Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
§ 249 Rückstellungen<br />
Ausweis entschieden, damit das Betriebs- und Finanzergebnis nicht durch<br />
derartige Effekte verwässert wird. 275<br />
Diese für Einmaleffekte im Umstellungsjahr nachvollziehbare Überlegung<br />
stçßt aber dann an ihre Grenzen, wenn die 15-jährige Übergangsvorschrift für<br />
Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in Anspruch genommen wird<br />
(Rz 335). Ob der Gesetzgeber tatsächlich gewollt hat, dass die lineare Verteilung<br />
des Zuführungsbetrags über 15 Jahre zu einem 15 Jahre lang gleichbleibend<br />
hohen außerordentlichen Aufwand führt, darf zumindest bezweifelt werden.<br />
Der Gesetzestext sieht dies aber so vor, sodass hiervon auch nicht abgewichen<br />
werden kann. 276<br />
Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 <strong>HGB</strong>) dürfen<br />
außerordentliche Aufwendungen (z. B. aus der Zuführung von Pensionsrückstellungen)<br />
nicht mit außerordentlichen Erträgen (z. B. aus der Auflçsung von<br />
im Geschäftsjahr 2009 zugeführten Aufwandsrückstellungen) saldiert werden.<br />
§ 277 Abs. 4 Satz 2 <strong>HGB</strong> sieht eine Erläuterung der außerordentlichen Aufwendungen<br />
und Erträge vor, soweit die ausgewiesenen Beträge für die Beurteilung<br />
der Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung<br />
sind (§ 277 Rz 26).<br />
9 Wesentliche Abweichungen zu IFRS<br />
• Für Instandhaltungsaufwendungen ist mangels Außenverpflichtung keine<br />
Rückstellung anzusetzen (IAS 37.20).<br />
• IAS 37.70-83 sehen spezielle Regelungen für sog. Restrukturierungsaufwendungen<br />
vor (u. a. Vorlage eines detaillierten Plans).<br />
• Ansatzwahlrechte wie Art. 28 EG<strong>HGB</strong> für Altzusagen bei Pensionsverpflichtungen<br />
existieren bei IFRS nicht.<br />
• Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 <strong>HGB</strong> aF sind nach IFRS nicht<br />
zulässig.<br />
• Teilweise bestehen unterschiedliche Ausweispflichten zwischen <strong>HGB</strong> und<br />
IFRS (z. B. werden Rückstellungen für JA-Kosten und Urlaubsrückstand<br />
nach IAS 37.11 als kurzfristige Verbindlichkeiten [accruals] ausgewiesen).<br />
• Rückstellungen dürfen nach IFRS nur angesetzt werden, wenn ein Abfluss<br />
von Ressourcen wahrscheinlich ist. Es müssen mehr Gründe für als gegen<br />
den Mittelabfluss sprechen (IAS 37.23), sodass eine Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
von mehr als 50 % erforderlich ist.<br />
275 Vgl. BilMoG-BgrRA, S. 128.<br />
276 Vgl. IDW ERS HFA 28, Tz 41.<br />
Bertram<br />
106<br />
351<br />
352<br />
353<br />
354