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Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...

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E 3 Das Arbeitsbewertungsverfahren<br />

E VIWIV<br />

Wie bereits erwähnt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, um<br />

den Lohn <strong>für</strong> eine bestimmte Arbeitstätigkeit festzulegen. Indirekte<br />

Lohndiskriminierung kann bei jedem <strong>die</strong>ser Verfahren<br />

vorkommen. 26 Je nach Verfahren kann der Nachweis indirekter<br />

Lohndiskriminierung nicht durch eine weitere Bearbeitung<br />

von VIWIV erbracht werden: Wenn in einem Unternehmen <strong>die</strong><br />

Löhne beispielsweise individuell oder kollektiv (mit Verbänden<br />

oder Gewerkschaften) ausgehandelt werden, gibt es in der<br />

Regel kein eigentliches Lohnsystem, das detaillierter beschrieben<br />

und analysiert werden könnte. In solchen Fällen sollte mit<br />

dem bereits erwähnten geschlechtsunabhängigen Arbeitsbewertungssystem<br />

ABAKABA eine Einstufung der zur Diskussion<br />

stehenden Tätigkeiten vorgenommen werden.<br />

Ähnliches gilt <strong>für</strong> Betriebe, <strong>die</strong> sich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Lohnfindung auf<br />

eine sogenannte summarische Arbeitsbewertung stützen: Bei<br />

der summarischen Arbeitsbewertung wird <strong>die</strong> Wertigkeit einer<br />

Arbeitstätigkeit gesamthaft geschätzt, so dass nachträglich kaum<br />

noch nachvollzogen werden kann, aufgrund welcher Merkmale<br />

der Arbeitstätigkeit <strong>die</strong> Lohnfestlegung erfolgte.<br />

Anders stellt sich <strong>die</strong> Situation im Falle der analytischen Arbeitsbewertung<br />

dar: Bei <strong>die</strong>sen Verfahren basiert <strong>die</strong> Lohnzuordnung<br />

auf der möglichst neutralen Bewertung verschiedener Merkmale<br />

der Arbeitstätigkeit. Oft sind in den dazu benutzten Instrumenten<br />

gesellschaftliche Normen und Wertvorstellungen verborgen.<br />

Diese sind allerdings nicht leicht zu entdecken, gerade<br />

weil <strong>die</strong>se Wertvorstellungen <strong>für</strong> uns alle so alltäglich und<br />

selbstverständlich geworden sind. Für den Nachweis indirekter<br />

Lohndiskriminierung ist es deshalb unumgänglich, den Aufbau<br />

des zugrundeliegenden analytischen Arbeitsbewertungssystems<br />

genauer zu untersuchen.<br />

3•1 Mein Lohn basiert auf:<br />

O individueller oder kollektiver Aushandlung (kein Arbeitsbewertungssystem)<br />

O summarischer Arbeitsbewertung<br />

O analytischer Arbeitsbewertung<br />

129<br />

26 Vgl. Eidg. <strong>Büro</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Gleichstellung von Frau und<br />

Mann (Hrsg.): Arbeitsbewertung<br />

und Lohndiskriminierung<br />

von Frauen. Bern, 1991.

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