Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
E 3 Das Arbeitsbewertungsverfahren<br />
E VIWIV<br />
Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um<br />
den Lohn <strong>für</strong> eine bestimmte Arbeitstätigkeit festzulegen. Indirekte<br />
Lohndiskriminierung kann bei jedem <strong>die</strong>ser Verfahren<br />
vorkommen. 26 Je nach Verfahren kann der Nachweis indirekter<br />
Lohndiskriminierung nicht durch eine weitere Bearbeitung<br />
von VIWIV erbracht werden: Wenn in einem Unternehmen <strong>die</strong><br />
Löhne beispielsweise individuell oder kollektiv (mit Verbänden<br />
oder Gewerkschaften) ausgehandelt werden, gibt es in der<br />
Regel kein eigentliches Lohnsystem, das detaillierter beschrieben<br />
und analysiert werden könnte. In solchen Fällen sollte mit<br />
dem bereits erwähnten geschlechtsunabhängigen Arbeitsbewertungssystem<br />
ABAKABA eine Einstufung der zur Diskussion<br />
stehenden Tätigkeiten vorgenommen werden.<br />
Ähnliches gilt <strong>für</strong> Betriebe, <strong>die</strong> sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lohnfindung auf<br />
eine sogenannte summarische Arbeitsbewertung stützen: Bei<br />
der summarischen Arbeitsbewertung wird <strong>die</strong> Wertigkeit einer<br />
Arbeitstätigkeit gesamthaft geschätzt, so dass nachträglich kaum<br />
noch nachvollzogen werden kann, aufgrund welcher Merkmale<br />
der Arbeitstätigkeit <strong>die</strong> Lohnfestlegung erfolgte.<br />
Anders stellt sich <strong>die</strong> Situation im Falle der analytischen Arbeitsbewertung<br />
dar: Bei <strong>die</strong>sen Verfahren basiert <strong>die</strong> Lohnzuordnung<br />
auf der möglichst neutralen Bewertung verschiedener Merkmale<br />
der Arbeitstätigkeit. Oft sind in den dazu benutzten Instrumenten<br />
gesellschaftliche Normen und Wertvorstellungen verborgen.<br />
Diese sind allerdings nicht leicht zu entdecken, gerade<br />
weil <strong>die</strong>se Wertvorstellungen <strong>für</strong> uns alle so alltäglich und<br />
selbstverständlich geworden sind. Für den Nachweis indirekter<br />
Lohndiskriminierung ist es deshalb unumgänglich, den Aufbau<br />
des zugrundeliegenden analytischen Arbeitsbewertungssystems<br />
genauer zu untersuchen.<br />
3•1 Mein Lohn basiert auf:<br />
O individueller oder kollektiver Aushandlung (kein Arbeitsbewertungssystem)<br />
O summarischer Arbeitsbewertung<br />
O analytischer Arbeitsbewertung<br />
129<br />
26 Vgl. Eidg. <strong>Büro</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
Gleichstellung von Frau und<br />
Mann (Hrsg.): Arbeitsbewertung<br />
und Lohndiskriminierung<br />
von Frauen. Bern, 1991.