Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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14 B Arbeitsbewertung und Lohnfindung<br />
B Arbeitsbewertung und Lohnfindung<br />
B 1 Grundlegende Kriterien der Lohnfindung<br />
Der «Wert» einer Arbeit ist – wie bereits ausgeführt – keine<br />
objektiv messbare Grösse. Er beruht vielmehr auf Wertmassstäben,<br />
<strong>die</strong> üblicherweise kaum hinterfragt werden. So gilt es<br />
als selbstverständlich, dass Arbeitstätigkeiten, <strong>die</strong> eine langdauernde<br />
Ausbildung voraussetzen und hohe Anforderungen<br />
an das Denkvermögen stellen, besser bezahlt werden als Tätigkeiten<br />
mit geringen Ausbildungsvoraussetzungen. Für besonders<br />
unangenehme Umgebungsbedingungen wie Lärm oder<br />
Hitze werden üblicherweise Lohnzuschläge gewährt, ebenso<br />
<strong>für</strong> besondere zeitliche Bedingungen, wie sie beispielsweise<br />
<strong>für</strong> Schichtarbeit typisch sind. Mit anderen Worten: Es sind <strong>die</strong><br />
Anforderungen, <strong>die</strong> Beanspruchungen und Belastungen einer<br />
Arbeitstätigkeit, <strong>die</strong> – jedenfalls in der westlichen Kultur – unter<br />
anderem als grundlegende Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lohnbemessung<br />
gelten. Im weiteren spielen auch <strong>die</strong> Arbeitsmarktsituation, <strong>die</strong><br />
hierarchische Position der Arbeitsstelle im Organigramm des<br />
Unternehmens, das Alter, <strong>die</strong> Leistung und <strong>die</strong> Dauer der Betriebszugehörigkeit<br />
der arbeitenden Person usw. bei der Lohnfindung<br />
eine Rolle.<br />
Aus <strong>die</strong>ser Aufzählung wird deutlich, dass es zwischen tätigkeitsbezogenen<br />
und personenbezogenen Kriterien zu unterscheiden<br />
gilt. Die tätigkeitsbezogenen Kriterien (Anforderungen usw.)<br />
werden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bemessung des Grundlohns berücksichtigt,<br />
während <strong>die</strong> personenbezogenen Kriterien <strong>die</strong> zusätzlichen,<br />
individuellen Lohnbestandteile repräsentieren (Leistungsanteile,<br />
Erfahrungsanteile usw.). Verfahren der Arbeitsbewertung <strong>die</strong>nen<br />
immer nur zur Bemessung des Grundlohns.<br />
Sämtlichen Kriterien ist hingegen gemeinsam, dass sie nicht<br />
(arbeits-)wissenschaftlich begründbar sind, sondern auf stillschweigendem<br />
oder formuliertem gesellschaftlichem Konsens<br />
beruhen. Es wäre also durchaus denkbar, den Wert einer Arbeitstätigkeit<br />
nach ganz anderen Kriterien zu bemessen. Beispielsweise<br />
könnten der Beitrag einer Tätigkeit zum Allgemein-