Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...
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E VIWIV<br />
hängigen Arbeitsbewertungsinstrument ABAKABA 24 bewerten<br />
zu lassen, um im Hinblick auf eine allfällige Lohnklage<br />
eine fun<strong>die</strong>rte Risikoabwägung vornehmen zu können.<br />
Lohndiskriminierung kommt in verschiedenen Varianten, d.h.<br />
gewissermassen auf verschiedenen «Ebenen», vor. Mit VIWIV<br />
kann nicht nur erfasst werden, ob Lohndiskriminierung vorliegt,<br />
sondern auch, um welche Art von Lohndiskriminierung es sich<br />
dabei handelt.<br />
Bei der Bearbeitung müssen Sie generell berücksichtigen, dass<br />
sich Ihr Lohn aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt:<br />
1. Der Grundlohn richtet sich nach der ausgeführten Tätigkeit.<br />
2. Die Alterszulage berücksichtigt Ihr Alter.<br />
3. Die Dienstalterszulage berücksichtigt Ihr Dienstalter, d.h. <strong>die</strong><br />
Anzahl Jahre, <strong>die</strong> Sie bereits im gleichen Betrieb gearbeitet<br />
haben, oder <strong>die</strong> Berufserfahrung allgemein.<br />
4. Kinder- bzw. Familienzulage(n) richten sich nach der Anzahl<br />
Ihrer Kinder und Ihrem Zivilstand.<br />
5. Erschwerniszulagen bzw. Inkonvenienzentschädigungen<br />
berücksichtigen unregelmässige Arbeitszeiten, Schichtarbeit<br />
und sonstige Erschwernisse.<br />
6. Leistungsanteile, Prämien, Provisionen, Umsatzbeteiligungen,<br />
Gratifikationen usw. richten sich nach der von Ihnen<br />
erbrachten Arbeitsleistung oder anderen Kriterien (Firmenumsatz<br />
usw.).<br />
7. Abzüge <strong>für</strong> Sozialleistungen und Versicherungen richten sich<br />
entweder nach allgemeingültigen oder individuellen Vereinbarungen.<br />
E 1 Direkte Diskriminierung:<br />
Ungleicher Lohn <strong>für</strong> gleiche Arbeit?<br />
Direkte Lohndiskriminierung liegt vor, falls Sie als Frau <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />
von Ihnen ausgeführte Arbeitstätigkeit weniger Lohn erhalten<br />
als Arbeitskollegen 25 , <strong>die</strong> <strong>die</strong> gleiche Arbeitstätigkeit ausführen.<br />
Grundsätzlich kann direkte Lohndiskriminierung in bezug<br />
auf sämtliche oben aufgeführten Lohnbestandteile vorkommen.<br />
In der <strong>Praxis</strong> ist <strong>die</strong>sbezüglich aber insbesondere der Grund-<br />
121<br />
24 Analytische Bewertung von<br />
Arbeitstätigkeiten nach Katz<br />
& Baitsch.<br />
25 Aus rechtlicher Sicht gilt<br />
<strong>die</strong>s auch <strong>für</strong> den umgekehrten<br />
Fall (wenn ein Mann <strong>für</strong><br />
<strong>die</strong> gleiche Arbeit weniger<br />
Lohn erhalten würde als eine<br />
Frau). Ein solcher Fall existiert<br />
in der bisherigen <strong>Praxis</strong><br />
allerdings nicht.