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Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

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§ 249 Rückstellungen<br />

Datum Konto Soll Haben<br />

JA 2009 Sonstige betriebliche Aufwendungen 100<br />

Sonstige Rückstellungen 100<br />

JA 2010 Sonstige Rückstellungen 100<br />

Andere Gewinnrücklagen 100<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen 100<br />

Sonstige Vermçgensgegenstände (Vorsteuer) 19<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />

Leistungen<br />

119<br />

8.3.2 Aufwandsrückstellungen<br />

Aufwandsrückstellungennach § 249 Abs. 2 <strong>HGB</strong> aF waren vor dem BilMoG ein<br />

oftmals angewandtes Mittel der Ergebnisglättung, z. B. bei Immobilienunternehmen.<br />

Auch für diese Aufwandsrückstellungen erçffnet Art. 67 Abs. 3 Satz 1<br />

EG<strong>HGB</strong> das Wahlrecht zur Beibehaltung oder erfolgsneutralen Umgliederung<br />

in Gewinnrücklagen. Somit gilt grundsätzlich das in Rz 340–343 Gesagte analog.<br />

Da aufgrund der Beibehaltungsmçglichkeit dieser Rückstellungen diese vermutlich<br />

noch etliche Jahre in Jahresabschlüssen zu finden sein werden, hat der<br />

Gesetzgeber eine wichtige Modifikation vorgesehen.<br />

Die erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen ist nur für solche Wertansätze<br />

der Aufwandsrückstellungen zulässig, die nicht in 2009 (dem letzten<br />

vor Anwendung des BilMoG abgeschlossenen Geschäftsjahr) zugeführt werden.<br />

Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber missbräuchlichen Gestaltungen<br />

vorbeugen, durch (überhohe) Dotierungen solcher Aufwandsrückstellungen in<br />

2009 und anschließende erfolgsneutrale Umgliederung den somit zweimal zu<br />

erfassenden Aufwand (bei Rückstellungsbildung in 2009 sowie bei Anfall des<br />

Aufwands in späteren Jahren) zu „optimieren“. 271 Die Übergangsregelung sei<br />

an folgendem Beispiel illustriert:<br />

Beispiel<br />

Ein Unternehmen weist zum 31.12.2008 für eine Instandhaltungsmaßnahme<br />

an einem vermieteten Bürogebäude eine Aufwandsrückstellung von 100 aus.<br />

Im JA zum 31.12.2009 wird die Rückstellung nicht verbraucht, sondern auf<br />

120 erhçht (Zuführung von 20).<br />

Das Unternehmen kann im JA 2010 die Rückstellung entweder insgesamt<br />

beibehalten oder auflçsen. Die Auflçsung erfolgt dann i. H. v. 100 durch<br />

erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen. Die restlichen 20 (Zuführung<br />

aus 2009) sind ergebniswirksam aufzulçsen. Das Wahlrecht zur<br />

Beibehaltung oder Auflçsung der Rückstellung ist einheitlich auszuüben,<br />

d. h., es ist nicht zulässig, den Teil der Rückstellung aus 2008 erfolgsneutral<br />

in Gewinnrücklagen umzugliedern und den Restbetrag von 20 beizubehalten.<br />

271 Vgl. BilMoG-BgrRA, S. 127.<br />

Bertram<br />

104<br />

344<br />

345

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