Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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12 Vgl. etwa Teschner 1974,<br />
Lübben 1979, Lang 1985,<br />
Jung 1985.<br />
13 Vgl. etwa Laske 1977,<br />
Bartölke et al. 1981, Ridder<br />
1982.<br />
14 Aber auch sonst ist in der<br />
BRD ein vergleichsweise<br />
gering ausgeprägter Einsatz<br />
analytischer Verfahren<br />
der Arbeitsbewertung zur<br />
Lohnfestsetzung festzustellen.<br />
15 «Work shall be assessed in<br />
accordance with a reliable<br />
system of job evaluation; to<br />
this end recourse shall be had<br />
as far as possible to the<br />
system customary in the<br />
undertaking where the worker<br />
concerned is employed»<br />
(Section 4 of the Equal<br />
Wages for Women and Men<br />
Act 1975).<br />
C Analytische Arbeitsbewertung<br />
aus, in der <strong>die</strong> Verfahren analytischer Arbeitsbewertung unter<br />
massive Kritik gerieten, insbesondere aus gewerkschaftlicher<br />
Sicht, 12 partiell aber auch durch arbeitswissenschaftliche VertreterInnen.<br />
13 Im Zentrum stand der Vorwurf der ideologischen<br />
Funktion analytischer Arbeitsbewertung; in der Folge führte <strong>die</strong>s<br />
zu einer ausserordentlichen Zurückhaltung hinsichtlich des Einsatzes<br />
analytischer Verfahren der Arbeitsbewertung, wenn immer<br />
es um Fragen der <strong>Lohngleichheit</strong> ging. 14 Mit der historischen<br />
Distanz stellt eine der prominentesten deutschsprachigen<br />
Fachfrauen allerdings <strong>die</strong> durchaus berechtigte Frage, ob<br />
«<strong>die</strong>se Kapitulation nicht zu früh» erfolgte (Jochmann-Döll 1990,<br />
S. 213).<br />
Die heutige Situation ist gekennzeichnet durch eine ambivalente<br />
Haltung: <strong>die</strong> kritische Haltung, <strong>die</strong> insbesondere gewerkschaftsnahe<br />
Kreise über lange Jahre der analytischen Arbeitsbewertung<br />
entgegengebracht haben, hat hier ihre Spuren hinterlassen.<br />
Andererseits ist in grossen Teilen der Betriebswirtschaft<br />
wie auch partiell bei den TarifpartnerInnen ein «blindes<br />
Vertrauen» (Jochmann-Döll & Krell 1993, S. 135) in <strong>die</strong> analytischen<br />
Verfahren anzutreffen.<br />
Niederlande<br />
Die Forderung nach gleichem Lohn <strong>für</strong> gleiche Arbeit ist in den<br />
Niederlanden seit nunmehr zwanzig Jahren verankert. Festgelegt<br />
ist, dass dazu ein Arbeitsbewertungsverfahren einzusetzen<br />
ist. 15 Nicht geregelt ist hingegen, mit welchem Instrument<br />
eine allfällige Gleichwertigkeit festgestellt werden muss.<br />
Dänemark<br />
Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feststellung des Wertes einer Arbeitsfunktion<br />
in einem Streitfall existieren nicht. Im Gegenteil: Es scheint kein<br />
Bedürfnis nach verbindlichen Regelungen in bezug auf <strong>die</strong><br />
Arbeitsbewertung zu bestehen, weder seitens der Regierung<br />
noch der arbeitspolitischen InteressenvertreterInnen (Ministry<br />
of Foreign Affairs and the Equal Status Council Secretariat,<br />
1993, S. 20). Dies ist erstaunlich, da sich der «Gender Wage<br />
Gap» in Dänemark seit Verabschiedung der gesetzlichen Regelung<br />
über <strong>die</strong> lohnmässige Gleichstellung von Frau und Mann<br />
tendenziell zu vergrössern scheint (Smith 1992). Eine Begründung<br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong>se Abstinenz konnten wir nicht finden.