Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware
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§ 249 Rückstellungen<br />
liegt. Soweit aus dem schwebenden Geschäft ein Verpflichtungsüberhang<br />
droht, ist demzufolge eine Rückstellung für drohende Verluste zu passivieren.<br />
122 Im Einzelfall kann die Abgrenzung zwischen einem zu berücksichtigenden<br />
bindenden Angebot des <strong>Bilanz</strong>ierenden (aufschiebende Bedingung im Einflussbereich<br />
des Vertragspartners), mit dessen Annahme unter den Umständen des<br />
Sachverhalts zu rechnen ist, und bloßen Absichtserklärungen schwierig sein. Die<br />
in der Praxis häufig zu beobachtenden letter of intentbzw. memorandum of<br />
understanding stellen zumeist bloße Absichtserklärungen dar, die keine Bindungswirkung<br />
entfalten. 81 Hiermit werden zumeist Rahmenbedingungen von<br />
Verhandlungen (Exklusivität, Verschwiegenheit, zeitliche Restriktionen) und<br />
grundsätzliches Verständnis vom Kaufgegenstand und erwarteter Preisspanne<br />
zwischen Anbieter und Interessent vereinbart. 82 Allerdings sind mit diesen<br />
Begriffen z. T. sehr unterschiedliche Vereinbarungen verknüpft, sodass im Einzelfall<br />
auf die jeweiligen Absprachen abgestellt werden muss.<br />
123 Das Ende des Schwebezustands wird durch die Erfüllung der Sachleistung<br />
bestimmt, d. h. die Lieferung der Ware, die Erbringung der vereinbarten<br />
Dienstleistung etc.<br />
124 Ohne Auswirkung auf die Beendigung des Schwebezustands sind zwischenzeitlich<br />
erfolgte Zahlungen. Hierbei handelt es sich um Anzahlungen (= teilweise<br />
Erfüllung der Gegenleistung vor der Sachleistung) oder Vorauszahlungen<br />
(= vollständige Erfüllung der Gegenleistung vor der Sachleistung), die bilanziell<br />
als geleistete bzw. erhaltene Anzahlungen zu erfassen sind. 83<br />
3.3 Drohende Verluste<br />
3.3.1 Begriffsabgrenzung<br />
125 Der Begriff der drohenden Verluste wird durch zwei Voraussetzungen charakterisiert.<br />
Erstens muss es sich um einen Verlust handeln, zweitens muss dieser drohen.<br />
126 Aus einem schwebenden Geschäft ergibt sich dann ein Verlust, wenn der Wert<br />
der vom <strong>Bilanz</strong>ierenden zu erbringenden Leistung den Wert der zu empfangenden<br />
Gegenleistung übersteigt. 84 Es handelt sich hierbei um einen sog. Verpflichtungsüberschuss.<br />
Beispiel<br />
Ein Autohändler schließt mit einem Kunden einen Kaufvertrag zur Lieferung<br />
eines Pkw mit genau spezifizierter Ausstattung. Der Kaufpreis wird<br />
mit 100 vereinbart. Für die Beschaffung und Auslieferung des Pkw muss der<br />
Autohändler Aufwendungen von 110 tragen.<br />
Es ergibt sich ein Verlust i. H. v. 10.<br />
81 Vgl. IDW RS HFA 4, Tz 10.<br />
82 Vgl. HOYOS/RING, in Beck Bil-Komm. 6. Aufl., § 249 <strong>HGB</strong>, Rz 55.<br />
83 Vgl. IDW RS HFA 4, Tz 12.<br />
84 Vgl. ADS, 6. Aufl., § 249 <strong>HGB</strong>, Rz 144.<br />
Bertram<br />
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