Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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122 E VIWIV<br />
1•1 Mein Jahreslohn brutto (ohne Abzüge <strong>für</strong> AHV, Pensionskasse usw.) (falls erforderlich, auf<br />
100 % umrechnen):<br />
Jahreslohn brutto der Vergleichsperson A2 mit gleicher Tätigkeit (falls erforderlich, auf 100 %<br />
umrechnen):<br />
Jahreslohn brutto der Vergleichsperson A3 mit gleicher Tätigkeit (falls erforderlich, auf 100 %<br />
umrechnen):<br />
1•1•1 Mein Grundlohn:<br />
Grundlohn der Vergleichsperson A2:<br />
Grundlohn der Vergleichsperson A3:<br />
lohn von Bedeutung. Die übrigen Bestandteile basieren meistens<br />
auf klaren Berechnungsgrundlagen oder sind – im Falle<br />
der Leistungsanteile – so sehr von unkontrollierbaren Faktoren<br />
abhängig, dass «objektive» Vergleiche kaum durchführbar sind.<br />
Dennoch lohnt es sich, sämtliche Bestandteile Ihres Lohnes mit<br />
jenen eines Arbeitskollegen mit derselben Arbeitstätigkeit zu<br />
vergleichen.<br />
Für <strong>die</strong> Beantwortung der folgenden Fragen benötigen Sie nicht nur Ihre eigenen<br />
Lohnabrechnungen, sondern auch jene von ein bis zwei Arbeitskollegen<br />
(wir nennen <strong>die</strong>se Personen «A2» und «A3»), <strong>die</strong> <strong>die</strong> gleiche Arbeitstätigkeit<br />
wie Sie ausführen. Unter Umständen müssen Sie in bezug auf <strong>die</strong> verschiedenen<br />
Lohnbestandteile bei Ihrer Personalabteilung zusätzliche Informationen<br />
einholen. Vielleicht ist es auch nicht ganz einfach, Arbeitskollegen zu finden,<br />
<strong>die</strong> bereit sind, Ihnen ihre Lohndaten preiszugeben. Diesbezüglich ist es wichtig,<br />
dass Sie <strong>die</strong>sen Personen zusichern, ihre Lohndaten vertraulich zu behandeln.<br />
Idealerweise sind <strong>die</strong> Vergleichspersonen selbst am Lohnvergleich interessiert,<br />
so dass <strong>die</strong> untenstehenden Fragen gemeinsam bearbeitet werden<br />
können.