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Wintertüchtige Bereifung<br />

Unfallgefahr<br />

Eine unsachgemäße Bereifung kann die Antriebs−,<br />

Lenk− und Bremskräfte des Fahrzeugs nicht auf die<br />

Straße übertragen.<br />

Fahrzeuge, die aufgrund falscher Bereifung liegen blei<br />

ben, behindern den Verkehr und können den Einsatz<br />

von Räumdiensten und Rettungskräften behindern.<br />

Deshalb schon vor Beginn der kalten Jahreszeit winter<br />

tüchtige Bereifung aufziehen.<br />

Der Gesetzgeber schreibt für Kraftfahrzeuge den Wetterver<br />

hältnissen angepasste Bereifung vor. (§ 2 Absatz 3a StVO)<br />

Bei Missachtung drohen Bußgelder.<br />

In Österreich sind vom 15. November bis 15. März Winter<br />

reifen mit mindestens 6 Millimeter Profiltiefe auf einer An<br />

triebsachse gesetzlich vorgeschrieben. (§ 102 Absatz 8a<br />

KFG)<br />

Weitere Vorschriften der nationalen Gesetzgeber be<br />

achten.<br />

Fahren<br />

Fahren im Winter<br />

Voraussetzung für wintertüchtige Bereifung:<br />

S Griffiges, selbstreinigendes Profil,<br />

S Profiltiefe mindestens 6 Millimeter,<br />

S Bezeichnung M+S oder Schneeflockensymbol auf der<br />

Reifenflanke,<br />

" Vor Fahrten bei winterlichen Bedingungen, Winterreifen<br />

aufziehen.<br />

Informationen zur wintertüchtigen Bereifung stehen in<br />

jeder MAN−Service−Werkstatt zur Verfügung.<br />

Die Profile einiger Hersteller sind so konstruiert, dass<br />

sich der Reifen, nachdem die Mindestprofiltiefe für<br />

Winterreifen abgefahren ist, für den Sommereinsatz<br />

eignet.<br />

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