25.02.2013 Aufrufe

Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

Sonder-Edition Haufe HGB Bilanz Kommentar - Haufe-Lexware

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

§ 249 Rückstellungen<br />

4.3 Rückstellungen für Gewährleistungen, die ohne rechtliche<br />

Verpflichtung erbracht werden (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)<br />

Unter die Vorschrift fallen nur Rückstellungen für Gewährleistungen, die eindeutig<br />

ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. 127 Die Regelung von<br />

Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 ist eigentlich überflüssig, da faktische Verpflichtungen ohnehin<br />

als Verbindlichkeitsrückstellung nach Abs. 1 Satz 1 in der Handelsbilanz<br />

ausgewiesen werden. Die in der Praxis oftmals zu beobachtenden Fälle, in denen<br />

bei Unklarheit über das Bestehen einer Gewährleistungsverpflichtung Kulanzleistungenerbracht<br />

werden, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, fallen somit<br />

nicht unter Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, sondern unter Verbindlichkeitsrückstellungen für<br />

faktische Verpflichtungen (Rz 30). Die Regelung ist zur Sicherstellung der steu-<br />

erlichen Anerkennung in das <strong>HGB</strong> aufgenommen worden. 128<br />

Die Rückstellung stellt keinen Auffangposten für alle denkbaren Kulanzleistungen<br />

des Unternehmens dar. Vielmehr muss ein Zusammenhang mit einer<br />

vorangegangenen Lieferung oder Leistung des <strong>Bilanz</strong>ierenden bestehen. Voraussetzung<br />

für den Ansatz ist demnach<br />

• die Behebung von Mängeln an eigenen Lieferungen und Leistungen und<br />

• dass die Mängel dem <strong>Bilanz</strong>ierenden zuzurechnen (z. B. Material- und<br />

Funktionsfehler) und nicht auf natürlichen Verschleiß oder unsachgemäße<br />

Behandlung zurückzuführen sind. 129<br />

Hierunter fallen also nur solche Kulanzleistungen, die nach Ablauf der vereinbarten<br />

oder gesetzlichen Gewährleistungsfrist erbracht werden müssen.<br />

5 ABC der Rückstellungen<br />

Abbruchkosten:Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden<br />

auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht. 130 Die Rückstellungsbildung<br />

erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.<br />

131 Für çffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu<br />

verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme<br />

zu rechnen ist. 132 Vgl. „Entfernungsverpflichtungen“.<br />

Beispiel<br />

Ein Unternehmen hat eine vertragliche Abbruchverpflichtung ab dem<br />

1.1.01. Das Unternehmen schätzt die nach 10 Jahren anfallenden Abbruchkosten<br />

unter Einbeziehung erwarteter Kostensteigerungen mit 50.000 EUR.<br />

Der nach § 253 Abs. 2 <strong>HGB</strong> anzuwendende Zinssatz beläuft sich auf 6,0 %.<br />

127 Vgl. WP-Handbuch, Bd I, 13. Aufl., Abschn. E, Rz 193.<br />

128 Vgl. HOYOS/RING, in Beck Bil-Komm. 6. Aufl., § 249 <strong>HGB</strong>, Rz 112.<br />

129 Vgl. HOYOS/RING, in Beck-Bil-Komm. 6. Aufl., § 249 <strong>HGB</strong>, Rz 113.<br />

130 Vgl. BFH, Urteil v. 19.2.1975, I R 28/73, BStBl 1975 II S. 480.<br />

131 Vgl. KÜTING/KESSLER, DStR 1998, S. 1941.<br />

132 Vgl. BFH, Urteil v. 12.12.1991, IV R 28/91, BStBl 1992 II S. 600.<br />

Bertram<br />

70<br />

187<br />

188<br />

189

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!