Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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D ABAKABA<br />
gungen nicht nur während ihres konkreten Vorkommens psychisch<br />
beeinträchtigend wirken, sondern bereits, wenn <strong>die</strong><br />
StelleninhaberInnen damit rechnen müssen, dass sie vorkommen<br />
können: z.B. kann bereits <strong>die</strong> Vermutung, möglicherweise<br />
einmal eine folgenschwere Entscheidung selbständig treffen zu<br />
müssen (PS 4.7), zu Schlafstörungen führen.<br />
PS 4.1 Mündliche Vermittlung unerwünschter Inhalte<br />
Beurteilungsskalen Häufigkeit:<br />
und Stufen: 1) Kommt nicht vor bzw. ist untypisch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit<br />
2) Ist typisch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit<br />
Jede Funktion bringt es mit sich, dass <strong>die</strong> mündliche Vermittlung<br />
unerwünschter Inhalte vorkommen kann. Als typisch ist<br />
<strong>die</strong>s aber erst zu bezeichnen, wenn <strong>die</strong>s bedingt durch den<br />
Arbeitsinhalt regelmässig vorkommen kann. Ausserdem muss<br />
es sich um Inhalte handeln, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> KommunikationspartnerInnen<br />
folgenschwer sind (ärztliche Diagnose einer schweren<br />
Krankheit, mündliche fremdenpolizeiliche Mitteilung über<br />
ein abgewiesenes Asylgesuch usw.). Die Tatsache hingegen,<br />
dass <strong>die</strong> oder der Angestellte einer Immobilien-Verwaltung<br />
WohnungsbewerberInnen häufig absagende Mitteilungen machen<br />
muss, ist nicht als psycho-soziale Beeinträchtigung im hier<br />
gemeinten Sinne zu werten.<br />
PS 4.2 Eingeschränkte mündliche Kommunikation<br />
Beurteilungsskalen Mündliche Kommunikation:<br />
und Stufen: 1) Nur über Telefon oder Funk möglich<br />
2) Unmöglich<br />
Häufigkeit:<br />
1) Kommt nicht vor bzw. ist untypisch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit<br />
2) Ist typisch <strong>für</strong> <strong>die</strong>se Tätigkeit<br />
Diese Beeinträchtigung ist nur dann typisch, wenn sie während<br />
weitgehend der gesamten Arbeitszeit wirksam ist (KranführerIn,<br />
TramführerIn, Telefonistin beim Auskunfts<strong>die</strong>nst der PTT usw.).<br />
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