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Abakaba - Lohngleichheit für die Praxis - Eidgenössisches Büro für ...

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E VIWIV<br />

hängigen Arbeitsbewertungsinstrument ABAKABA 24 bewerten<br />

zu lassen, um im Hinblick auf eine allfällige Lohnklage<br />

eine fun<strong>die</strong>rte Risikoabwägung vornehmen zu können.<br />

Lohndiskriminierung kommt in verschiedenen Varianten, d.h.<br />

gewissermassen auf verschiedenen «Ebenen», vor. Mit VIWIV<br />

kann nicht nur erfasst werden, ob Lohndiskriminierung vorliegt,<br />

sondern auch, um welche Art von Lohndiskriminierung es sich<br />

dabei handelt.<br />

Bei der Bearbeitung müssen Sie generell berücksichtigen, dass<br />

sich Ihr Lohn aus verschiedenen Bestandteilen zusammensetzt:<br />

1. Der Grundlohn richtet sich nach der ausgeführten Tätigkeit.<br />

2. Die Alterszulage berücksichtigt Ihr Alter.<br />

3. Die Dienstalterszulage berücksichtigt Ihr Dienstalter, d.h. <strong>die</strong><br />

Anzahl Jahre, <strong>die</strong> Sie bereits im gleichen Betrieb gearbeitet<br />

haben, oder <strong>die</strong> Berufserfahrung allgemein.<br />

4. Kinder- bzw. Familienzulage(n) richten sich nach der Anzahl<br />

Ihrer Kinder und Ihrem Zivilstand.<br />

5. Erschwerniszulagen bzw. Inkonvenienzentschädigungen<br />

berücksichtigen unregelmässige Arbeitszeiten, Schichtarbeit<br />

und sonstige Erschwernisse.<br />

6. Leistungsanteile, Prämien, Provisionen, Umsatzbeteiligungen,<br />

Gratifikationen usw. richten sich nach der von Ihnen<br />

erbrachten Arbeitsleistung oder anderen Kriterien (Firmenumsatz<br />

usw.).<br />

7. Abzüge <strong>für</strong> Sozialleistungen und Versicherungen richten sich<br />

entweder nach allgemeingültigen oder individuellen Vereinbarungen.<br />

E 1 Direkte Diskriminierung:<br />

Ungleicher Lohn <strong>für</strong> gleiche Arbeit?<br />

Direkte Lohndiskriminierung liegt vor, falls Sie als Frau <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

von Ihnen ausgeführte Arbeitstätigkeit weniger Lohn erhalten<br />

als Arbeitskollegen 25 , <strong>die</strong> <strong>die</strong> gleiche Arbeitstätigkeit ausführen.<br />

Grundsätzlich kann direkte Lohndiskriminierung in bezug<br />

auf sämtliche oben aufgeführten Lohnbestandteile vorkommen.<br />

In der <strong>Praxis</strong> ist <strong>die</strong>sbezüglich aber insbesondere der Grund-<br />

121<br />

24 Analytische Bewertung von<br />

Arbeitstätigkeiten nach Katz<br />

& Baitsch.<br />

25 Aus rechtlicher Sicht gilt<br />

<strong>die</strong>s auch <strong>für</strong> den umgekehrten<br />

Fall (wenn ein Mann <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> gleiche Arbeit weniger<br />

Lohn erhalten würde als eine<br />

Frau). Ein solcher Fall existiert<br />

in der bisherigen <strong>Praxis</strong><br />

allerdings nicht.

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