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Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...

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38 D ABAKABA<br />

Die Anforderungen werden in bezug auf das <strong>für</strong> eine einwandfreie<br />

Ausübung der Tätigkeit notwendige Ausmass beurteilt.<br />

Beispielsweise werden <strong>die</strong> Anforderungen an <strong>die</strong> Muskelkraft<br />

beurteilt (Merkmal P 1). Bei Tätigkeiten auf dem Bau oder in<br />

der Krankenpflege beträgt <strong>die</strong>se Anforderung über 10 kg, bei<br />

der Kassenbe<strong>die</strong>nung im Supermarkt vermutlich weniger als 2<br />

kg. Die Einstufungen haben <strong>für</strong> <strong>die</strong> meisten Anforderungen unter<br />

Berücksichtigung der Ausbildungsvoraussetzungen (MerkmaI<br />

I 1) zu erfolgen. Beispielsweise ist eine bestimmte gleiche Situation<br />

<strong>für</strong> PolizistInnen schwieriger nachzuvollziehen als <strong>für</strong><br />

SozialarbeiterInnen, so dass <strong>die</strong> Anforderung an das Einfühlungsvermögen<br />

der PolizistInnen in <strong>die</strong>sem Fall höher einzustufen<br />

wäre, obschon es sich «objektiv» um <strong>die</strong>selbe Situation<br />

handelt.<br />

Daneben gibt es in jedem Bereich Merkmale, <strong>die</strong> spezifische<br />

Beeinträchtigungen erfassen, <strong>die</strong> sich auf Gesundheit und/oder<br />

Wohlbefinden der Arbeitstätigen negativ auswirken können.<br />

So erhalten auf dem Bau Tätige zusätzliche Punkte <strong>für</strong> Kälte<br />

und/oder Hitze, KrankenpflegerInnen <strong>für</strong> Früh- und/oder Spätbzw.<br />

Nachtschicht, KassiererInnen <strong>für</strong> einseitige Körperhaltungen<br />

und/oder Bewegungsabläufe.<br />

Unter dem Blickwinkel Zeitanteil wird sodann <strong>für</strong> <strong>die</strong> meisten<br />

Merkmale beurteilt, wie oft <strong>die</strong> betreffende Anforderung im<br />

Arbeitsalltag eingesetzt werden muss bzw. <strong>die</strong> Beeinträchtigung<br />

im Arbeitsalltag vorkommt. So muss etwa ein Bauarbeiter während<br />

1/3 bis 2/3 seiner Arbeitszeit Gegenstände von 10 oder<br />

mehr kg heben bzw. bewegen, eine Krankenschwester hingegen<br />

nur bis zu 1/3 ihrer Arbeitszeit, und eine Kassiererin wiederum<br />

muss während mehr als 2/3 ihrer Arbeitszeit Gegenstände<br />

bis 2 kg bewegen (Merkmal P 1).<br />

Die Einstufung der verschiedenen Blickwinkel erfolgt <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

meisten Merkmale kombiniert (vgl. ABAKABA Formularteil im<br />

Kapitel D 9).

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