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Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...

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10 A Einleitung<br />

Arbeitsbewertung<br />

kann sich geschlechtsdiskriminierend<br />

auswirken.<br />

tigt sind, werden komplexe Verfahren der Lohnfindung eingesetzt.<br />

Die verschiedenen Tätigkeiten sind verschiedenen Lohnklassen<br />

zugeordnet. Um <strong>die</strong>se Zuordnung möglichst «gerecht»<br />

zu gestalten, werden <strong>die</strong> verschiedenen Tätigkeiten vorgängig<br />

mit einem Arbeitsbewertungssystem untersucht und bewertet.<br />

Dennoch: Aus den eingangs erwähnten Gründen können auch<br />

solche Arbeitsbewertungssysteme immer nur relativ gerecht und<br />

objektiv sein, denn auch hier beruht <strong>die</strong> Bewertung letztlich auf<br />

den bereits erwähnten gesellschaftlichen Normen. Arbeitsbewertungssysteme<br />

haben aber den unbestreitbaren Vorteil, dass<br />

das Zustandekommen der Löhne auch <strong>für</strong> Aussenstehende<br />

nachvollziehbar ist. Doch auch <strong>die</strong>sbezüglich ist leider ein<br />

«aber» anzufügen: Die Nachvollziehbarkeit ist <strong>für</strong> Nichtfachleute<br />

schwierig.<br />

Die gesellschaftlichen Normen in bezug auf den Wert einer<br />

Arbeitstätigkeit sind unter anderem immer noch geprägt durch<br />

eine tendenzielle Unterbewertung typisch weiblicher Fähigkeiten<br />

und Fertigkeiten. Dies schlägt sich auch in den gebräuchlichen<br />

Arbeitsbewertungssystemen nieder: Anforderungen, <strong>die</strong><br />

<strong>für</strong> typische Männerberufe wichtig sind, werden sehr oft höher<br />

bewertet als Anforderungen in typisch weiblichen Berufen. Beispiele:<br />

Pflegerische Fähigkeiten und Einfühlungsvermögen (wichtig<br />

z.B. in der Krankenpflege) haben einen deutlich geringeren<br />

Stellenwert (falls sie im Arbeitsbewertungssystem überhaupt vorkommen)<br />

als Durchsetzungsvermögen (wichtig <strong>für</strong> Kaderpositionen,<br />

<strong>die</strong> ja meistens durch Männer besetzt sind). Neben<br />

verschiedenen anderen Ursachen führen solche unterschiedlichen<br />

Gewichtungen der verschiedenen Anforderungen dazu,<br />

dass typische Frauenberufe häufig in relativ tiefen Lohnklassen<br />

eingestuft sind.<br />

In jüngerer Zeit haben Frauen verschiedener Berufsgruppen wie<br />

Krankenschwestern und Kindergärtnerinnen aufgrund ihrer<br />

Vermutung, in einer zu tiefen Lohnklasse eingestuft zu sein,<br />

gegen ihre ArbeitgeberInnen wegen Verletzung des Grundsatzes<br />

«Gleicher Lohn <strong>für</strong> gleichwertige Arbeit» geklagt. Die –<br />

bisher abgeschlossenen – Klagen waren mehrheitlich erfolgreich,<br />

aber ausgesprochen aufwendig, zeitintensiv und nervenaufreibend.<br />

Der Erfolg solcher Klagen wirkt sich lohnmässig<br />

entweder nur auf <strong>die</strong> wenigen Frauen positiv aus, <strong>die</strong> geklagt<br />

haben, oder allenfalls noch auf ihre am gleichen Ort angestell-

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