Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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A Einleitung<br />
A 1 Gleichstellungsgesetz und Handlungsbedarf<br />
Der Grundsatz «Gleicher Lohn <strong>für</strong> gleiche Arbeit» ist rechtlich<br />
verankert, in der Arbeitswelt nicht umstritten und – zumindest<br />
in der öffentlichen Verwaltung – auch verwirklicht: Lehrerinnen<br />
ver<strong>die</strong>nen gleich viel wie Lehrer, Assistenzärztinnen gleich viel<br />
wie Assistenzärzte, Krankenschwestern gleich viel wie Krankenpfleger,<br />
Polizistinnen gleich viel wie Polizisten.<br />
Der Grundsatz «Gleicher Lohn <strong>für</strong> gleichwertige Arbeit» ist<br />
ebenfalls rechtlich verankert. Aber: Was ist «gleichwertige»<br />
Arbeit? Ist <strong>die</strong> Arbeit einer Krankenschwester gleich viel wert<br />
wie jene eines Polizisten? Kommt darauf an, wo, muss <strong>die</strong><br />
Antwort lauten, wenn wir <strong>die</strong> Lohnsysteme verschiedener Schweizer<br />
Städte betrachten. In manchen Städten sind <strong>die</strong> beiden<br />
Berufe in den gleichen, in anderen Städten in verschiedenen<br />
Lohnklassen eingestuft. Warum? Kommt darauf an, nach welcher<br />
Methode <strong>die</strong> Berufe den Lohnklassen zugeteilt worden sind<br />
und wer <strong>die</strong>se Zuteilungen vorgenommen hat. Also – werden<br />
Sie mit Recht fragen – gibt es keine verbindlichen Grundlagen,<br />
um <strong>die</strong> Gleichwertigkeit verschiedener Arbeitstätigkeiten festzustellen?<br />
Tatsächlich ist der «Wert» einer Arbeit keine objektiv<br />
messbare Grösse; er beruht vielmehr auf Normen, <strong>die</strong> in unserer<br />
Gesellschaft verankert sind. Diese Normen beziehen sich<br />
auf verschiedene Aspekte, beispielsweise auf <strong>die</strong> notwendige<br />
Berufsausbildung, auf <strong>die</strong> «Schwierigkeit» einer Arbeit, auf ihren<br />
Nutzen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Gesellschaft, auf besondere Unannehmlichkeiten,<br />
auf den Gewinn <strong>für</strong> den Betrieb, und so weiter.<br />
So erstaunt es nicht, dass in vielen – vor allem kleineren –<br />
Betrieben <strong>die</strong> Löhne individuell ausgehandelt werden. Wer sich<br />
besser «verkaufen» kann, ver<strong>die</strong>nt mehr. Andere Betriebe haben<br />
Lohnvereinbarungen mit Berufsverbänden oder Gewerkschaften<br />
unterschrieben.<br />
In öffentlichen Verwaltungen oder grossen Betrieben hingegen,<br />
wo sehr viele Personen aus unterschiedlichsten Berufen beschäf-<br />
Der Wert einer<br />
Arbeitstätigkeit ist nicht<br />
objektiv messbar.<br />
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