Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
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§ 249 Rückstellungen<br />
Beispiel<br />
Ein Mçbelhersteller schließt im November 01 mit einem Mçbelhändler<br />
einen Kaufvertrag über die Lieferung eines Schlafzimmers ab, das an einem<br />
bestimmten Platz der Ausstellungsflächen des Mçbelhändlers für Verkaufszwecke<br />
platziert werden soll. Der Mçbelhersteller gewährt dem Mçbelhändler<br />
einen Rabatt i. H. v. 80 % (sog. Kojenrabatt), da er sich mit der<br />
Platzierung des Schlafzimmers an attraktiver Stelle im Mçbelhaus Folgeaufträge<br />
erhofft. Die Lieferung des Schlafzimmers ist für Januar 02 vereinbart.<br />
Die Herstellungskosten des Mçbelherstellers belaufen sich auf 100, der<br />
vereinbarte Kaufpreis (unter Einbeziehung des Kojenrabatts) auf 70.<br />
Es ist vom Mçbelhersteller zum 31.12.01 eine Drohverlustrückstellung i. H. v.<br />
30 zu bilden. Die bloße Hoffnung auf Folgeaufträge ist nicht so konkretisiert,<br />
damit sie in den Kompensationsbereich einbezogen werden kann.<br />
Fortführung des Beispiels<br />
Gleicher Sachverhalt wie voriges Beispiel. Im Januar 02 wird das Schlafzimmer<br />
im Mçbelhaus aufgebaut. Die positive Kundenresonanz führt im<br />
Februar 02 dazu, dass drei weitere Schlafzimmer vom Mçbelhaus geordert<br />
werden, diesmal aber zur Lieferung an Endabnehmer (private Kunden),<br />
weshalb kein Kojenrabatt anfällt. Für die Lieferung der drei Schlafzimmer<br />
rechnet der Mçbelhersteller mit Gesamtaufwendungen von 300 bei Erträgen<br />
von 350. Im März 02 stellt der Mçbelhersteller den JA zum 31.12.01 auf.<br />
Die nunmehr konkretisierten Folgeaufträge kçnnen nicht in den Kompensationsbereich<br />
für die Drohverlustrückstellung zum 31.12.01 einbezogen<br />
werden. Die Ausstellung des Schlafzimmers im Mçbelhaus im Januar 01 und<br />
die darauf zurückzuführende positive Kundenresonanz, die zu den drei<br />
Folgeaufträgen geführt hat, sind wertbegründende Ereignisse, die bei der<br />
Bewertung der Drohverlustrückstellung zum 31.12.01 nicht berücksichtigt<br />
werden dürfen. Es ist wie im Ausgangsfall eine Drohverlustrückstellung<br />
i. H. v. 30 zum 31.12.01 zu passivieren.<br />
Schwierigkeiten in der Abgrenzung des Kompensationsbereichs kçnnen dann<br />
auftreten, wenn mehrere Absatzgeschäfte mit einem Kunden in engem zeitlichen<br />
Zusammenhang geschlossen werden.<br />
Beispiel<br />
Ein Hersteller von <strong>Sonder</strong>maschinen verhandelt mit einem Kunden über die<br />
Lieferung von drei verschiedenen Maschinen. Beide werden sich schließlich<br />
einig. Es werden im Dezember 01 zeitgleich drei Kaufverträge abgeschlossen.<br />
Für alle drei Aufträge sind am <strong>Bilanz</strong>stichtag 31.12.01 keine aktivierungspflichtigen<br />
Aufwendungen angefallen. Bei Aufstellung der <strong>Bilanz</strong> zum<br />
31.12.01 ermittelt der <strong>Sonder</strong>maschinenhersteller für den ersten Auftrag eine<br />
Unterdeckung von 20, für die anderen beiden Aufträge eine Überdeckung<br />
von insgesamt 30.<br />
Bertram<br />
60<br />
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