Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
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§ 249 Rückstellungen<br />
Datum Konto Soll Haben<br />
JA 2009 Sonstige betriebliche Aufwendungen 100<br />
Sonstige Rückstellungen 100<br />
JA 2010 Sonstige Rückstellungen 100<br />
Andere Gewinnrücklagen 100<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen 100<br />
Sonstige Vermçgensgegenstände (Vorsteuer) 19<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und<br />
Leistungen<br />
119<br />
8.3.2 Aufwandsrückstellungen<br />
Aufwandsrückstellungennach § 249 Abs. 2 <strong>HGB</strong> aF waren vor dem BilMoG ein<br />
oftmals angewandtes Mittel der Ergebnisglättung, z. B. bei Immobilienunternehmen.<br />
Auch für diese Aufwandsrückstellungen erçffnet Art. 67 Abs. 3 Satz 1<br />
EG<strong>HGB</strong> das Wahlrecht zur Beibehaltung oder erfolgsneutralen Umgliederung<br />
in Gewinnrücklagen. Somit gilt grundsätzlich das in Rz 340–343 Gesagte analog.<br />
Da aufgrund der Beibehaltungsmçglichkeit dieser Rückstellungen diese vermutlich<br />
noch etliche Jahre in Jahresabschlüssen zu finden sein werden, hat der<br />
Gesetzgeber eine wichtige Modifikation vorgesehen.<br />
Die erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen ist nur für solche Wertansätze<br />
der Aufwandsrückstellungen zulässig, die nicht in 2009 (dem letzten<br />
vor Anwendung des BilMoG abgeschlossenen Geschäftsjahr) zugeführt werden.<br />
Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber missbräuchlichen Gestaltungen<br />
vorbeugen, durch (überhohe) Dotierungen solcher Aufwandsrückstellungen in<br />
2009 und anschließende erfolgsneutrale Umgliederung den somit zweimal zu<br />
erfassenden Aufwand (bei Rückstellungsbildung in 2009 sowie bei Anfall des<br />
Aufwands in späteren Jahren) zu „optimieren“. 271 Die Übergangsregelung sei<br />
an folgendem Beispiel illustriert:<br />
Beispiel<br />
Ein Unternehmen weist zum 31.12.2008 für eine Instandhaltungsmaßnahme<br />
an einem vermieteten Bürogebäude eine Aufwandsrückstellung von 100 aus.<br />
Im JA zum 31.12.2009 wird die Rückstellung nicht verbraucht, sondern auf<br />
120 erhçht (Zuführung von 20).<br />
Das Unternehmen kann im JA 2010 die Rückstellung entweder insgesamt<br />
beibehalten oder auflçsen. Die Auflçsung erfolgt dann i. H. v. 100 durch<br />
erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen. Die restlichen 20 (Zuführung<br />
aus 2009) sind ergebniswirksam aufzulçsen. Das Wahlrecht zur<br />
Beibehaltung oder Auflçsung der Rückstellung ist einheitlich auszuüben,<br />
d. h., es ist nicht zulässig, den Teil der Rückstellung aus 2008 erfolgsneutral<br />
in Gewinnrücklagen umzugliedern und den Restbetrag von 20 beizubehalten.<br />
271 Vgl. BilMoG-BgrRA, S. 127.<br />
Bertram<br />
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