Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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12 A Einleitung<br />
1 Analytische Bewertung von<br />
Arbeitstätigkeiten nach Katz &<br />
Baitsch.<br />
A 2 ABAKABA und VIWIV: Warum und <strong>für</strong> wen?<br />
Prinzipiell sind Arbeitsbewertungsinstrumente <strong>für</strong> <strong>die</strong> Verwirklichung<br />
des <strong>Lohngleichheit</strong>sprinzips verfügbar. Sie sind jedoch<br />
(a) nicht per se geschlechtsunabhängig, sondern können in ihrer<br />
praktischen Anwendung durchaus diskriminierende Effekte<br />
hervorrufen;<br />
(b) aufgrund ihrer Kompliziertheit durch Nichtfachleute kaum<br />
einsetzbar; auch bei einer Verwendung durch ExpertInnen<br />
entsteht ein erheblicher Aufwand.<br />
Ein Grund – neben wichtigen anderen – <strong>für</strong> <strong>die</strong> geringe Bereitschaft<br />
von Frauen, sich gegen offensichtliche Ungerechtigkeiten<br />
zu wenden, besteht demzufolge in der schwierigen Nachweisbarkeit<br />
ungerechtfertigter Minderentlöhnung.<br />
Es fehlten bisher Instrumente, mit denen<br />
(a) <strong>die</strong> Gleichwertigkeit von Arbeitsaufgaben überprüft werden<br />
kann, um einen Verdacht auf geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung<br />
zu erhärten oder zu widerlegen;<br />
(b) <strong>die</strong> Wertigkeit von Arbeitstätigkeiten eingeschätzt werden<br />
kann, ohne dass dabei auf intransparente und aufwendige<br />
Prozeduren zurückgegriffen werden muss.<br />
Der Mangel an handhabbaren Instrumenten trifft sämtliche an<br />
einer allfälligen Auseinandersetzung Beteiligten:<br />
– Personen, <strong>die</strong> vermuten, sie würden nicht gemäss dem <strong>Lohngleichheit</strong>sgrundsatz<br />
entlöhnt,<br />
– unternehmensinterne Stellen, <strong>die</strong> mit Entlöhnungsfragen beschäftigt<br />
sind (Personalabteilungen, Lohnkommissionen, Personalvertretungen<br />
usw.),<br />
– ausser- und überbetriebliche Stellen, <strong>die</strong> mit Lohnfragen<br />
beschäftigt sind (ArbeitgeberInnen- und Arbeitnehmer-<br />
Innenorganisationen, VerhandlungspartnerInnen, Frauenorganisationen<br />
usw.),<br />
– ausserbetriebliche Schlichtungsstellen und Gleichstellungsbüros,<br />
– Gerichte.<br />
Aus der Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen <strong>Büro</strong> <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> Gleichstellung von Frau und Mann sind das Arbeitsbewertungssystem<br />
ABAKABA 1 und das Diagnose-Instrument