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Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...

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30<br />

12 Vgl. etwa Teschner 1974,<br />

Lübben 1979, Lang 1985,<br />

Jung 1985.<br />

13 Vgl. etwa Laske 1977,<br />

Bartölke et al. 1981, Ridder<br />

1982.<br />

14 Aber auch sonst ist in der<br />

BRD ein vergleichsweise<br />

gering ausgeprägter Einsatz<br />

analytischer Verfahren<br />

der Arbeitsbewertung zur<br />

Lohnfestsetzung festzustellen.<br />

15 «Work shall be assessed in<br />

accordance with a reliable<br />

system of job evaluation; to<br />

this end recourse shall be had<br />

as far as possible to the<br />

system customary in the<br />

undertaking where the worker<br />

concerned is employed»<br />

(Section 4 of the Equal<br />

Wages for Women and Men<br />

Act 1975).<br />

C Analytische Arbeitsbewertung<br />

aus, in der <strong>die</strong> Verfahren analytischer Arbeitsbewertung unter<br />

massive Kritik gerieten, insbesondere aus gewerkschaftlicher<br />

Sicht, 12 partiell aber auch durch arbeitswissenschaftliche VertreterInnen.<br />

13 Im Zentrum stand der Vorwurf der ideologischen<br />

Funktion analytischer Arbeitsbewertung; in der Folge führte <strong>die</strong>s<br />

zu einer ausserordentlichen Zurückhaltung hinsichtlich des Einsatzes<br />

analytischer Verfahren der Arbeitsbewertung, wenn immer<br />

es um Fragen der <strong>Lohngleichheit</strong> ging. 14 Mit der historischen<br />

Distanz stellt eine der prominentesten deutschsprachigen<br />

Fachfrauen allerdings <strong>die</strong> durchaus berechtigte Frage, ob<br />

«<strong>die</strong>se Kapitulation nicht zu früh» erfolgte (Jochmann-Döll 1990,<br />

S. 213).<br />

Die heutige Situation ist gekennzeichnet durch eine ambivalente<br />

Haltung: <strong>die</strong> kritische Haltung, <strong>die</strong> insbesondere gewerkschaftsnahe<br />

Kreise über lange Jahre der analytischen Arbeitsbewertung<br />

entgegengebracht haben, hat hier ihre Spuren hinterlassen.<br />

Andererseits ist in grossen Teilen der Betriebswirtschaft<br />

wie auch partiell bei den TarifpartnerInnen ein «blindes<br />

Vertrauen» (Jochmann-Döll & Krell 1993, S. 135) in <strong>die</strong> analytischen<br />

Verfahren anzutreffen.<br />

Niederlande<br />

Die Forderung nach gleichem Lohn <strong>für</strong> gleiche Arbeit ist in den<br />

Niederlanden seit nunmehr zwanzig Jahren verankert. Festgelegt<br />

ist, dass dazu ein Arbeitsbewertungsverfahren einzusetzen<br />

ist. 15 Nicht geregelt ist hingegen, mit welchem Instrument<br />

eine allfällige Gleichwertigkeit festgestellt werden muss.<br />

Dänemark<br />

Regelungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> Feststellung des Wertes einer Arbeitsfunktion<br />

in einem Streitfall existieren nicht. Im Gegenteil: Es scheint kein<br />

Bedürfnis nach verbindlichen Regelungen in bezug auf <strong>die</strong><br />

Arbeitsbewertung zu bestehen, weder seitens der Regierung<br />

noch der arbeitspolitischen InteressenvertreterInnen (Ministry<br />

of Foreign Affairs and the Equal Status Council Secretariat,<br />

1993, S. 20). Dies ist erstaunlich, da sich der «Gender Wage<br />

Gap» in Dänemark seit Verabschiedung der gesetzlichen Regelung<br />

über <strong>die</strong> lohnmässige Gleichstellung von Frau und Mann<br />

tendenziell zu vergrössern scheint (Smith 1992). Eine Begründung<br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong>se Abstinenz konnten wir nicht finden.

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