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Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...

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12 A Einleitung<br />

1 Analytische Bewertung von<br />

Arbeitstätigkeiten nach Katz &<br />

Baitsch.<br />

A 2 ABAKABA und VIWIV: Warum und <strong>für</strong> wen?<br />

Prinzipiell sind Arbeitsbewertungsinstrumente <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verwirklichung<br />

des <strong>Lohngleichheit</strong>sprinzips verfügbar. Sie sind jedoch<br />

(a) nicht per se geschlechtsunabhängig, sondern können in ihrer<br />

praktischen Anwendung durchaus diskriminierende Effekte<br />

hervorrufen;<br />

(b) aufgrund ihrer Kompliziertheit durch Nichtfachleute kaum<br />

einsetzbar; auch bei einer Verwendung durch ExpertInnen<br />

entsteht ein erheblicher Aufwand.<br />

Ein Grund – neben wichtigen anderen – <strong>für</strong> <strong>die</strong> geringe Bereitschaft<br />

von Frauen, sich gegen offensichtliche Ungerechtigkeiten<br />

zu wenden, besteht demzufolge in der schwierigen Nachweisbarkeit<br />

ungerechtfertigter Minderentlöhnung.<br />

Es fehlten bisher Instrumente, mit denen<br />

(a) <strong>die</strong> Gleichwertigkeit von Arbeitsaufgaben überprüft werden<br />

kann, um einen Verdacht auf geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung<br />

zu erhärten oder zu widerlegen;<br />

(b) <strong>die</strong> Wertigkeit von Arbeitstätigkeiten eingeschätzt werden<br />

kann, ohne dass dabei auf intransparente und aufwendige<br />

Prozeduren zurückgegriffen werden muss.<br />

Der Mangel an handhabbaren Instrumenten trifft sämtliche an<br />

einer allfälligen Auseinandersetzung Beteiligten:<br />

– Personen, <strong>die</strong> vermuten, sie würden nicht gemäss dem <strong>Lohngleichheit</strong>sgrundsatz<br />

entlöhnt,<br />

– unternehmensinterne Stellen, <strong>die</strong> mit Entlöhnungsfragen beschäftigt<br />

sind (Personalabteilungen, Lohnkommissionen, Personalvertretungen<br />

usw.),<br />

– ausser- und überbetriebliche Stellen, <strong>die</strong> mit Lohnfragen<br />

beschäftigt sind (ArbeitgeberInnen- und Arbeitnehmer-<br />

Innenorganisationen, VerhandlungspartnerInnen, Frauenorganisationen<br />

usw.),<br />

– ausserbetriebliche Schlichtungsstellen und Gleichstellungsbüros,<br />

– Gerichte.<br />

Aus der Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen <strong>Büro</strong> <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> Gleichstellung von Frau und Mann sind das Arbeitsbewertungssystem<br />

ABAKABA 1 und das Diagnose-Instrument

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