Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
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§ 249 Rückstellungen<br />
Schwierig wird die Ermittlung eines drohenden Verlusts bei Dauerschuldverhältnissen<br />
dann, wenn die Gegenleistung (Sachleistung) nicht einfach in<br />
Geldeinheiten zu beziffern ist, wie das in dem Beispiel zu Swapgeschäften der<br />
Fall ist. Während für Dauerschaffungsgeschäfte über aktivierungsfähige VG<br />
die für Einmalgeschäfte entwickelten Grundsätze übertragen werden kçnnen<br />
(Rz 143), ist dies bei Dauerbeschaffungsgeschäften über nicht aktivierungsfähige<br />
Leistungen besonders virulent. Eine an den Wiederbeschaffungskosten<br />
orientierte Bewertung würde die Anzahl der Anwendungsfälle sehr<br />
stark erhçhen, wie folgendes Beispiel illustriert:<br />
Beispiel<br />
Ein Unternehmen mietet Büroräumlichkeiten zu einem Preis von 20 EUR/<br />
qm. Am <strong>Bilanz</strong>stichtag beläuft sich die Vergleichsmiete auf 18 EUR/qm.<br />
Eine rein an gesunkenen Wiederbeschaffungskosten orientierte Vorgehensweise<br />
würde auf Basis der Mietdifferenz von 2 EUR/qm für die Restlaufzeit<br />
des Mietvertrags eine Drohverlustrückstellung indizieren. Hierbei blieben<br />
qualitative Vorzüge des Mietobjekts (z. B. Erreichbarkeit, Lärmbelästigung,<br />
Gebäudeabnutzung) außer Betracht. Eine Drohverlustrückstellung kommt<br />
nicht in Betracht, da hier nicht auszuschließen ist, dass nicht nur drohende<br />
Verluste, sondern auch zukünftig entgehende Gewinne zurückgestellt würden.<br />
114<br />
Eine Bemessung der Drohverlustrückstellung anhand einer absatzorientierten<br />
Vorgehensweise erfordert, den Beitrag der Gegenleistung zum Unternehmenserfolg<br />
des <strong>Bilanz</strong>ierenden zu ermitteln. Dies ist bei einer nicht aktivierungsfähigen<br />
Leistung (z. B. einem Arbeitsvertrag, einem Mietvertrag) zumeist ausgesprochen<br />
schwierig, da die Ertragszurechenbarkeit von Leistung zumeist<br />
nicht hinreichend objektiv vorgenommen werden kann. Neben in Geldeinheiten<br />
auszudrückenden Erfolgsbeiträgen bereitet insbesondere die Bewertung<br />
qualitativer Leistungskomponenten, wie z. B. Verlässlichkeit, Pünktlichkeit,<br />
Genauigkeit, Gründlichkeit, Erfahrung besondere Schwierigkeiten.<br />
Beispiel<br />
Ein Unternehmen beschäftigt seit dem 1.7.01 einen Mitarbeiter, der Waren<br />
mit dem Pkw an Kunden ausliefert. Der Mitarbeiter erhält ein monatliches<br />
Gehalt von 100. Bei Aufstellung des JA zum 31.12.05 wird bekannt, dass<br />
gleichwertige Mitarbeiter (gleiches Qualifikations- und Erfahrungsniveau)<br />
bereits für ein monatliches Gehalt von 70 eingestellt werden kçnnten.<br />
Eine Drohverlustrückstellung für das Arbeitsverhältnis wäre dann zu bilden,<br />
wenn ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung<br />
besteht. Hierzu sind die Erfolgsbeiträge des Mitarbeiters zum<br />
Unternehmenserfolg der dafür gewährten Gegenleistung (Gehalt, bezahlter<br />
Urlaub etc.) gegenüberzustellen, womit auch qualitative Aspekte wie Er-<br />
114 Vgl. IDW RS HFA 4, Tz 32.<br />
Bertram<br />
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