglich der Barwert der Rückstellungszuführung in der<br />
GuV ausgewiesen (sog. Nettomethode, vgl. § 253 Rz 123). Die in späteren JA<br />
vorzunehmende Aufzinsung stellt demgegenüber Zinsaufwand dar.<br />
4 Weitere Ansatzgebote (Abs. 1 Satz 2)<br />
4.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung<br />
(Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 1. Alt.)<br />
171 Es handelt sich um Aufwandsrückstellungen, da ihnen keine Außenverpflichtung<br />
des Kaufmanns zugrunde liegt (Rz 10). Die Rückstellung stellt eine Pflichtrückstellung<br />
dar, die auch steuerlich zu berücksichtigen ist (vgl. § 5 Abs. 1 EStG).<br />
172 Instandhaltung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit<br />
der betrieblichen VG. Darunter fallen 120<br />
• Wartungsarbeiten,<br />
• Inspektionen,<br />
• Reparaturen,<br />
• Generalüberholung.<br />
173 Negativ abzugrenzen sind die Instandhaltungen von im Einzelfall aktivierungspflichtigem<br />
nachträglichem Herstellungsaufwand, für den keine Rückstellungen<br />
gebildet werden dürfen.<br />
174 Unterlassene Instandhaltung kann auch ein Indiz für eine ggf. erforderliche<br />
außerplanmäßige Abschreibung auf das Anlagevermçgen sein (§ 253 Rz 224).<br />
175 Instandhaltungsmaßnahmen fallen regelmäßig bei abnutzbaren Gegenständen<br />
des Anlagevermçgens an, sodass der Hauptanwendungsfall bei Sachanlagen<br />
liegt. Es sind aber auch Instandhaltungsmaßnahmen bei immateriellen Vermçgensgegenständen<br />
mçglich.<br />
Beispiel<br />
Ein Unternehmen hat die laufende Pflege (Kontenbereinigungen, Stammdatenpflege)<br />
einer aktivierten Anwendersoftware unterlassen. Im Februar<br />
02 werden durch einen externen Dienstleister diese Maßnahmen nachgeholt.<br />
Im JA zum 31.12.01 ist eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung zu<br />
bilden.<br />
176 Die Rückstellung ist für solche Instandhaltungen zu bilden, die<br />
• imGeschäftsjahr unterlassen wurden und<br />
• innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahrs nachgeholt<br />
werden.<br />
177 Eine Instandhaltung ist dann unterlassen, wenn die Vornahme der Maßnahme<br />
aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig gewesen wäre, d. h., der <strong>Bilanz</strong>ie-<br />
120 Vgl. MAYER-WEGELIN,inKÜTING/WEBER, HdR, <strong>HGB</strong> § 249, Rn 75.<br />
Bertram<br />
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