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Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

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§ 249 Rückstellungen<br />

Schwierig wird die Ermittlung eines drohenden Verlusts bei Dauerschuldverhältnissen<br />

dann, wenn die Gegenleistung (Sachleistung) nicht einfach in<br />

Geldeinheiten zu beziffern ist, wie das in dem Beispiel zu Swapgeschäften der<br />

Fall ist. Während für Dauerschaffungsgeschäfte über aktivierungsfähige VG<br />

die für Einmalgeschäfte entwickelten Grundsätze übertragen werden kçnnen<br />

(Rz 143), ist dies bei Dauerbeschaffungsgeschäften über nicht aktivierungsfähige<br />

Leistungen besonders virulent. Eine an den Wiederbeschaffungskosten<br />

orientierte Bewertung würde die Anzahl der Anwendungsfälle sehr<br />

stark erhçhen, wie folgendes Beispiel illustriert:<br />

Beispiel<br />

Ein Unternehmen mietet Büroräumlichkeiten zu einem Preis von 20 EUR/<br />

qm. Am <strong>Bilanz</strong>stichtag beläuft sich die Vergleichsmiete auf 18 EUR/qm.<br />

Eine rein an gesunkenen Wiederbeschaffungskosten orientierte Vorgehensweise<br />

würde auf Basis der Mietdifferenz von 2 EUR/qm für die Restlaufzeit<br />

des Mietvertrags eine Drohverlustrückstellung indizieren. Hierbei blieben<br />

qualitative Vorzüge des Mietobjekts (z. B. Erreichbarkeit, Lärmbelästigung,<br />

Gebäudeabnutzung) außer Betracht. Eine Drohverlustrückstellung kommt<br />

nicht in Betracht, da hier nicht auszuschließen ist, dass nicht nur drohende<br />

Verluste, sondern auch zukünftig entgehende Gewinne zurückgestellt würden.<br />

114<br />

Eine Bemessung der Drohverlustrückstellung anhand einer absatzorientierten<br />

Vorgehensweise erfordert, den Beitrag der Gegenleistung zum Unternehmenserfolg<br />

des <strong>Bilanz</strong>ierenden zu ermitteln. Dies ist bei einer nicht aktivierungsfähigen<br />

Leistung (z. B. einem Arbeitsvertrag, einem Mietvertrag) zumeist ausgesprochen<br />

schwierig, da die Ertragszurechenbarkeit von Leistung zumeist<br />

nicht hinreichend objektiv vorgenommen werden kann. Neben in Geldeinheiten<br />

auszudrückenden Erfolgsbeiträgen bereitet insbesondere die Bewertung<br />

qualitativer Leistungskomponenten, wie z. B. Verlässlichkeit, Pünktlichkeit,<br />

Genauigkeit, Gründlichkeit, Erfahrung besondere Schwierigkeiten.<br />

Beispiel<br />

Ein Unternehmen beschäftigt seit dem 1.7.01 einen Mitarbeiter, der Waren<br />

mit dem Pkw an Kunden ausliefert. Der Mitarbeiter erhält ein monatliches<br />

Gehalt von 100. Bei Aufstellung des JA zum 31.12.05 wird bekannt, dass<br />

gleichwertige Mitarbeiter (gleiches Qualifikations- und Erfahrungsniveau)<br />

bereits für ein monatliches Gehalt von 70 eingestellt werden kçnnten.<br />

Eine Drohverlustrückstellung für das Arbeitsverhältnis wäre dann zu bilden,<br />

wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung<br />

besteht. Hierzu sind die Erfolgsbeiträge des Mitarbeiters zum<br />

Unternehmenserfolg der dafür gewährten Gegenleistung (Gehalt, bezahlter<br />

Urlaub etc.) gegenüberzustellen, womit auch qualitative Aspekte wie Er-<br />

114 Vgl. IDW RS HFA 4, Tz 32.<br />

Bertram<br />

64<br />

161<br />

162

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