Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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Diskriminierung durch politische Vorgaben<br />
E VIWIV<br />
In öffentlichen Verwaltungen finden Lohngesetzrevisionen und<br />
Neueinstufungen der verschiedenen Arbeitstätigkeiten häufig<br />
im Rahmen politischer Auseinandersetzungen statt. Gegenkräfte<br />
versuchen, <strong>die</strong> lohnmässigen Veränderungen möglichst gering<br />
zu halten. Infolgedessen werden oft Regelungen geschaffen,<br />
<strong>die</strong> bezwecken, dass <strong>die</strong> Differenzen zwischen bisherigen und<br />
neuen Löhnen trotz deutlicher Höherbewertung ein gewisses<br />
Mass nicht überschreiten. Solche Regelungen sind natürlich<br />
insbesondere <strong>für</strong> jene Berufsgruppen diskriminierend, <strong>die</strong> durch<br />
<strong>die</strong> Neubewertungen ihrer Tätigkeiten in den Genuss einer angemessenen<br />
Entlöhnung kommen würden, d.h., bisher diskriminierte<br />
Gruppen werden gewissermassen da<strong>für</strong> «bestraft», dass<br />
ihre Tätigkeiten zu tief eingestuft waren. Die bestehenden Lohnstrukturen<br />
werden ausserdem verfestigt, weil aufgrund von Regelungen<br />
der Besitzstandswahrung <strong>die</strong> Löhne von Personen in<br />
bisher zu hoch eingestuften Funktionen trotz Neubewertung nicht<br />
gekürzt werden können. Gleiche Effekte können auch in der<br />
Privatwirtschaft auftreten, weil auch da <strong>die</strong> Lohnsummen begrenzt<br />
sind und es bei Lohnrevisionen ausserdem nicht praktikabel<br />
wäre, im Sinne einer «gerechteren» Verteilung bisher zu<br />
hoch eingestufte Tätigkeiten zurückzustufen.<br />
5•3 Politische Vorgaben im Rahmen von Neubewertungen<br />
Bei der Bewertung meiner Tätigkeit bestanden Vorgaben, <strong>die</strong> zu grosse Differenzen<br />
zwischen bisherigen und neuen Einstufungen bzw. Löhnen verhindern sollten:<br />
O ja —> Diskriminierung wahrscheinlich<br />
O weiss nicht —> Diskriminierung möglich<br />
O nein —> Diskriminierung unwahrscheinlich<br />
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