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Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

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§ 249 Rückstellungen<br />

Ausweis entschieden, damit das Betriebs- und Finanzergebnis nicht durch<br />

derartige Effekte verwässert wird. 275<br />

Diese für Einmaleffekte im Umstellungsjahr nachvollziehbare Überlegung<br />

stçßt aber dann an ihre Grenzen, wenn die 15-jährige Übergangsvorschrift für<br />

Zuführungen zu Pensionsrückstellungen in Anspruch genommen wird<br />

(Rz 335). Ob der Gesetzgeber tatsächlich gewollt hat, dass die lineare Verteilung<br />

des Zuführungsbetrags über 15 Jahre zu einem 15 Jahre lang gleichbleibend<br />

hohen außerordentlichen Aufwand führt, darf zumindest bezweifelt werden.<br />

Der Gesetzestext sieht dies aber so vor, sodass hiervon auch nicht abgewichen<br />

werden kann. 276<br />

Nach dem Grundsatz der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 <strong>HGB</strong>) dürfen<br />

außerordentliche Aufwendungen (z. B. aus der Zuführung von Pensionsrückstellungen)<br />

nicht mit außerordentlichen Erträgen (z. B. aus der Auflçsung von<br />

im Geschäftsjahr 2009 zugeführten Aufwandsrückstellungen) saldiert werden.<br />

§ 277 Abs. 4 Satz 2 <strong>HGB</strong> sieht eine Erläuterung der außerordentlichen Aufwendungen<br />

und Erträge vor, soweit die ausgewiesenen Beträge für die Beurteilung<br />

der Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung<br />

sind (§ 277 Rz 26).<br />

9 Wesentliche Abweichungen zu IFRS<br />

• Für Instandhaltungsaufwendungen ist mangels Außenverpflichtung keine<br />

Rückstellung anzusetzen (IAS 37.20).<br />

• IAS 37.70-83 sehen spezielle Regelungen für sog. Restrukturierungsaufwendungen<br />

vor (u. a. Vorlage eines detaillierten Plans).<br />

• Ansatzwahlrechte wie Art. 28 EG<strong>HGB</strong> für Altzusagen bei Pensionsverpflichtungen<br />

existieren bei IFRS nicht.<br />

• Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 <strong>HGB</strong> aF sind nach IFRS nicht<br />

zulässig.<br />

• Teilweise bestehen unterschiedliche Ausweispflichten zwischen <strong>HGB</strong> und<br />

IFRS (z. B. werden Rückstellungen für JA-Kosten und Urlaubsrückstand<br />

nach IAS 37.11 als kurzfristige Verbindlichkeiten [accruals] ausgewiesen).<br />

• Rückstellungen dürfen nach IFRS nur angesetzt werden, wenn ein Abfluss<br />

von Ressourcen wahrscheinlich ist. Es müssen mehr Gründe für als gegen<br />

den Mittelabfluss sprechen (IAS 37.23), sodass eine Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

von mehr als 50 % erforderlich ist.<br />

275 Vgl. BilMoG-BgrRA, S. 128.<br />

276 Vgl. IDW ERS HFA 28, Tz 41.<br />

Bertram<br />

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